Ratgeber Betriebsart

Pflegedienst verkaufen

Beim Verkauf eines Pflegedienstes entscheidet vor allem eine Frage über den Ablauf: ob der Träger derselbe bleibt oder wechselt. Mit den Pflegekassen abrechnen darf nur eine zugelassene Einrichtung, und zugelassen wird ein Dienst über einen Versorgungsvertrag, den sein Träger schließt. Werden Gesellschaftsanteile verkauft, bleibt die Gesellschaft Vertragspartnerin. Geht der Betrieb dagegen auf einen neuen Träger über, braucht dieser eigene Verträge mit den Kassen. Hinzu kommen Besonderheiten der Pflege: eine anerkannte Pflegedienstleitung als Voraussetzung der Zulassung, gesetzliche Vorgaben zur Bezahlung, jederzeit kündbare Pflegeverträge und strenge Regeln für Gesundheitsdaten. Die folgenden Abschnitte gelten für ambulante Pflegedienste und, wo es Unterschiede gibt, für die Tagespflege.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Geht der Versorgungsvertrag beim Verkauf auf den Käufer über?

Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Einrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Geschlossen wird er zwischen dem Träger des Dienstes und den Landesverbänden der Pflegekassen, und zugelassen ist die Einrichtung für die Dauer des Vertrags (§ 72 SGB XI). Werden Anteile an der Gesellschaft verkauft, die den Dienst trägt, etwa an einer GmbH, bleibt sie Trägerin und damit Vertragspartnerin.

Mitteilungspflichten enthalten die Verträge trotzdem: In Baden-Württemberg ist einem Landesverband der Pflegekassen innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, wenn sich Träger oder Inhaber des Dienstes geändert haben. Der niedersächsische Mustervertrag verlangt, Veränderungen in den Strukturen des Trägers, die die Vertragsgrundlagen berühren, unverzüglich bekanntzugeben.

Wird dagegen der Betrieb selbst übertragen, bei einem Einzelunternehmen der einzige Weg, wechselt der Träger. Was dann gilt, zeigt beispielhaft der Muster-Versorgungsvertrag der Pflegekassenverbände im Saarland für die Tagespflege: Er ist ausdrücklich nicht übertragbar, und ein Trägerwechsel beendet ihn mit seinem Wirksamwerden sofort, zusammen mit der zugehörigen Vergütungsvereinbarung. Der Käufer braucht dann eigene Verträge. Die genauen Klauseln unterscheiden sich je nach Land und Vertrag.

Pflegedienst verkaufen: Was bei einem Trägerwechsel zu beachten ist

Wechselt der Träger, braucht der Käufer einen eigenen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, für die ärztlich verordnete Behandlungspflege einen eigenen Vertrag nach § 132a SGB V und eine eigene Vergütungsvereinbarung, die für jeden Pflegedienst gesondert geschlossen wird (§ 89 SGB XI). Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Versorgungsvertrag, in dem auch der Einzugsbereich festgelegt wird. Das Nachbesetzungsverfahren für Kassenarztsitze betrifft Pflegedienste nicht.

Der Aufwand liegt im Antrag und in der Zeit. In Bayern etwa beantragt der Träger beide Verträge mit einem gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der Kranken- und Pflegekassenverbände und legt unter anderem einen Registerauszug, eine Trägererklärung, eine Unbedenklichkeitserklärung für Geschäftsführung oder Leitung und Nachweise zur Pflegedienstleitung vor. Nach Angabe der Kassen dort sind erfahrungsgemäß etwa sechs bis acht Wochen erforderlich; rückwirkend werden weder Verträge geschlossen noch Kosten übernommen. Auch Vergütungen treten nicht rückwirkend in Kraft (§ 85 Abs. 6 in Verbindung mit § 89 Abs. 3 SGB XI).

Abgerechnet wird unter einem bundeseinheitlichen Institutionskennzeichen (§ 103 SGB XI). Das bisherige lässt sich nach den Vergabegrundsätzen mit einer Einverständniserklärung des ausscheidenden Inhabers weiterführen, einige Sozialversicherungsträger verlangen aber ein neues. In Nordrhein-Westfalen muss zudem, wer einen ambulanten Dienst betreiben will, dies spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzeigen.

