Was kostet ein Unternehmensverkauf? Alle Kosten im Überblick

Was ein Unternehmensverkauf kostet, setzt sich aus mehreren Blöcken zusammen. Dazu gehören das Honorar eines Beraters, falls Sie einen beauftragen, der Notar, Ihr Rechtsanwalt und Ihr Steuerberater sowie die Vorbereitung mit Bewertung und Datenraum. Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar sind vor allem die Notargebühren.[1] Bei den übrigen Posten entscheiden Vertrag, Aufwand und Wert des Geschäfts. Hinzu kommt die Steuer auf den Gewinn.
Diese Steuer schmälert den Betrag, der Ihnen am Ende bleibt. Wie sie berechnet wird, erklärt der Beitrag Unternehmensverkauf und Steuern. Hier geht es um die übrigen Kosten. Alle Beträge haben den Stand November 2026.
Welche Kosten fallen beim Unternehmensverkauf an?
Die Übersicht ordnet jeden Kostenblock nach drei Punkten: wer die Höhe festlegt, wer üblicherweise zahlt und ob sich verhandeln lässt.
- Berater für den Verkaufsprozess: Höhe nach Mandatsvertrag, eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht. Es zahlt, wer den Berater beauftragt, beim Verkaufsmandat also Sie. Verhandelbar: ja.
- Notar: Höhe nach Gesetz und Wert des Geschäfts. Wer die Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag. Dem Notar gegenüber haften beide Vertragsparteien. Verhandelbar: nein.[1][2][3]
- Rechtsanwalt und Steuerberater: Höhe nach Vereinbarung, sonst nach den gesetzlichen Vergütungsregeln. Jede Seite bezahlt ihre eigenen Fachleute. Verhandelbar: ja, am besten vor dem Auftrag.[4][5][6]
- Bewertung und Gutachten: Höhe nach Angebot des Bewerters. Es zahlt der Auftraggeber. Verhandelbar: ja.
- Datenraum und Vorbereitung: Gebühren für Software und vor allem Arbeitszeit, beides liegt bei Ihnen als Verkäufer. Verhandelbar: beim Softwareanbieter ja.
- Prüfung durch den Käufer (Due Diligence): Die Kosten trägt der Käufer, der seine Prüfer selbst beauftragt. Für Sie entsteht Aufwand, aber keine Rechnung.
- Inserat oder Plattform: Höhe nach Preisliste oder Vertrag des Anbieters. Meist zahlt der Verkäufer.
- Steuer auf den Gewinn: Höhe nach Gesetz, sie trifft den Verkäufer. Nicht verhandelbar, aber über Gestaltung und Zeitpunkt beeinflussbar.
Wie viel Prozent vom Kaufpreis kostet ein Unternehmensverkauf?
Eine belastbare Prozentzahl gibt es nicht. Neutral erhobene Zahlen für Deutschland ließen sich nicht finden. Sicher ist nur: Wenn die Sätze mit steigendem Kaufpreis sinken oder ein Mindesthonorar gilt, sind kleine Verkäufe prozentual teurer.
Das zeigen schon die Notargebühren, denn sie steigen langsamer als der Wert des Geschäfts. In der Beispielrechnung unten macht die Beurkundungsgebühr bei einem Wert von 500.000 Euro rund 0,37 Prozent aus, bei 3 Millionen Euro rund 0,33 Prozent.[7][8] Bei Beraterhonoraren kann der Effekt stärker sein, weil Staffeln mit sinkenden Sätzen und Mindesthonorare kleine Kaufpreise härter treffen.
Was kostet die Begleitung durch einen Berater, und wann ist das Honorar fällig?
Ein Berater für den Verkaufsprozess ist keine Pflicht. Beauftragen Sie einen, legt der Mandatsvertrag Modell und Höhe der Vergütung fest. Eine gesetzliche Gebührenordnung für M&A-Berater gibt es nicht. M&A steht für Mergers and Acquisitions, also Fusionen und Übernahmen. Häufig besteht die Vergütung aus zwei Bausteinen:
- Ein festes Grundhonorar (englisch Retainer), das monatlich oder bei bestimmten Zwischenschritten gezahlt wird. Manche Verträge rechnen es auf das Erfolgshonorar an.
- Ein Erfolgshonorar in Prozent des Kaufpreises, das an den Verkauf geknüpft ist. Es kann gestaffelt sein, etwa nach der Lehman-Formel: 5 Prozent auf die erste Million, 4, 3 und 2 Prozent auf die drei folgenden, 1 Prozent auf den Rest.[9] Hinzu kommen kann ein Mindesthonorar, das bei einem Verkauf in jedem Fall fällig wird.
