1Tierarztpraxis verkaufen: Voraussetzungen ohne Kassenzulassung
Wer eine Tierarztpraxis kauft und darin selbst behandeln will, braucht vor allem eine eigene Approbation als Tierarzt (§ 2 Abs. 1 BTÄO). Sie ist an die Person gebunden und geht mit der Praxis nicht über. Der tierärztliche Beruf ist nach der Bundes-Tierärzteordnung kein Gewerbe, sondern ein freier Beruf (§ 1 Abs. 2 BTÄO).
Anders als bei Kassenärzten gibt es keine Kassenzulassung, keine Bedarfsplanung und kein Nachbesetzungsverfahren. An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen nach § 95 SGB V zugelassene Ärzte und medizinische Versorgungszentren teil; Tierärzte kommen in den Vorschriften über Zulassung, Bedarfsplanung und Nachbesetzung (§§ 95, 101, 103 SGB V) nicht vor. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Einen Kassensitz, der mitverkauft würde, gibt es also nicht, und kein Ausschuss wählt den Nachfolger aus.
Den Rahmen setzt stattdessen das Berufsrecht. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landestierärztekammer: Die Bundestierärztekammer kann keine bundesweit wirksame Berufsordnung erlassen und legt nur ein Muster vor, und die Berufsordnungen der Kammern weichen voneinander ab. Nach dem Muster ist die Niederlassung die selbstständige freiberufliche Tätigkeit an einem Praxissitz; Ort und Zeitpunkt sind der Kammer mitzuteilen. Berufshaftpflichtversicherung und Fortbildung, im Grundfall 20 Stunden je Jahr, gehören zu den Berufspflichten.
2Wer darf eine Tierarztpraxis kaufen? Tierärzte, Privatpersonen, Investoren
Wer eine Einzelpraxis kauft und selbst weiterführt, braucht die Approbation; wer Gesellschafter einer Praxis-GmbH sein darf, regelt das Landesrecht unterschiedlich. Beim Verkauf einer Einzelpraxis überträgt der Inhaber Inventar, Arzneimittelbestand und Praxis an den Käufer (Asset Deal). Den Beruf in eigener Praxis auszuüben, setzt nach der Musterberufsordnung die Niederlassung voraus.
Wird die Praxis in einer GmbH geführt, kann stattdessen die Gesellschaft verkauft werden (Share Deal); Kaufvertrag und Anteilsabtretung bedürfen der notariellen Form (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Die Musterberufsordnung verlangt die verantwortliche Führung durch einen Tierarzt und die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte bei Tierärzten; Bayern schreibt die Mehrheit im Heilberufe-Kammergesetz fest (Art. 51 Abs. 1 Satz 2 HKaG). Die Tierärztekammer Nordrhein lässt alternativ genügen, dass die berufsrechtlichen Beschlussbefugnisse unwiderruflich bei einem Gremium mit approbierter Mehrheit liegen. Partnerschaften sind nach der Musterberufsordnung nur unter Tierärzten möglich.
Den vollständigen Ausschluss von Nichttierärzten hat der Europäische Gerichtshof 2019 im Verfahren gegen Österreich als unverhältnismäßig beanstandet (C-209/18); das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einen solchen Ausschluss nach altem sächsischem Recht im Dezember 2025 für unanwendbar erklärt. Über Mehrheitsregeln ist damit nicht entschieden. Das Bundeskartellamt beobachtete 2022, dass Investoren Beteiligungen an Praxen und Kliniken erwerben und Klinikketten einzelne Einrichtungen übernehmen; die meisten dieser Vorgänge unterlagen nach seiner Mitteilung wegen zu geringer Umsätze nicht der Fusionskontrolle.
3Tierarztpraxis verkaufen: Kaufvertrag, Kammer und Wettbewerbsverbot
Die Abgabe einer Praxis gegen Entgelt ist berufsrechtlich zulässig und geschieht nach der Musterberufsordnung in einem schriftlichen Vertrag, über den die Kammer unverzüglich zu informieren ist. Die Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein sieht vor, dass der Vertrag der Kammer schon vor Abschluss zur berufsrechtlichen Prüfung vorgelegt und danach hinterlegt wird. Geprüft wird dabei nur das Berufsrecht.
