Ratgeber Betriebsart

Hausverwaltung verkaufen

Wer eine Hausverwaltung verkaufen will, verkauft Organisation, Team und die Aussicht, weiter bestellt zu werden, aber keine gesicherten Laufzeiten. Über die Bestellung des WEG-Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer, und abberufen können sie ihn jederzeit. Ob die Mandate den Verkauf überstehen, hängt deshalb an seiner Form: Werden Anteile einer Verwalter-GmbH verkauft, bleibt die bestellte Gesellschaft dieselbe; wird der Betrieb übertragen, muss jede Gemeinschaft den Käufer neu bestellen, und Mietverwaltungsverträge gehen nur mit Zustimmung des jeweiligen Vermieters über. Hinzu kommen die Erlaubnis nach § 34c GewO, die Berufshaftpflicht, das Zertifikat für WEG-Verwalter und die Frage, welche Eigentümerdaten Interessenten vor dem Kaufvertrag sehen dürfen.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Hausverwaltung verkaufen: Was wird verkauft, und wann ist das erlaubt?

Eine Hausverwaltung darf verkauft werden, vor allem auf zwei Wegen: über die Anteile der Verwalter-GmbH, deren Verkauf und Abtretung notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG), oder über die Übertragung des Betriebs mit Organisation, Personal und Daten. Nicht verkaufen lässt sich das Amt selbst. Nach dem Bundesgerichtshof kann ein Verwalter seine Befugnisse nicht rechtsgeschäftlich auf Dritte übertragen (BGH V ZR 164/13); daraus folgt, dass bei einer Betriebsübertragung jede Gemeinschaft neu beschließen muss.

Was der Käufer tatsächlich übernimmt, hängt zudem an der Art des Bestands. Eine Hausverwaltung kann drei Arten betreuen, und für jede gilt beim Verkauf etwas anderes. Bei der WEG-Verwaltung ist Auftraggeberin die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Eigentümer (§ 26 Abs. 1 WEG). Bei der Mietverwaltung schließt die Verwaltung einen Vertrag mit dem Vermieter eines Hauses, bei der Sondereigentumsverwaltung mit dem Eigentümer einer vermieteten Wohnung.

Vorab zu klären ist außerdem, welche Teile des Bestands erlaubnispflichtig sind, denn davon hängt ab, was ein Käufer mitbringen muss. Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO braucht, wer gewerbsmäßig das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet. Die Verwaltung von Gewerbemietverhältnissen fällt nicht darunter, ebenso wenig die Verwaltung eigener Mietwohnungen.

Was passiert mit dem Verwaltervertrag, wenn die Hausverwaltung verkauft wird?

Beim Anteilskauf bleibt die Gesellschaft bestellt, und der Verwaltervertrag läuft weiter, soweit er für einen Gesellschafterwechsel nichts anderes regelt; bei einer Betriebsübertragung muss jede Gemeinschaft den Käufer neu bestellen. Zu trennen sind dabei die Bestellung durch Beschluss der Eigentümer und der Verwaltervertrag, der Vergütung und Leistungen regelt.

Für den Wert eines Bestands zählt vor allem die Bestellung, und die ist zeitlich begrenzt. Sie gilt höchstens fünf Jahre, die erste Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei. Eine Wiederbestellung ist zulässig, braucht aber einen neuen Beschluss, der frühestens ein Jahr vor Ablauf gefasst werden kann (§ 26 Abs. 2 WEG). Zudem kann der Verwalter jederzeit abberufen werden, und ein Vertrag mit ihm endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Von diesen Regeln darf nicht abgewichen werden (§ 26 Abs. 5 WEG). Ein lang laufender Verwaltervertrag sichert dem Käufer den Bestand deshalb nicht; entscheidend ist, wie zufrieden die Gemeinschaften sind und wann ihre Bestellungen enden.

Für die Mietverwaltung gilt § 26 WEG nicht. Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag und aus dem allgemeinen Recht, nach dem jede Seite ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen kann (§ 314 Abs. 1 BGB). Wie fest ein Mietverwaltungsmandat sitzt, steht also im Vertrag selbst, und genau diesen Vertrag lesen Käufer bei der Prüfung.