Wie ein Pflegedienst bewertet wird

Üblich ist, Pflegedienste wie andere gewerbliche Unternehmen nach ihrer nachhaltigen Ertragskraft zu bewerten; die Hinweise der ärztlichen Körperschaften zur Bewertung von Arztpraxen sind auf sie nicht zugeschnitten. Welche Erträge nachhaltig sind, hängt an Besonderheiten der Pflege. Die Vergütung wird für jeden Dienst gesondert mit den Kostenträgern vereinbart, und die Tarifvorgaben der Zulassung setzen den Löhnen der Pflege- und Betreuungskräfte eine Untergrenze. Für die Marge sind deshalb die Vergütungsvereinbarung und die Auslastung der Touren im festgelegten Einzugsbereich zentrale Größen.

Der Kundenstamm ist rechtlich nicht gebunden: Pflegebedürftige können zwischen Diensten verschiedener Träger wählen (§ 2 Abs. 2 SGB XI) und den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Die amtliche Pflegestatistik zählte zum Stichtag 15. Dezember 2023 bundesweit 15.549 ambulante Dienste einschließlich Betreuungsdienste. Der Wert des Kundenstamms liegt damit in Team, Verlässlichkeit und Ruf.

Arbeitet der Inhaber selbst als Pflegedienstleitung, wird für diese Arbeit üblicherweise ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt, und die vorgeschriebene anerkannte Leitung ist dann er selbst; scheidet er aus, muss sie neu besetzt werden. Außerdem zählt die Mischung aus Leistungen der Pflegeversicherung, ärztlich verordneter Behandlungspflege und Selbstzahlern.

Was mit Pflegedienstleitung und Mitarbeitern passiert

Wird der Betrieb übertragen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten werden vorher in Textform unterrichtet und können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen bleibt die Gesellschaft ohnehin Arbeitgeberin.

In der Pflege kommen zwei Punkte hinzu. Erstens die Bezahlung: Die Zulassung setzt voraus, dass Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlt werden oder das Niveau eines einschlägigen Tarifs beziehungsweise das regional übliche Entlohnungsniveau nicht unterschritten wird (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Tarifliche Regelungen werden beim Übergang Inhalt der Arbeitsverträge und dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden, sofern beim Käufer kein anderer Tarifvertrag gilt.

Zweitens die Leitung: Ohne anerkannte verantwortliche Pflegefachperson gibt es keinen Versorgungsvertrag. Widerspricht die Pflegedienstleitung dem Übergang, muss der Käufer die Stelle anderweitig besetzen. Ob Leitung und Stellvertretung bleiben, gehört deshalb zu den ersten Fragen jeder Übernahme. In Baden-Württemberg ist ein Wechsel der Leitung einem Landesverband der Pflegekassen innerhalb eines Monats mitzuteilen, in Niedersachsen nach dem Mustervertrag unverzüglich und mit Qualifikationsnachweis.

Dürfen Kundendaten an den Käufer übergeben werden?

Pflegedienste arbeiten mit Gesundheitsdaten. Pflegefachkräfte unterliegen als Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung der strafbewehrten Schweigepflicht (§ 203 StGB), und Versorgungsverträge wie der niedersächsische Mustervertrag verpflichten den Träger zusätzlich zur Verschwiegenheit.

Wie Daten beim Unternehmensverkauf zu behandeln sind, beschreibt ein Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11. September 2024. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen werden danach grundsätzlich keine Daten übermittelt, weil der Verantwortliche derselbe bleibt. Beim Asset Deal dürfen Gesundheitsdaten der Kunden nur mit deren informierter und ausdrücklicher Einwilligung an den Käufer übergehen. Vor Abschluss eines Asset Deals ist die Übermittlung von Kunden- und Beschäftigtendaten an Kaufinteressenten grundsätzlich unzulässig; Unterlagen für die Prüfung durch den Käufer werden deshalb üblicherweise ohne Personenbezug aufbereitet.

Daten beendeter Kundenbeziehungen darf der Käufer nach dem Beschluss nur übernehmen, um Aufbewahrungsfristen zu erfüllen, im Auftrag des Verkäufers und getrennt von den laufenden Akten; alternativ bleiben sie beim Verkäufer. Nach dem Rahmenvertrag in Baden-Württemberg etwa ist die Pflegedokumentation drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Leistung aufzubewahren.

Tagespflege verkaufen: Was anders ist als beim ambulanten Dienst

Rechtlich ist die Tagespflege kein ambulanter Dienst, sondern eine stationäre Pflegeeinrichtung in teilstationärer Form: Pflegebedürftige werden dort tagsüber untergebracht und verpflegt (§ 71 Abs. 2 SGB XI). Zur Leistung gehört die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück; Fahrdienst und Fahrzeuge sind also Teil des Betriebs (§ 41 Abs. 1 SGB XI). An die Stelle der Vergütungsvereinbarung tritt eine Pflegesatzvereinbarung, die der Träger für jede Einrichtung gesondert abschließt und die nicht rückwirkend in Kraft treten kann (§ 85 SGB XI).