Als Gerüst bietet die Bundestierärztekammer einen Mustervertrag an (Stand November 2019). Er trennt Instrumente und Einrichtung von der Praxisablösung für den ideellen Wert, setzt Arzneimittel zum Netto-Einkaufspreis an und lässt Ratenzahlung gegen Sicherheiten zu, für die Ablöse auch eine Rente. Honorare bis zur Übergabe stehen danach dem Verkäufer zu; laufende Verträge gehen nur mit Einverständnis des Vertragspartners über, der Mietvertrag nur mit dem des Eigentümers.
Nach dem Mustervertrag muss das Wettbewerbsverbot des Verkäufers zeitlich begrenzt sein; unter Berufung auf die Rechtsprechung sollen zwei Jahre keinesfalls überschritten werden. Als Richtwerte für den Umkreis nennt er etwa 2 bis 3 km bei Kleintierpraxen und 15 bis 20 km bei Großtierpraxen, je nach Einwohner- oder Viehdichte. Ein Verbot jeder tierärztlichen Tätigkeit im Umkreis von 30 km für einen ausscheidenden Partner einer Gemeinschaftspraxis war nach der dort wiedergegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1997 nichtig. Außerdem verpflichtet der Mustervertrag den Verkäufer, den Käufer bei der Klientel einzuführen.
4Hausapotheke und Betäubungsmittel: Was beim Praxisverkauf auf den Käufer übergeht
Die tierärztliche Hausapotheke beruht auf dem Dispensierrecht nach § 44 Tierarzneimittelgesetz (TAMG), nicht auf dem Arzneimittelgesetz, und braucht keine Erlaubnis, sondern eine Anzeige. Ihren Betrieb zeigt an, wer sie weiterführt, vor der Aufnahme bei der zuständigen Behörde (§ 79 Abs. 1 und 2 TAMG). Verantwortlich ist der Tierarzt, der die Anzeige erstattet hat. Das niedersächsische Anzeigeformular nennt die Übernahme der Praxis als Anlass.
Den Bestand darf der Verkäufer im Rahmen der Praxisübergabe abgeben, an die Person, die in seine Rechtsstellung eintritt und die Hausapotheke weiterbetreibt (§ 44 Abs. 4 TAMG). Sie übernimmt damit die Pflichten der seit 1. Januar 2025 geltenden Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV): geeignete Räume, verfallene Ware gesondert lagern und vernichten lassen, Nachweise über Erwerb, Abgabe und Anwendung. Nach EU-Recht kommen eine mindestens jährliche Inventur und fünf Jahre Bereithaltung der Unterlagen hinzu.
Betäubungsmittel der Anlage III in Form von Tierarzneimitteln darf der Verkäufer ohne Erlaubnis an den Nachfolger im Betrieb der Hausapotheke abgeben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d BtMG). Der Nachfolger zeigt seine Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr vorher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an. Der Bestandsnachweis wird nach jeder Änderung geführt, monatlich geprüft und drei Jahre aufbewahrt. Beim Anteilskauf sind Änderungen bei den verantwortlichen Personen der Hausapotheke unverzüglich anzuzeigen (§ 79 Abs. 4 TAMG).
5Röntgen, Notdienst und Praxisschild: Was nach dem Verkauf neu zu regeln ist
Wer eine Röntgeneinrichtung mit bauartzugelassenem Strahler oder als Medizinprodukt gekennzeichnetem Gerät betreiben will, zeigt das spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn schriftlich an (§ 19 Abs. 1 StrlSchG). Beizufügen sind unter anderem die Bescheinigung eines Sachverständigen und der Nachweis der Strahlenschutzbeauftragten mit Fachkunde. Eine Genehmigung braucht unter anderem, wer außerhalb eines Röntgenraums röntgt, es sei denn, Zustand oder Größe des Tieres erfordern das im Einzelfall zwingend. Das niedersächsische Behördenformular für tierärztliche Röntgengeräte führt den Betreiberwechsel als eigene Änderungsart. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Betreiberin; die Bestellung eines neuen Strahlenschutzbeauftragten ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 70 Abs. 4 StrlSchG).
Auch den Notdienst regelt das Berufsrecht. Nach der Musterberufsordnung stellen alle niedergelassenen und angestellten praktizierenden Tierärzte die Versorgung an Wochenenden, Feiertagen und nachts sicher, durch verbindliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen oder Kliniken; gelingt das nicht, richtet die Kammer einen Dienst ein. In Bayern gilt die Teilnahmepflicht am eingerichteten Bereitschaftsdienst auch für tierärztliche Gesellschafter einer Praxisgesellschaft und angestellte Tierärzte.