Hausverwaltung verkaufen: Anteilskauf oder Betriebsübertragung?

Beim Anteilskauf (Share Deal) bleibt die Verwalter-GmbH Inhaberin ihrer Bestellungen, Verträge und Erlaubnis; nur die Gesellschafter wechseln. Einen Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern können die Eigentümer nach dem Bundesgerichtshof nicht verhindern, ihrem Vertrauen tragen Abberufung und Kündigung Rechnung (BGH V ZR 164/13, V ZR 201/20). Der Anteilskauf ist kein Betriebsübergang, die GmbH bleibt Arbeitgeberin (BAG 8 AZR 91/15).

Bei der Betriebsübertragung (Asset Deal), dem Regelfall beim Einzelunternehmen, kauft der Erwerber Organisation, Daten und Personal, aber keine Bestellung. Jede Gemeinschaft muss ihn durch Beschluss neu bestellen. Einberufen wird in Textform, die Frist soll mindestens drei Wochen betragen, und der Beschlussgegenstand muss in der Einladung bezeichnet sein (§ 24 Abs. 4, § 23 Abs. 2 WEG). Bei einer Neubestellung ist es nach dem Bundesgerichtshof regelmäßig geboten, Alternativangebote einzuholen (BGH V ZR 201/20): Der Käufer steht im Wettbewerb. Die Beschäftigten gehen nach § 613a BGB auf ihn über, werden vorher in Textform unterrichtet und können binnen eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung schriftlich widersprechen.

Einen dritten Weg bietet das Umwandlungsrecht. Wird eine als Verwalterin bestellte GmbH auf eine andere juristische Person verschmolzen, gehen Organstellung und Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über; bei der Ausgliederung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft in aller Regel ebenfalls. Beide Fälle lagen vor der WEG-Reform 2020.

Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung verkaufen: Gehen die Mandate mit?

Beim Anteilskauf bleiben die Mandate, wo sie sind: Die Gesellschaft bleibt Vertragspartnerin, und die Verträge laufen weiter, soweit sie für einen Gesellschafterwechsel nichts anderes regeln. Wird dagegen der Betrieb übertragen, wechselt bei jedem Vertrag über eine Miet- oder Sondereigentumsverwaltung die Vertragspartei, und das geht nur mit Zustimmung des jeweiligen Vermieters. Auf eine solche Vertragsübernahme wendet der Bundesgerichtshof § 415 BGB entsprechend an; scheitert sie an der verweigerten Zustimmung, ist der Übernehmer im Zweifel verpflichtet, den Verkäufer freizustellen (BGH VIII ZR 307/10, zu einem Gasliefervertrag). Eine Mehrheitsentscheidung wie in der Eigentümergemeinschaft gibt es hier nicht; jeder Vermieter entscheidet für sich.

Für den Wert zählt deshalb, wie sich der Bestand verteilt. Verwaltet ein Büro etwa vier Mehrfamilienhäuser desselben Eigentümers, hängt ein großer Teil der Vergütung an einer einzigen Entscheidung.

Gesondert zu behandeln sind die Mietkautionen. Bei Wohnraum muss der Vermieter eine als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, grundsätzlich bei einem Kreditinstitut; die Erträge stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Kautionen sind damit kein Vermögen der Verwaltung, und üblich ist, bei der Übergabe für jedes Objekt nachzuweisen, wo sie angelegt sind. Wer neben Wohnungen auch Mietverhältnisse über Läden oder Büros betreut, verwaltet insoweit außerhalb der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO.

Hausverwaltung übernehmen: Welche Voraussetzungen gelten für Käufer?

Kaufen kann jede Person und jede Gesellschaft; Wohnungseigentum oder Wohnraum für Dritte verwalten darf der neue Inhaber aber nur mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Je nach Bundesland erteilt sie die IHK oder etwa der Landkreis, und sie gilt bundesweit.