Eng mit dem Mietvertrag verbunden sind die Investitionskosten: Aufwendungen für Gebäude, Miete oder Pacht und Anlagegüter, die nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, darf die Einrichtung den Pflegebedürftigen gesondert berechnen, bei Förderung nur mit Zustimmung der Landesbehörde, ohne Förderung nach Mitteilung an sie (§ 82 SGB XI). Hinzu kommt das Heimrecht der Länder. In Niedersachsen gilt das Gesetz über unterstützende Wohnformen auch für Tagespflegen; die Übernahme ist der Heimaufsicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorher anzuzeigen. In Nordrhein-Westfalen zählen Tagespflegen als Gasteinrichtungen, und wer ein solches Angebot betreiben will, muss dies spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzeigen.

Pflegedienst kaufen oder übernehmen: Voraussetzungen für Käufer

Das SGB XI knüpft die Anforderungen an den Betrieb, nicht an eine Pflegeausbildung des Inhabers. Ein ambulanter Dienst arbeitet unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachperson mit abgeschlossener Pflegeausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und einer Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (§ 71 SGB XI).

Für den Versorgungsvertrag kommen die Tarifvorgaben, ein internes Qualitätsmanagement und die Bereitschaft zu Qualitätsprüfungen hinzu, für die häusliche Krankenpflege die Zuverlässigkeit als Leistungserbringer (§ 132a SGB V). Die Rahmenverträge der Länder regeln unter anderem die personelle Ausstattung (§ 75 SGB XI), in Baden-Württemberg etwa mindestens drei Vollzeitstellen aus Pflegefach- und geeigneten Pflegekräften, eine Stellvertretung der Leitung mit mindestens 75 Prozent einer Vollzeitstelle und ein Führungszeugnis der Pflegedienstleitung.

Für die Prüfung des Betriebs sind die Berichte des Medizinischen Dienstes zentral. Zugelassene Einrichtungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft; bei hohem Qualitätsniveau sieht das Gesetz für ambulante und teilstationäre Einrichtungen ab dem 1. Januar 2027 höchstens zwei Jahre vor (§§ 114, 114c SGB XI). Die Regelprüfung umfasst auch die Abrechnung, Leistungen und Qualität werden kostenfrei veröffentlicht, und wer nicht erbrachte Leistungen abrechnet, riskiert die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrags (§ 74 Abs. 2 SGB XI).

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Was Ihr Unternehmen wert ist

5,0× – 7,5×auf das bereinigte EBITDA · Datenstand Q3 2026

Die Bandbreite ist die Orientierung unseres Rechners für gewerbliche Unternehmen des Gesundheitsmarkts, kein eigens für Pflegedienste erhobener Wert. Üblich ist, Pflegedienste und Tagespflegen wie andere gewerbliche Unternehmen nach ihrer nachhaltigen Ertragskraft zu bewerten; ein Nachbesetzungsverfahren wie bei Kassenarztsitzen gibt es nicht, denn wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Versorgungsvertrag (§ 72 Abs. 3 SGB XI). Zu- und Abschläge ergeben sich vor allem aus Vergütungsvereinbarung, Pflegedienstleitung, Prüf- und Abrechnungsergebnissen und der Stabilität des Teams.

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Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Letzte Prüfberichte des Medizinischen Dienstes und die veröffentlichten Qualitätsergebnisse
  • Abrechnungspraxis sowie Rückforderungen oder Beanstandungen der Kassen
  • Pflegedienstleitung und Stellvertretung: Anerkennung, Bleibeabsicht, Vertretungsregelung
  • Stand der Vergütungsvereinbarung und Anteile von Pflegeversicherung, Behandlungspflege und Selbstzahlern
  • Tarifniveau, Personalkosten, Fachkraftquote und Altersstruktur des Teams
  • Bei der Tagespflege: Mietvertrag, Investitionskosten, Fahrzeuge und Heimaufsicht
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was ist mein Pflegedienst wert?

Üblich ist eine Bewertung nach der nachhaltigen Ertragskraft, wie bei anderen gewerblichen Unternehmen. Ausgangspunkt ist das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis; arbeitet der Inhaber selbst als Pflegedienstleitung, wird dafür ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen. Zu- und Abschläge ergeben sich vor allem aus der Vergütungsvereinbarung, einer Pflegedienstleitung, die bleibt, den Prüf- und Abrechnungsergebnissen und der Stabilität des Teams. Eine erste Bandbreite liefert unser kostenloser Unternehmenswertrechner.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Geht der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen auf den Käufer über?