Auch das Schild muss zum neuen Inhaber passen. Ein Praxisschild führen nur Niedergelassene, und nach der Berufsordnung Nordrhein sind die Praxisinhaber darauf namentlich zu nennen. Weitere Bezeichnungen setzen eine Anerkennung durch die Kammer voraus, und die Bezeichnung „Tierärztliche Klinik“ darf nur führen, wer die Richtlinien erfüllt und von der Kammer zugelassen ist.
6Kundenkartei, Schweigepflicht und Personal beim Verkauf einer Tierarztpraxis
Wie die Kundenkartei übergeht, bestimmen Schweigepflicht und Datenschutz. Tierärzte stehen ausdrücklich in § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Wer ein ihm anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Die Musterberufsordnung verpflichtet zusätzlich zu Verschwiegenheit und Datenschutz und dazu, Aufzeichnungen über Feststellungen und Maßnahmen fünf Jahre aufzubewahren. Gegen Entgelt Patienten zuzuweisen oder sich zuweisen zu lassen, ist Tierärzten untersagt; erlaubt ist die Abgabe der Praxis als Ganzes.
Der Mustervertrag der Bundestierärztekammer rechnet die Kundenkartei zum ideellen Wert und nennt als Beispiele zwei Wege zur datenschutzgerechten Übergabe: Der Käufer arbeitet mindestens ein halbes Jahr vor der Übernahme angestellt in der Praxis, oder der Verkäufer holt vorher schriftliche Einwilligungen der Tierhalter ein. Nach dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11.09.2024 bleibt beim Anteilskauf die Gesellschaft Verantwortliche, Daten werden grundsätzlich nicht übermittelt; beim Asset Deal ist die Weitergabe personenbezogener Daten vor Vertragsschluss grundsätzlich unzulässig.
Für Praxispersonal und angestellte Tierärzte gilt beim Asset Deal § 613a BGB: Der Käufer tritt in ihre Arbeitsverhältnisse ein, und eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Der Mustervertrag verpflichtet den Verkäufer, bei den Beschäftigten auf die Fortsetzung hinzuwirken, und erinnert an ihr Widerspruchsrecht, das sie binnen eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung schriftlich ausüben können. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeberin.
7Was ist eine Tierarztpraxis wert? Ablöse, Praxiswert und Kaufpreis
Nach dem Mustervertrag der Bundestierärztekammer setzt sich der Preis einer Tierarztpraxis aus der Substanz, also Instrumenten, Einrichtung und Arzneimitteln zum Netto-Einkaufspreis, und der Praxisablösung für den ideellen Wert zusammen. Für diese Ablöse schlägt er (Stand November 2019) 30 bis 50 Prozent des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes der letzten drei Jahre vor, je nach Einzelfall. Einbezogen werden Behandlungen samt Arzneimittelanwendung, Arzneimittelabgabe, künstliche Besamung und amtlich angeordnete Impfungen, Letztere nur, wenn der Nachfolger mit einer ähnlichen Beteiligung rechnen kann. Einnahmen aus Schlachttier- und Fleischuntersuchung bleiben grundsätzlich außen vor, weil sie auf einer persönlichen Anstellung beruhen. Umsatzsteuer zählt nicht mit; tierärztliche Leistungen sind anders als Heilbehandlungen in der Humanmedizin nicht umsatzsteuerfrei.
Für einen Anteil an einer tierärztlichen Gemeinschaftspraxis im Zugewinnausgleich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Goodwill nur zählt, soweit er übertragbar ist, etwa über Mitarbeiterstamm, Standort und Kundschaft, und erst nach Abzug eines konkret gerechtfertigten Unternehmerlohns (XII ZR 45/06). Wie stark die Kundschaft am Verkäufer hängt, ist damit eine Kernfrage.
Zur Einordnung: Bei rund 200 von einer auf Heilberufe spezialisierten Bank begleiteten tierärztlichen Existenzgründungen der Jahre 2022 und 2023 kostete die Übernahme einer Kleintier-Einzelpraxis im Schnitt 134.000 Euro Kaufpreis und 210.000 Euro Gesamtinvestition. Zum 31.12.2024 waren 11.264 Tierärztinnen und Tierärzte niedergelassen, 8.553 davon in Einzelpraxis.