Versagt wird die Erlaubnis, wenn Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen, in der Regel nach einer Verurteilung wegen bestimmter Delikte in den letzten fünf Jahren, bei ungeordneten Vermögensverhältnissen und ohne Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt Vermögensschäden mit mindestens 500.000 Euro je Fall und 1.000.000 Euro für alle Fälle eines Jahres (§ 15 MaBV). Eine Sachkundeprüfung verlangt das Gesetz nicht, wohl aber 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren, auch für unmittelbar mitwirkende Beschäftigte (§ 34c Abs. 2a GewO).

Von der Erlaubnis zu trennen ist der zertifizierte Verwalter (§ 26a WEG), eine geschützte Bezeichnung nach einer Prüfung vor der IHK. Gleichgestellt sind unter anderem Immobilienkaufleute, Geprüfte Immobilienfachwirte und Personen mit Befähigung zum Richteramt. Eigentümer können die Bestellung eines zertifizierten Verwalters als ordnungsmäßige Verwaltung verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG); ausgenommen sind Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten und einem Eigentümer als Verwalter, solange weniger als ein Drittel der Eigentümer es verlangt. Eine GmbH darf sich so bezeichnen, wenn ihre unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betrauten Beschäftigten die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind.

Hausverwaltung verkaufen und Datenschutz: Was darf der Käufer vorab sehen?

Üblich ist, Interessenten zunächst eine anonymisierte Objektliste vorzulegen, etwa mit Zahl der Einheiten, Art der Verwaltung, Ende der Bestellung und Vergütung, aber ohne Namen und Anschriften. Maßstab ist der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11.09.2024, der nach der Form des Verkaufs unterscheidet. Beim Anteilskauf bleibt der Verantwortliche derselbe; abgesehen von der Prüfung durch Interessenten ist das unproblematisch. Beim Asset Deal ist die Übermittlung personenbezogener Daten von Kunden, Lieferanten und Beschäftigten vor Abschluss des Kaufvertrags ohne Einwilligung grundsätzlich unzulässig; bei Hauptvertragspartnern kann in fortgeschrittenen Verhandlungen im Einzelfall ein berechtigtes Interesse genügen.

Nach dem Kaufvertrag darf der Erwerber Daten laufender Verträge nutzen, die mit der zivilrechtlich nötigen Genehmigung auf ihn übergehen; ältere Daten darf er nur im Auftrag des Verkäufers für Aufbewahrungsfristen und getrennt verwahren (Zwei-Schrank-Lösung). Er informiert die Betroffenen grundsätzlich spätestens einen Monat nach Erhalt (Art. 14 DSGVO).

Anders liegt es beim Geld der Gemeinschaften. Das Gemeinschaftsvermögen gehört der rechtsfähigen Gemeinschaft, die der Verwalter vertritt (§§ 9a, 9b WEG); es wechselt beim Verkauf der Verwaltung nicht den Eigentümer. Zur Übergabe gehören die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt, und der Vermögensbericht, den er nach jedem Kalenderjahr erstellt (§ 24 Abs. 8, § 28 Abs. 4 WEG).

Was ist eine Hausverwaltung wert, und wie entsteht der Kaufpreis?

Gekauft wird bei einer Hausverwaltung vor allem eine wiederkehrende Vergütung; die Zahl der verwalteten Einheiten allein sagt über den Wert wenig. Bei der WEG-Verwaltung hängt diese Vergütung an Bestellungen, die höchstens fünf Jahre laufen und jederzeit enden können (§ 26 Abs. 2 und 3 WEG). Für die Bewertung zählen deshalb das Ergebnis nach Abzug eines Lohns für die Arbeit des Inhabers, die Restlaufzeiten der Bestellungen, das Verhältnis von WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung, die Verteilung auf viele oder wenige Auftraggeber und die Frage, ob die Gemeinschaften die Verwaltung kennen oder vor allem den Inhaber persönlich.