Vier Punkte bestimmen vor allem die Höhe. Der erste ist die Bemessungsgrundlage, also der Betrag, auf den der Prozentsatz gerechnet wird. Das ist entweder nur der Kaufpreis der Anteile oder der Unternehmenswert samt übernommener Schulden. Außerdem kommt es darauf an, ob spätere, erfolgsabhängige Kaufpreisteile (Earn-Out) mitzählen.
Die übrigen drei Punkte sind das Mindesthonorar, die Laufzeit des Grundhonorars und seine Anrechnung. Mehr dazu erklärt unser Glossar unter M&A-Berater.
Wann das Erfolgshonorar fällig wird, regelt der Vertrag. Bei einem reinen Maklervertrag ist der Lohn ohne andere Abrede erst geschuldet, wenn der Kaufvertrag infolge der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Steht der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, etwa einer noch ausstehenden Zustimmung, ist der Lohn erst geschuldet, wenn die Bedingung eintritt.[10]
Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete ein umfassendes Beratungsmandat aber nicht als Maklervertrag ein. In erster Instanz gab es der Klage einer Beraterin auf ihr Erfolgshonorar statt, obwohl die Auftraggeberin das Mandat beendet und eine neue Beraterin beauftragt hatte. Der Vertrag sah das Honorar auch für einen Abschluss binnen eines Jahres nach Vertragsende vor. Ob der Abschluss auf ihre Arbeit zurückging, spielte nach Ansicht des Gerichts keine Rolle. Das gelte erst recht, weil die Beraterin nicht zusätzlich nach Aufwand vergütet wurde.[11] Solche Nachlaufklauseln sichern das Honorar über das Mandatsende hinaus. Prüfen Sie sie vor der Unterschrift.
Was kostet der Notar beim Unternehmensverkauf?
Ein Notar ist nicht bei jedem Verkauf nötig. Verkaufen Sie Anteile an einer GmbH (Share Deal), muss schon der Kaufvertrag notariell beurkundet, also vor einem Notar geschlossen werden. Dasselbe gilt für die Abtretung, mit der die Anteile übergehen. Fehlt die Form, wird der Kaufvertrag erst durch die beurkundete Abtretung gültig.[12]
Beim Asset Deal, dem Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter, ist der Vertrag grundsätzlich formfrei. Er muss aber beurkundet werden, wenn ein Grundstück dazugehört oder Sie sich verpflichten, Ihr gesamtes gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil davon zu übertragen.[13]
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und nicht nach dem Aufwand. Bei einem Kaufvertrag ist das der Wert der Leistung einer Seite. Sind die Leistungen unterschiedlich viel wert, zählt der höhere Wert.[14] Das ist meist der Kaufpreis. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen kann das anteilige Eigenkapital höher sein und zählt dann.[15]
Für die Beurkundung eines Vertrags fällt eine 2,0-Gebühr an, also das Doppelte einer vollen Gebühr. Die Gebühr beträgt mindestens 120 Euro.[7] Was eine volle Gebühr beim jeweiligen Geschäftswert kostet, steht in Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes.[8] Daraus ergibt sich die folgende unverbindliche Beispielrechnung (Stand November 2026). Sie geht davon aus, dass der Geschäftswert dem Kaufpreis entspricht. Gezeigt ist nur die Beurkundungsgebühr, ohne Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer:[7][8]
- Kaufpreis 500.000 Euro: 2 × 935 Euro = 1.870 Euro
- Kaufpreis 1 Million Euro: 2 × 1.735 Euro = 3.470 Euro
- Kaufpreis 2 Millionen Euro: 2 × 3.335 Euro = 6.670 Euro
- Kaufpreis 3 Millionen Euro: 2 × 4.935 Euro = 9.870 Euro
Verbindlich ist allein die Rechnung des Notars für Ihren Fall. Schon die Beurkundungsgebühr kann höher ausfallen, etwa wenn der Geschäftswert über dem Kaufpreis liegt.
Je nach Auftrag kommen Gebühren mit einem Satz von jeweils 0,5 hinzu, also jeweils die Hälfte einer vollen Gebühr. Eine Vollzugsgebühr fällt zum Beispiel für die Erstellung der neuen Gesellschafterliste an. Beschränkt sich der Vollzug darauf, beträgt sie höchstens 250 Euro. Eine Betreuungsgebühr entsteht etwa, wenn der Notar mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen. Auslagen und Umsatzsteuer werden gesondert berechnet.[7] Verhandeln lässt sich davon nichts: Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam.[1]
Wer zahlt die Notarkosten beim Unternehmensverkauf?
