1Geht der Versorgungsvertrag beim Verkauf auf den Käufer über?
Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Einrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Geschlossen wird er zwischen dem Träger des Dienstes und den Landesverbänden der Pflegekassen, und zugelassen ist die Einrichtung für die Dauer des Vertrags (§ 72 SGB XI). Werden Anteile an der Gesellschaft verkauft, die den Dienst trägt, etwa an einer GmbH, bleibt sie Trägerin und damit Vertragspartnerin.
Mitteilungspflichten enthalten die Verträge trotzdem: In Baden-Württemberg ist einem Landesverband der Pflegekassen innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, wenn sich Träger oder Inhaber des Dienstes geändert haben. Der niedersächsische Mustervertrag verlangt, Veränderungen in den Strukturen des Trägers, die die Vertragsgrundlagen berühren, unverzüglich bekanntzugeben.
Wird dagegen der Betrieb selbst übertragen, bei einem Einzelunternehmen der einzige Weg, wechselt der Träger. Was dann gilt, zeigt beispielhaft der Muster-Versorgungsvertrag der Pflegekassenverbände im Saarland für die Tagespflege: Er ist ausdrücklich nicht übertragbar, und ein Trägerwechsel beendet ihn mit seinem Wirksamwerden sofort, zusammen mit der zugehörigen Vergütungsvereinbarung. Der Käufer braucht dann eigene Verträge. Die genauen Klauseln unterscheiden sich je nach Land und Vertrag.
2Pflegedienst verkaufen: Was bei einem Trägerwechsel zu beachten ist
Wechselt der Träger, braucht der Käufer einen eigenen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, für die ärztlich verordnete Behandlungspflege einen eigenen Vertrag nach § 132a SGB V und eine eigene Vergütungsvereinbarung, die für jeden Pflegedienst gesondert geschlossen wird (§ 89 SGB XI). Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den Versorgungsvertrag, in dem auch der Einzugsbereich festgelegt wird. Das Nachbesetzungsverfahren für Kassenarztsitze betrifft Pflegedienste nicht.
Der Aufwand liegt im Antrag und in der Zeit. In Bayern etwa beantragt der Träger beide Verträge mit einem gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der Kranken- und Pflegekassenverbände und legt unter anderem einen Registerauszug, eine Trägererklärung, eine Unbedenklichkeitserklärung für Geschäftsführung oder Leitung und Nachweise zur Pflegedienstleitung vor. Nach Angabe der Kassen dort sind erfahrungsgemäß etwa sechs bis acht Wochen erforderlich; rückwirkend werden weder Verträge geschlossen noch Kosten übernommen. Auch Vergütungen treten nicht rückwirkend in Kraft (§ 85 Abs. 6 in Verbindung mit § 89 Abs. 3 SGB XI).
Abgerechnet wird unter einem bundeseinheitlichen Institutionskennzeichen (§ 103 SGB XI). Das bisherige lässt sich nach den Vergabegrundsätzen mit einer Einverständniserklärung des ausscheidenden Inhabers weiterführen, einige Sozialversicherungsträger verlangen aber ein neues. In Nordrhein-Westfalen muss zudem, wer einen ambulanten Dienst betreiben will, dies spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzeigen.
3Wie ein Pflegedienst bewertet wird
Üblich ist, Pflegedienste wie andere gewerbliche Unternehmen nach ihrer nachhaltigen Ertragskraft zu bewerten; die Hinweise der ärztlichen Körperschaften zur Bewertung von Arztpraxen sind auf sie nicht zugeschnitten. Welche Erträge nachhaltig sind, hängt an Besonderheiten der Pflege. Die Vergütung wird für jeden Dienst gesondert mit den Kostenträgern vereinbart, und die Tarifvorgaben der Zulassung setzen den Löhnen der Pflege- und Betreuungskräfte eine Untergrenze. Für die Marge sind deshalb die Vergütungsvereinbarung und die Auslastung der Touren im festgelegten Einzugsbereich zentrale Größen.
Der Kundenstamm ist rechtlich nicht gebunden: Pflegebedürftige können zwischen Diensten verschiedener Träger wählen (§ 2 Abs. 2 SGB XI) und den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Die amtliche Pflegestatistik zählte zum Stichtag 15. Dezember 2023 bundesweit 15.549 ambulante Dienste einschließlich Betreuungsdienste. Der Wert des Kundenstamms liegt damit in Team, Verlässlichkeit und Ruf.
Arbeitet der Inhaber selbst als Pflegedienstleitung, wird für diese Arbeit üblicherweise ein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt, und die vorgeschriebene anerkannte Leitung ist dann er selbst; scheidet er aus, muss sie neu besetzt werden. Außerdem zählt die Mischung aus Leistungen der Pflegeversicherung, ärztlich verordneter Behandlungspflege und Selbstzahlern.
4Was mit Pflegedienstleitung und Mitarbeitern passiert
Wird der Betrieb übertragen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten werden vorher in Textform unterrichtet und können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen bleibt die Gesellschaft ohnehin Arbeitgeberin.
In der Pflege kommen zwei Punkte hinzu. Erstens die Bezahlung: Die Zulassung setzt voraus, dass Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlt werden oder das Niveau eines einschlägigen Tarifs beziehungsweise das regional übliche Entlohnungsniveau nicht unterschritten wird (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Tarifliche Regelungen werden beim Übergang Inhalt der Arbeitsverträge und dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden, sofern beim Käufer kein anderer Tarifvertrag gilt.