Einen amtlichen Preis je Einheit oder einen anerkannten Faktor für Hausverwaltungen gibt es nicht; die in Ratgebern genannten Werte widersprechen sich. Einen Anhaltspunkt für die Branche liefert allenfalls eine Verbandsumfrage: Im Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland verwalteten die teilnehmenden Unternehmen im Berichtsjahr 2024 durchschnittlich 1.841 Einheiten bei einer durchschnittlichen Umsatzrendite von 11,8 Prozent. Diese Zahlen beschreiben die Teilnehmer, nicht kleine Verwaltungen, und ein Kaufpreis lässt sich aus ihnen nicht ableiten.

Weil Mandate nach dem Verkauf abwandern können, ist es üblich, einen Teil des Kaufpreises an den Fortbestand der Bestellungen zu knüpfen, etwa über einen Earn-out oder eine Rückrechnung für Gemeinschaften, die innerhalb einer vereinbarten Frist abberufen, und den übrigen Teil bei der Übergabe zu zahlen.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Für Hausverwaltungen zeigen wir keine Multiplikator-Bandbreite. Ihr Wert hängt weniger an der Zahl der Einheiten als an der wiederkehrenden Vergütung nach Abzug eines Unternehmerlohns, an den Restlaufzeiten der Bestellungen und daran, dass WEG-Verwalter jederzeit abberufen werden können (§ 26 Abs. 3 WEG); dazu kommen die Verteilung auf wenige oder viele Auftraggeber und die Bindung an den Inhaber. Unser Rechner multipliziert das bereinigte Ergebnis mit einer Bandbreite für Immobiliendienstleistungen, die er selbst als Schätzwert kennzeichnet und die diese Abberufbarkeit nicht abbildet. Er taugt deshalb allenfalls als grobe Orientierung, und nur mit einem Ergebnis, von dem ein Lohn für die Arbeit des Inhabers abgezogen ist.

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Unternehmenswert berechnen
Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Bestellungsbeschlüsse und ihr Ablaufdatum je Gemeinschaft, belegt aus der Beschluss-Sammlung
  • Verwalterverträge: Vergütung, Sonderhonorare und Klauseln zum Wechsel von Gesellschaftern
  • Aufteilung in WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung und Anteil der größten Auftraggeber
  • Erlaubnis nach § 34c GewO, Haftpflichtnachweis und Weiterbildungsnachweise der mitwirkenden Beschäftigten
  • Ob die Beschäftigten, die Gemeinschaften betreuen, zertifiziert sind
  • Vermögensberichte, Jahresabrechnungen und wo Gemeinschaftsgelder und Kautionen angelegt sind
  • Wer die Gemeinschaften betreut und ob diese Personen nach dem Verkauf bleiben
  • Datenschutzdokumentation und Verträge mit Dienstleistern, die Eigentümer- und Mieterdaten verarbeiten
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf man eine Hausverwaltung verkaufen, und was wird dabei verkauft?

Ja, vor allem auf zwei Wegen: als Anteile der Verwalter-GmbH, deren Verkauf und Abtretung notariell beurkundet werden, oder als Betrieb mit Organisation, Personal und Daten. Das Verwalteramt selbst ist kein Kaufgegenstand. Über die Bestellung beschließen die Wohnungseigentümer (§ 26 Abs. 1 WEG), und nach dem Bundesgerichtshof kann ein Verwalter seine Befugnisse nicht rechtsgeschäftlich auf Dritte übertragen. Beim Anteilskauf bleibt die bestellte Gesellschaft dieselbe; bei der Betriebsübertragung muss jede Gemeinschaft den Käufer neu bestellen. Mietverwaltungsverträge gehen beim Betriebsverkauf nur mit Zustimmung des jeweiligen Vermieters über.

Share Deal

Gibt es beim Verkauf einer Hausverwaltung einen Preis je Einheit?