Das hängt an der Struktur, denn der Vertrag besteht mit dem Träger. Werden Anteile an der Gesellschaft verkauft, die den Dienst trägt, bleibt sie Vertragspartnerin; Änderungen sind nach den jeweiligen Verträgen aber mitzuteilen. Wird der Betrieb selbst übertragen, wechselt der Träger, und der Käufer braucht einen eigenen Versorgungsvertrag, einen eigenen Vertrag über häusliche Krankenpflege und eine eigene Vergütungsvereinbarung. Vergütungen treten nicht rückwirkend in Kraft, und in Bayern etwa werden auch die Verträge nicht rückwirkend geschlossen. Üblich ist deshalb, den Übergabetag am Vertragsschluss auszurichten.

Share Deal

Muss der Käufer eines Pflegedienstes selbst Pflegefachkraft sein?

Nein. Das Gesetz stellt die Anforderung an den Betrieb, nicht an den Inhaber: Ein ambulanter Dienst arbeitet unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson. Anerkannt wird, wer eine Pflegeausbildung abgeschlossen hat, zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre nachweist und eine Weiterbildung für leitende Funktionen absolviert hat, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (§ 71 SGB XI). Käufer ohne eigene Qualifikation brauchen deshalb eine angestellte Pflegedienstleitung, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert beim Verkauf mit den Mitarbeitern und der Pflegedienstleitung?

Wird der Betrieb übertragen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten werden vorher in Textform unterrichtet und können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen bleibt die Gesellschaft Arbeitgeberin. Weil die Zulassung an einer anerkannten Pflegedienstleitung hängt, ist deren Bleibeabsicht für Käufer besonders wichtig; ein Wechsel der Leitung ist etwa in Baden-Württemberg und Niedersachsen den Pflegekassen mitzuteilen.

Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Dürfen Kundendaten an den Käufer übergeben werden?

Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen bleibt der Verantwortliche derselbe; nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden werden dann grundsätzlich keine Daten übermittelt. Beim Asset Deal dürfen Gesundheitsdaten der Kunden nur mit deren informierter und ausdrücklicher Einwilligung an den Käufer gehen. Vor Vertragsschluss ist die Übermittlung von Kundendaten an Kaufinteressenten grundsätzlich unzulässig; Unterlagen für die Prüfung werden deshalb üblicherweise ohne Personenbezug aufbereitet.

Asset Deal

Was gehört in den Kaufvertrag eines Pflegedienstes?

Neben Kaufpreis und Stichtag vor allem die Struktur: Verkauf der Anteile oder Übertragung des Betriebs. Wechselt der Träger, wird der Vollzug üblicherweise daran geknüpft, dass die eigenen Verträge des Käufers mit den Kassen vorliegen. Wegen der Prüf- und Abrechnungsrisiken sind Garantien zur Abrechnung und zu Prüfergebnissen, Freistellungen und ein Einbehalt vom Kaufpreis üblich; beim Anteilsverkauf bleiben solche Risiken in der Gesellschaft, die der Käufer übernimmt. Geregelt werden außerdem der Übergang der Mitarbeiter, die Einwilligungen der Kunden und der Umgang mit Altakten.

Garantien beim Unternehmenskauf

Pflegedienst verkaufen: Welche Steuern und Kosten fallen an?

Das hängt an der Struktur, die auch über die Kassenverträge entscheidet. Beim Verkauf eines gewerblichen Einzelunternehmens oder des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft zählt der Gewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 Euro, der oberhalb von 136.000 Euro Gewinn abschmilzt, und einmal einen ermäßigten Steuersatz. Bei GmbH-Anteilen, an denen der Verkäufer in den letzten fünf Jahren zu mindestens einem Prozent beteiligt war, sind 40 Prozent des Veräußerungspreises steuerfrei; die Abtretung, bei der die Kassenverträge bei der Gesellschaft bleiben, bedarf eines notariellen Vertrags. Beim Verkauf des ganzen Betriebs an einen Unternehmer fällt keine Umsatzsteuer an.

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Kann ich meinen Pflegedienst anonym verkaufen?

Ja. Sie können vollständig anonym inserieren, ohne Namen, mit einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos und mit gestufter Standortangabe. In der Pflege ist Diskretion besonders wichtig: Kunden können ihren Pflegevertrag jederzeit kündigen, und Unruhe im Team trifft die Versorgung unmittelbar. Einzelheiten wie Einzugsbereich, Prüfergebnisse oder Kennzahlen werden üblicherweise erst weitergegeben, wenn die Wahl auf einen bestimmten Interessenten gefallen ist.

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