BewertungFür beide Seiten

Firmenwert (Goodwill)

Auch: Goodwill · Geschäfts- oder Firmenwert · Geschäftswert · Praxiswert

Kurz gesagt

Der Firmenwert ist der Teil des Kaufpreises, der über dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der übernommenen Schulden liegt. Er steht für Kundenstamm, Ruf, eingespielte Abläufe und eingearbeitete Mitarbeiter. Im Englischen heißt er Goodwill. In der Bilanz erscheint er erst, wenn ihn jemand bezahlt hat.

Woraus besteht der Firmenwert?

Aus allem, was Ertrag bringt und sich nicht einzeln verkaufen lässt. Der Stammkundenstamm gehört dazu, die Bekanntheit am Ort, die Lieferantenkonditionen, die eingearbeitete Mannschaft, die Abläufe, die ohne Nachfragen funktionieren, und die Genehmigungen, die ein Neugründer erst beantragen müsste.

Rechnerisch ist der Firmenwert eine Restgröße: Kaufpreis minus Substanzwert. Bei kleinen Dienstleistern macht er regelmäßig den größten Teil des Preises aus, bei anlageintensiven Betrieben den kleineren. Handelsgesetzbuch und Einkommensteuergesetz sprechen vom Geschäfts- oder Firmenwert, das Steuerrecht oft kurz vom Geschäftswert; bei Arzt- und Kanzleipraxen heißt er Praxiswert.

Umgangssprachlich wird Firmenwert oft auch für den ganzen Unternehmenswert benutzt, etwa in der Frage, wie man den Firmenwert berechnet. Fachlich meint das Wort nur den Teil des Preises, der über die Substanz hinausgeht.

Wird der Firmenwert steuerlich abgeschrieben?

Für den Käufer ist er bares Geld, weil er abgeschrieben werden darf. Bei Gewerbebetrieben setzt das Einkommensteuergesetz dafür eine feste Nutzungsdauer von 15 Jahren an. Wer 450.000 Euro des Kaufpreises als Firmenwert ansetzt, mindert seinen steuerpflichtigen Gewinn 15 Jahre lang um jeweils 30.000 Euro. Für den Praxiswert von Ärzten, Steuerberatern und anderen Freiberuflern gilt diese feste Frist nicht; er wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs deutlich schneller abgeschrieben.

Dieser Vorteil entsteht beim Asset Deal und beim Kauf eines Anteils an einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft, etwa einer KG: Steuerlich wird der Käufer dort nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 20.11.2014, IV R 1/11) so gestellt, als hätte er die einzelnen Wirtschaftsgüter anteilig erworben, und schreibt den mitbezahlten Firmenwert über eine Ergänzungsbilanz ab. Beim Share Deal an einer GmbH kauft der Erwerber dagegen Anteile, und Anteile werden nicht abgeschrieben. Der Firmenwert bleibt dort unsichtbar in der Gesellschaft stecken. Das ist einer der Hauptgründe, warum Käufer bei einer GmbH den Asset Deal bevorzugen und Verkäufer den Share Deal.

Wie viel dem Firmenwert zugeordnet wird und wie viel den übrigen Wirtschaftsgütern, regelt die Kaufpreisallokation.

Der Teil, der mit dem Inhaber aus der Tür geht

Nicht jeder Firmenwert lässt sich übertragen. Wenn die Kunden wegen des Inhabers kommen und nicht wegen des Betriebs, dann wandert ein Teil des Wertes mit ihm hinaus. Genau das beschreibt der Begriff Inhaberabhängigkeit.

Käufer versuchen deshalb, diesen Teil abzusichern: über eine Übergabephase, über ein Wettbewerbsverbot und über einen Earn-Out, der einen Teil des Preises an den Fortbestand der Erträge knüpft.

Warum der selbst aufgebaute Firmenwert nicht in der Bilanz steht

Ein Handelsbetrieb, den die Familie seit 40 Jahren führt, hat einen erheblichen Firmenwert und weist ihn nirgends aus. Das ist kein Versehen, sondern Absicht: Ein selbst geschaffener Firmenwert wäre frei schätzbar und damit manipulierbar. Erst wenn ein Käufer ihn tatsächlich bezahlt, ist er durch einen Marktvorgang belegt. Übernimmt der Käufer den Betrieb im Ganzen, muss er den bezahlten Firmenwert als Vermögenswert ansetzen.

Für Verkäufer bedeutet das: Der wertvollste Teil des Unternehmens taucht in den eigenen Unterlagen nicht auf. Er muss im Verkaufsprozess erst sichtbar gemacht werden, durch Zahlen zur Kundenbindung, zur Auftragsstruktur und zu wiederkehrenden Umsätzen.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Der Firmenwert lässt sich nicht behaupten, nur belegen. Was hilft: Umsatzanteil der Stammkunden, durchschnittliche Kundendauer, Auftragsbestand, Wiederkaufquote. Wer diese Zahlen vorlegen kann, verhandelt über einen Firmenwert. Wer sie nicht hat, verhandelt über Maschinen.

Für Käufer

Die entscheidende Frage lautet nicht, wie hoch der Firmenwert ist, sondern wie viel davon nach der Übergabe noch da sein wird. Ein Kundenstamm, der auf Verträgen beruht, überlebt den Wechsel. Einer, der auf persönlicher Bindung beruht, nicht unbedingt.

Geprüft an der Quelle

  • Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren.

    § 7 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz

Verwandte Begriffe