Wer die Notarkosten zwischen Ihnen und dem Käufer trägt, regelt der Kaufvertrag. In der Praxis übernimmt sie meist der Käufer. Dem Notar gegenüber schuldet die Kosten aber jeder, dessen Erklärung beurkundet worden ist, also auch Sie als Verkäufer. Wer die Kosten in der Urkunde übernimmt, haftet zusätzlich.[2] Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner: Zahlt der Käufer nicht, kann sich der Notar an Sie halten.[3]
Was kosten Rechtsanwalt und Steuerberater beim Firmenverkauf?
Anwalt und Steuerberater sind eigene Kostenblöcke, auch wenn ein Berater den Verkauf begleitet. Den Kaufvertrag zu prüfen und zu gestalten erfordert eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Damit ist diese Arbeit eine Rechtsdienstleistung.[16] Selbständig erbringen darf sie nur, wem ein Gesetz das erlaubt, vor allem Rechtsanwälten.[17] Hilfe in Steuersachen dürfen geschäftsmäßig nur dazu befugte Personen leisten, etwa Steuerberater.[18] Ein M&A-Berater ersetzt diese Fachleute nicht, es sei denn, er ist selbst entsprechend zugelassen.
Vereinbaren Sie am besten vor Beginn schriftlich, ob pauschal, nach Zeitaufwand oder nach dem Wert des Geschäfts abgerechnet wird. Für eine reine Beratung soll der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Fehlt sie, gilt das bürgerliche Recht.[4] Wirkt er an der Gestaltung des Kaufvertrags mit, fällt ohne Vereinbarung eine Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, die sich nach dem Wert des Gegenstands richtet.[5][19] Für Steuerberater gilt ohne Vereinbarung die Steuerberatervergütungsverordnung.[6]
Stundensätze nennen wir nicht, weil sie je nach Kanzlei verschieden sind. Den Umfang bestimmt vor allem, wer den Vertragsentwurf schreibt und wie lange verhandelt wird.
Was kosten Bewertung, Datenraum und Due Diligence?
Eine Bewertung ist keine Pflicht, aber die Grundlage jeder Preisverhandlung. Der Aufwand reicht von einer kurzen Einschätzung bis zum ausführlichen Gutachten. Den Preis vereinbaren Sie mit dem Bewerter. Eine erste Orientierung gibt der Unternehmenswert-Rechner, ein Gutachten ersetzt er nicht.
Der Datenraum ist ein geschützter Bereich, meist eine Software, in dem Sie die Unterlagen für die Prüfung bereitstellen. Neben den Gebühren des Anbieters kostet er vor allem Arbeitszeit. Jahresabschlüsse, Verträge und Genehmigungen müssen gesammelt und geordnet werden. Das geschieht im eigenen Haus oder durch Ihren Steuerberater.
Die Due Diligence selbst bezahlt der Käufer. Bei Ihnen binden die Rückfragen Zeit. Sie können Ihr Unternehmen auch vorab selbst von externen Prüfern untersuchen und das Ergebnis als förmlichen Bericht aufbereiten lassen. Das nennt man Vendor Due Diligence, die Kosten dafür tragen Sie. Was geprüft wird, erklärt der Beitrag Due Diligence beim Unternehmenskauf.
Was kostet es, ein Unternehmen auf einer Plattform anzubieten?
Unternehmensbörsen und Plattformen rechnen unterschiedlich ab, etwa über eine Gebühr für das Inserat, über Laufzeitpakete oder über eine Provision auf den Kaufpreis. Fragen Sie vor der Anmeldung, ob eine Provision anfällt, wie lange der Vertrag läuft und ob er sich automatisch verlängert.
Kosten der Käufersuche: Auf Gesellschafter24 stellen Sie Ihr Unternehmen mit einem anonymen Inserat vor. Das Standard-Inserat ist einen Monat lang kostenlos, eine Provision auf den Kaufpreis fällt nicht an. Anfragen erreichen Sie über die Plattform. Ihre Kontaktdaten und Ihre Identität geben Sie erst preis, wenn Sie eine Anfrage beantworten. Für die Vertragsgestaltung lässt sich das Experten-Verzeichnis nach Fachrichtung filtern, etwa nach Rechtsanwälten und Steuerberatern. |
Welche Kosten fallen an, wenn der Verkauf scheitert?