Zweitens die Leitung: Ohne anerkannte verantwortliche Pflegefachperson gibt es keinen Versorgungsvertrag. Widerspricht die Pflegedienstleitung dem Übergang, muss der Käufer die Stelle anderweitig besetzen. Ob Leitung und Stellvertretung bleiben, gehört deshalb zu den ersten Fragen jeder Übernahme. In Baden-Württemberg ist ein Wechsel der Leitung einem Landesverband der Pflegekassen innerhalb eines Monats mitzuteilen, in Niedersachsen nach dem Mustervertrag unverzüglich und mit Qualifikationsnachweis.
5Dürfen Kundendaten an den Käufer übergeben werden?
Pflegedienste arbeiten mit Gesundheitsdaten. Pflegefachkräfte unterliegen als Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung der strafbewehrten Schweigepflicht (§ 203 StGB), und Versorgungsverträge wie der niedersächsische Mustervertrag verpflichten den Träger zusätzlich zur Verschwiegenheit.
Wie Daten beim Unternehmensverkauf zu behandeln sind, beschreibt ein Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11. September 2024. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen werden danach grundsätzlich keine Daten übermittelt, weil der Verantwortliche derselbe bleibt. Beim Asset Deal dürfen Gesundheitsdaten der Kunden nur mit deren informierter und ausdrücklicher Einwilligung an den Käufer übergehen. Vor Abschluss eines Asset Deals ist die Übermittlung von Kunden- und Beschäftigtendaten an Kaufinteressenten grundsätzlich unzulässig; Unterlagen für die Prüfung durch den Käufer werden deshalb üblicherweise ohne Personenbezug aufbereitet.
Daten beendeter Kundenbeziehungen darf der Käufer nach dem Beschluss nur übernehmen, um Aufbewahrungsfristen zu erfüllen, im Auftrag des Verkäufers und getrennt von den laufenden Akten; alternativ bleiben sie beim Verkäufer. Nach dem Rahmenvertrag in Baden-Württemberg etwa ist die Pflegedokumentation drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Leistung aufzubewahren.
6Tagespflege verkaufen: Was anders ist als beim ambulanten Dienst
Rechtlich ist die Tagespflege kein ambulanter Dienst, sondern eine stationäre Pflegeeinrichtung in teilstationärer Form: Pflegebedürftige werden dort tagsüber untergebracht und verpflegt (§ 71 Abs. 2 SGB XI). Zur Leistung gehört die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück; Fahrdienst und Fahrzeuge sind also Teil des Betriebs (§ 41 Abs. 1 SGB XI). An die Stelle der Vergütungsvereinbarung tritt eine Pflegesatzvereinbarung, die der Träger für jede Einrichtung gesondert abschließt und die nicht rückwirkend in Kraft treten kann (§ 85 SGB XI).
Eng mit dem Mietvertrag verbunden sind die Investitionskosten: Aufwendungen für Gebäude, Miete oder Pacht und Anlagegüter, die nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, darf die Einrichtung den Pflegebedürftigen gesondert berechnen, bei Förderung nur mit Zustimmung der Landesbehörde, ohne Förderung nach Mitteilung an sie (§ 82 SGB XI). Hinzu kommt das Heimrecht der Länder. In Niedersachsen gilt das Gesetz über unterstützende Wohnformen auch für Tagespflegen; die Übernahme ist der Heimaufsicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorher anzuzeigen. In Nordrhein-Westfalen zählen Tagespflegen als Gasteinrichtungen, und wer ein solches Angebot betreiben will, muss dies spätestens zwei Monate vor der vorgesehenen Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde anzeigen.
7Pflegedienst kaufen oder übernehmen: Voraussetzungen für Käufer
Das SGB XI knüpft die Anforderungen an den Betrieb, nicht an eine Pflegeausbildung des Inhabers. Ein ambulanter Dienst arbeitet unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachperson mit abgeschlossener Pflegeausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und einer Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll (§ 71 SGB XI).
Für den Versorgungsvertrag kommen die Tarifvorgaben, ein internes Qualitätsmanagement und die Bereitschaft zu Qualitätsprüfungen hinzu, für die häusliche Krankenpflege die Zuverlässigkeit als Leistungserbringer (§ 132a SGB V). Die Rahmenverträge der Länder regeln unter anderem die personelle Ausstattung (§ 75 SGB XI), in Baden-Württemberg etwa mindestens drei Vollzeitstellen aus Pflegefach- und geeigneten Pflegekräften, eine Stellvertretung der Leitung mit mindestens 75 Prozent einer Vollzeitstelle und ein Führungszeugnis der Pflegedienstleitung.
Für die Prüfung des Betriebs sind die Berichte des Medizinischen Dienstes zentral. Zugelassene Einrichtungen werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft; bei hohem Qualitätsniveau sieht das Gesetz für ambulante und teilstationäre Einrichtungen ab dem 1. Januar 2027 höchstens zwei Jahre vor (§§ 114, 114c SGB XI). Die Regelprüfung umfasst auch die Abrechnung, Leistungen und Qualität werden kostenfrei veröffentlicht, und wer nicht erbrachte Leistungen abrechnet, riskiert die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrags (§ 74 Abs. 2 SGB XI).