Nein. Einen amtlichen Preis je Einheit gibt es nicht, und die in Ratgebern genannten Werte widersprechen sich. Maßgeblich ist das Ergebnis nach Abzug eines Lohns für die Arbeit des Inhabers, gewichtet nach dem Risiko, dass Mandate abwandern. Bei der WEG-Verwaltung ist dieses Risiko gesetzlich angelegt: Bestellungen laufen höchstens fünf Jahre, die erste nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei, und Verwalter können jederzeit abberufen werden. Ein Bestand mit kürzlich erneuerten Bestellungen, vielen Auftraggebern und Gemeinschaften, die nicht allein am Inhaber hängen, ist deshalb in der Regel mehr wert als ein gleich großer mit kurzen Restlaufzeiten.

Was ist mein Unternehmen wert?

Können Eigentümer kündigen, wenn ihre Hausverwaltung verkauft wird?

Ja, und einen Verkauf brauchen sie dafür nicht: Die Wohnungseigentümer können den Verwalter jederzeit abberufen, und der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG); davon darf nicht abgewichen werden. Beim Anteilskauf bleibt die Gesellschaft bestellt. Einen Wechsel der Gesellschafter oder Geschäftsführer können die Eigentümer nach dem Bundesgerichtshof nicht verhindern, sie behalten aber die jederzeitige Abberufung und die Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer Betriebsübertragung stellt sich die Frage anders: Ohne neuen Beschluss ist der Käufer gar nicht bestellt. Mietverwaltungsverträge enden nach ihren eigenen Regeln.

Muss ich mein Einzelunternehmen vor dem Verkauf in eine GmbH umwandeln?

Nein. Möglich ist auch die Betriebsübertragung; dann bestellt jede Gemeinschaft den Käufer neu. Eine Ausgliederung zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft kann den Übergang erleichtern: Nach dem Bundesgerichtshof gehen Organstellung und Verwaltervertrag dabei in aller Regel über. Voraussetzung ist eine im Handelsregister eingetragene Firma, und die Verbindlichkeiten dürfen das Vermögen nicht übersteigen (§ 152 UmwG). Für übertragene Verbindlichkeiten, die binnen fünf Jahren fällig werden, haftet der Einzelkaufmann weiter. Steuerlich ist die Ausgliederung eine Einbringung: Werden die Anteile nach Buchwertansatz binnen sieben Jahren verkauft, wird der Einbringungsgewinn zeitanteilig rückwirkend versteuert, ohne Freibetrag und ermäßigten Steuersatz (§ 22 Abs. 1 UmwStG). Der entschiedene Fall lag vor der WEG-Reform; auch die neue Gesellschaft ist jederzeit abberufbar und braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO.

Asset Deal

Darf man eine Hausverwaltung an eine Privatperson verkaufen?

Ja. Kaufen kann jede Person; die Verwaltung von Wohnungseigentum oder Wohnraum für Dritte weiterführen darf sie aber nur mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Dafür prüft die Behörde Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und den Nachweis einer Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 Euro je Fall. Eine Sachkundeprüfung ist keine Voraussetzung, wohl aber 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren. Eigentümer können zudem einen zertifizierten Verwalter verlangen; bei einer GmbH genügt es, wenn die mit der WEG-Verwaltung betrauten Beschäftigten zertifiziert sind. Beim Kauf von Anteilen bleibt die Erlaubnis bei der Gesellschaft; ein Wechsel der Geschäftsführung ist nach IHK-Merkblatt anzuzeigen.

Wie lange dauert der Verkauf oder die Übernahme einer Hausverwaltung?

Eine feste Dauer gibt es nicht; sie hängt vor allem an der Form des Verkaufs. Beim Anteilskauf wird der Vertrag notariell beurkundet, und die Bestellungen bleiben bestehen. Bei einer Betriebsübertragung braucht jede Gemeinschaft einen Beschluss: Die Frist für die Einberufung der Eigentümerversammlung soll mindestens drei Wochen betragen, und der Beschlussgegenstand muss in der Einladung genannt sein. Ohne Versammlung gilt ein Beschluss grundsätzlich nur, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen. Bei vielen Gemeinschaften bestimmt deshalb der Kalender der Versammlungen den Zeitplan. Für die Planung zählt auch, wann Bestellungen auslaufen, denn eine Wiederbestellung kann frühestens ein Jahr vor Ablauf beschlossen werden.