Ohne Verkauf entfallen die erfolgsabhängigen Posten, aber nicht alle anderen:
- Grundhonorar des Beraters: Es vergütet die laufende Arbeit und ist nach dem Mandatsvertrag in der Regel auch ohne Verkauf geschuldet.
- Aufwendungen des Beraters: Bei einem Maklervertrag müssen Sie sie nur ersetzen, wenn das vereinbart ist. Dann aber auch, wenn kein Vertrag zustande kommt.[10]
- Erfolgshonorar: Es fällt grundsätzlich nicht an. Verkaufen Sie später doch noch, kann es über eine Nachlaufklausel fällig werden. Das zeigt der Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main.[11]
- Notar: Wird der Beurkundungsauftrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr. Solange der Notar noch keinen von ihm gefertigten Entwurf verschickt hat, beträgt sie in der Regel 20 Euro. Danach fällt eine Gebühr mit einem Satz zwischen 0,5 und 2,0 an, mindestens 120 Euro.[7]
- Anwalt, Steuerberater, Bewertung und Datenraum: Die bis dahin geleistete Arbeit wird nach Vereinbarung bezahlt. Bei Anwalt und Steuerberater gelten sonst die gesetzlichen Vergütungsregeln.[4][5][6]
Sind die Kosten eines Unternehmensverkaufs steuerlich absetzbar?
Ja, als Veräußerungskosten. Besteuert wird der Veräußerungsgewinn. Das ist der Verkaufspreis nach Abzug der Veräußerungskosten und des Buchwerts des Betriebs. Der Buchwert ist der Wert, mit dem das Betriebsvermögen in Ihren Büchern steht. Bei GmbH-Anteilen im Privatvermögen ziehen Sie statt des Buchwerts die Anschaffungskosten der Anteile ab, also das, was Sie für die Anteile aufgewendet haben. Das gilt bei einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent in den letzten fünf Jahren.[20][21] Kosten für Notar, Berater, Anwalt und Steuerberater, die durch den Verkauf entstehen, mindern also den steuerpflichtigen Gewinn.
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Ein Einzelunternehmer verkauft seinen Betrieb für 400.000 Euro. Der Buchwert beträgt 120.000 Euro, Berater und Steuerberater kosten 15.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn beträgt dann 265.000 Euro.[20]
Bei GmbH-Anteilen aus dem Privatvermögen gilt eine Einschränkung. Das Teileinkünfteverfahren stellt dort einen Teil des Verkaufspreises steuerfrei. Deshalb dürfen Sie Veräußerungskosten nur zu 60 Prozent abziehen.[22] Von 50.000 Euro Verkaufskosten mindern dann nur 30.000 Euro den Gewinn. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klärt Ihr Steuerberater.
Wie vergleichen Sie Angebote, und wo lässt sich sparen?
Ein Prozentsatz allein sagt wenig. Beraterangebote werden erst vergleichbar, wenn Sie für den realistisch erwarteten Kaufpreis einen Gesamtbetrag ausrechnen:
- Bemessungsgrundlage klären, mit oder ohne Earn-Out.
- Erfolgshonorar nach der Staffel des Angebots rechnen.
- Mit dem Mindesthonorar vergleichen. Maßgeblich ist der höhere Betrag.
- Grundhonorar für die erwartete Laufzeit addieren, angerechnete Beträge abziehen.
- Getrennt notieren, was fällig wird, wenn nicht verkauft wird.
Ein Rechenbeispiel nach der klassischen Lehman-Staffel: Bei 5 Millionen Euro Kaufpreis ergeben sich 150.000 Euro Erfolgshonorar, effektiv 3,0 Prozent. Bei 800.000 Euro sind es 40.000 Euro, effektiv 5,0 Prozent.[9] Mit einem Mindesthonorar von 75.000 Euro steigt der effektive Satz bei 800.000 Euro auf rund 9,4 Prozent. Erst oberhalb von 1,625 Millionen Euro ergibt die Staffel mehr als das Mindesthonorar. Die Zahlen sind frei gewählt und zeigen nur die Rechenweise.
Sparen lässt sich vor allem durch Vorbereitung:
- Unterlagen früh ordnen: Jede Rückfrage, die nicht entsteht, spart Stunden bei Anwalt und Steuerberater. Mehr dazu steht im Beitrag Unternehmensverkauf vorbereiten.
