Notarkosten beim Unternehmenskauf
Auch: Notargebühren · Beurkundungskosten
Kurz gesagt
Notarkosten fallen beim Unternehmenskauf an, wenn der Vertrag beurkundet werden muss, vor allem beim Kauf von GmbH-Anteilen. Sie richten sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Geschäftswert, meist dem Kaufpreis, und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Verhandeln lassen sie sich nicht, weil das Gesetz Vereinbarungen über ihre Höhe ausschließt.
Wann ist beim Unternehmenskauf ein Notar nötig?
Beim Share Deal an einer GmbH immer, denn schon der Kaufvertrag über die Anteile muss beurkundet werden. Beim Asset Deal nur, wenn ein Grundstück mitverkauft wird oder der Betrieb praktisch das gesamte Vermögen des Verkäufers ausmacht. Die Einzelheiten stehen unter Unternehmenskaufvertrag.
Wie werden die Notarkosten berechnet?
Grundlage der Notargebühren ist der Geschäftswert. Bei einem Kaufvertrag zählt der Wert der Leistung einer Seite, und wenn die Leistungen unterschiedlich viel wert sind, der höhere. In aller Regel ist das der Kaufpreis.
Für die Beurkundung eines Vertrags fällt eine 2,0-Gebühr an. Ihre Höhe ergibt sich aus der Gebührentabelle B des Gesetzes. Die Tabelle ist degressiv: Die Gebühr steigt mit dem Geschäftswert, aber langsamer als dieser. Bei einem doppelt so hohen Kaufpreis verdoppeln sich die Notarkosten deshalb nicht.
Zur Beurkundungsgebühr kommen weitere Posten: Gebühren für den Vollzug und die Betreuung des Vertrags, beim Share Deal die neue Gesellschafterliste, die der Notar beim Handelsregister einreicht, dazu Auslagen und Umsatzsteuer. Die gesamten Beurkundungskosten liegen deshalb spürbar über der reinen Beurkundungsgebühr.
Wer bezahlt die Notarkosten?
Wer die Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag. In der Praxis übernimmt sie meist der Käufer, zusammen mit den Kosten des Handelsregisters.
Lassen sich Notarkosten vermeiden?
Die Gebühr selbst lässt sich nicht verhandeln. Vermeiden lassen sich aber doppelte Beurkundungen. Ein Letter of Intent, der zur Übertragung von GmbH-Anteilen verpflichtet, müsste selbst schon beurkundet werden. Deshalb ist er fast immer ausdrücklich unverbindlich formuliert.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Wer die Notarkosten trägt, ist Teil der Verhandlung und gehört ausdrücklich in den Vertrag. Beim Asset Deal lohnt vorab die Frage, ob überhaupt eine Beurkundung nötig ist.
Für Käufer
Für die Finanzierungsplanung zählen die gesamten Nebenkosten: Notar, Handelsregister, gegebenenfalls Grunderwerbsteuer, dazu Anwälte und Berater. Die Notarkosten sind davon meist der kleinere, aber ein sicher planbarer Teil.
Geprüft an der Quelle
Bei Verträgen, die den Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben, ist nur der Wert der Leistungen des einen Teils maßgebend; wenn der Wert der Leistungen verschieden ist, ist der höhere maßgebend.
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.