Übergabe einer Hausverwaltung: Welche Unterlagen gehören auf die Checkliste?

Üblich ist eine Übergabeliste je Gemeinschaft und je Mietobjekt. Dazu gehören der Bestellungsbeschluss mit Laufzeit, der Verwaltervertrag, die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt und die jeder Eigentümer einsehen darf, die Jahresabrechnungen und der Vermögensbericht, den der Verwalter nach jedem Kalenderjahr erstellt. Bei Mietobjekten kommen die Verwaltungsverträge und der Nachweis der getrennt angelegten Kautionen hinzu. Für die Verwaltung selbst prüfen Käufer Erlaubnis, Haftpflichtnachweis und Weiterbildungsnachweise. Vor dem Kaufvertrag sehen Interessenten beim Betriebsverkauf grundsätzlich nur anonymisierte Fassungen.

Datenraum

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Hausverwaltung an?

Für Anteile an einer Verwalter-GmbH gilt § 17 EStG, wenn der Verkäufer in den letzten fünf Jahren zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Beim Einzelunternehmen ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig; ob die Verwaltung steuerlich als Gewerbebetrieb oder als selbständige Arbeit gilt, ist im Einzelfall zu klären. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einmal einen Freibetrag von 45.000 Euro, der sich mindert, soweit der Gewinn 136.000 Euro übersteigt, und einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes, mindestens 14 Prozent. Voraussetzung ist, dass alle wesentlichen Grundlagen übergehen; bei selbständiger Arbeit muss der Verkäufer seine Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis zudem eine gewisse Zeit einstellen. Für Anteile nach § 17 EStG gilt beides nicht.

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Welche Kosten fallen beim Verkauf einer Hausverwaltung an, und was ist steuerlich absetzbar?

Beim Anteilskauf müssen Vertrag und Abtretung notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG); die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Wer den Betrieb ohne die Gesellschaft übernimmt, braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO, die Gebühren kostet, und eine Berufshaftpflichtversicherung. Steuerlich mindern Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn des Verkäufers, beim Einzelunternehmen ebenso wie beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 EStG). Gekaufte GmbH-Anteile kann der Käufer nicht planmäßig abschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG); ob und über welchen Zeitraum er beim Betriebskauf einen Firmenwert abschreibt, hängt an der steuerlichen Einordnung der Verwaltung: Für den Firmenwert eines Gewerbebetriebs gilt eine Nutzungsdauer von 15 Jahren (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Notarkosten beim Unternehmenskauf

Hausverwaltung übernehmen ohne viel Eigenkapital: Wie lässt sich der Kauf finanzieren?

Infrage kommt der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW, der unter anderem die Übernahme eines gewerblichen Unternehmens fördert. Nach dem Merkblatt mit Stand Dezember 2025 setzt er die Garantie einer Bürgschaftsbank voraus, der Antragsteller muss aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein, und finanziert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 500.000 Euro je Antragsteller; beantragt wird er über Banken und Sparkassen. Üblich ist außerdem, dass Verkäufer einen Teil des Preises stunden, etwa als Verkäuferdarlehen, oder ihn an den Fortbestand der Mandate knüpfen.

Firmenübernahme finanzieren

Kann ich meine Hausverwaltung anonym verkaufen?

Ja. Sie können anonym inserieren, ohne Namen und mit einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos. Bei einer Hausverwaltung hat das einen handfesten Grund: Erfahren Gemeinschaften zu früh von Verkaufsplänen, können sie den Verwalter jederzeit abberufen, ohne dafür einen Grund zu brauchen, und Verunsicherung bei den Beschäftigten trifft genau die Personen, die die Eigentümer kennen. Einzelheiten wie Objektliste, Restlaufzeiten der Bestellungen oder Kennzahlen werden üblicherweise erst nach einer Geheimhaltungsvereinbarung weitergegeben, beim Betriebsverkauf ohne Namen von Eigentümern und Mietern.

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