- Doppelte Beurkundung vermeiden: Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung vor dem Kaufvertrag. Verpflichtet er schon zur Abtretung von GmbH-Anteilen, müsste er selbst beurkundet werden.[12] Deshalb wird er in diesem Punkt meist ausdrücklich unverbindlich formuliert.
- Beim Asset Deal vorab klären, ob überhaupt eine Beurkundung nötig ist.
Häufige Fragen zum Thema
Wie hoch sind die Notarkosten bei 500.000 Euro Kaufpreis?
Nach unserer unverbindlichen Beispielrechnung beträgt die Beurkundungsgebühr 1.870 Euro, wenn der Geschäftswert dem Kaufpreis entspricht. Das ist das Doppelte der vollen Gebühr aus Tabelle B (Stand November 2026). Hinzu kommen Vollzugs- und Betreuungsgebühren, Auslagen und Umsatzsteuer.[7][8] Verbindlich ist allein die Rechnung des Notars.
Kann man Notarkosten verhandeln?
Nein. Vereinbarungen über die Höhe der Notarkosten sind unwirksam.[1]
Brauche ich für den Verkauf meines Einzelunternehmens einen Notar?
Nicht zwingend. Der Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter ist grundsätzlich formfrei. Beurkundet werden muss er, wenn ein Grundstück dazugehört oder Sie Ihr gesamtes gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil davon übertragen.[13]
Kann ich die Kosten des Verkaufs von der Steuer absetzen?
Ja. Als Veräußerungskosten mindern sie den Veräußerungsgewinn.[20][21] Bei GmbH-Anteilen im Teileinkünfteverfahren zählen sie nur zu 60 Prozent.[22]
Muss ich ein Erfolgshonorar zahlen, wenn ich nach Ende des Mandats verkaufe?
Das kann passieren, wenn der Vertrag eine Nachlaufklausel enthält. Ein Landgericht hat einer Beraterin in einem solchen Fall in erster Instanz ihr Honorar zugesprochen.[11]
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Angaben wurden am 01.11.2026 geprüft. Die Inhalte sind eigenständig formuliert; die genannten Quellen belegen Zahlen und Rechtsgrundlagen.
1. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 125 (Verbot der Gebührenvereinbarung): https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__125.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3 4
2. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 30 Abs. 1 und 3 (Haftung der Urkundsbeteiligten): https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__30.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
3. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 32 Abs. 1 (Mehrere Kostenschuldner): https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__32.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
4. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3
5. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis), Teil 2 Abschnitt 3, Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 und Nr. 2300: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3
6. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 1 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__1.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3
7. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Nr. 21100, Vorbemerkung 2.1.3 Abs. 1, Nr. 21300 bis 21302, Vorbemerkung 2.2 Abs. 1, Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Nr. 22110 und 22113, Nr. 22200 (Anmerkung Nr. 2), Teil 3 Hauptabschnitt 2 (Auslagen der Notare) mit Nr. 32014: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3 4 5 6
8. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 (zu § 34 Abs. 3), Gebührentabelle B, Zeilen Geschäftswert bis 500.000, 1.000.000, 2.000.000 und 3.000.000 Euro (Fassung BGBl. 2025 I Nr. 109): https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3 4
9. United States Court of Appeals for the Second Circuit, Hutner v. Greene, 734 F.2d 896, Urteil vom 08.05.1984, Fußnote 2: https://law.resource.org/pub/us/case/reporter/F2/734/734.F2d.896.83-7751.550.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
10. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 652 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
11. Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen, Pressemitteilung vom 20.12.2023 „M&A-Beraterin klagte auf Zahlung ihres Beraterhonorars“ zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2023, 3-02 O 56/22: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ma-beraterin-klagte-auf-zahlung-ihres-beraterhonorars (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3
12. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), § 15 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 und 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
13. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 311b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
14. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 97 Abs. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__97.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
15. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), § 54 Satz 1 (Bestimmte Gesellschaftsanteile): https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__54.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
16. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), § 2 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
17. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__3.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
18. Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 2 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__2.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
19. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), § 2 Abs. 1 (Gegenstandswert): https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__2.html (Abruf: 01.11.2026) ↩
20. Einkommensteuergesetz (EStG), § 16 Abs. 2 Satz 1: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__16.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2 3
21. Einkommensteuergesetz (EStG), § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2
22. Einkommensteuergesetz (EStG), § 3c Abs. 2 Satz 1: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html (Abruf: 01.11.2026) ↩ 1 2

