SymbolbildIm Zuge einer geordneten Praxisnachfolge wird eine seit 1993 bestehende, existenzsichernde Zahnarztpraxis aus Altersgründen abgegeben.
Die Praxis ist seit über 30 Jahren am Standort etabliert und verfügt über einen langjährig gewachsenen, treuen Patientenstamm. Sie bietet einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger die Möglichkeit, ohne Gründungsrisiko eine eingeführte, laufende Praxis zu übernehmen und nach eigenen Vorstellungen weiterzuentwickeln.
Die Räumlichkeiten:
– ca. 130 m² Praxisfläche mit 4 Behandlungsräumen
– zusätzlich ca. 100 m² im Souterrain: Platz für ein zukünftiges Eigenlabor, Aufenthaltsraum, Lagerraum sowie Bad/WC
Die Abgabe erfolgt als vollständige Praxisübernahme. Eine geordnete Übergabe an die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger ist gewährleistet; eine langfristige Mitarbeit des bisherigen Inhabers ist nicht vorgesehen.
Wirtschaftliche Kennzahlen werden aus Diskretionsgründen erst im persönlichen Gespräch mit ernsthaften Interessenten offengelegt.
– Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt in Deutschland – Erfüllung der Voraussetzungen für die vertragszahnärztliche Zulassung (Niederlassung) – Ziel: vollständige Übernahme und eigenverantwortliche Fortführung der Praxis in Selbstständigkeit
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