Der Meisterbrief bestimmt, wer überhaupt kaufen kann
In den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung darf ein Betrieb nur dann selbstständig geführt werden, wenn die erforderliche fachliche Qualifikation vorliegt — in aller Regel der Meisterbrief. Für die Nachfolge hat das eine unmittelbare Folge: Der Käufer muss die Qualifikation entweder selbst mitbringen oder sie — je nach Rechtsform und Fallgestaltung — über einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter im Betrieb sicherstellen. Welcher Weg im Einzelfall offensteht, klärt die zuständige Handwerkskammer. Das verkleinert den Kreis möglicher Interessenten spürbar, insbesondere gegenüber Käufern, die rein unternehmerisch investieren möchten. Betriebe, in denen bereits ein angestellter Meister arbeitet, lassen sich deshalb regelmäßig leichter übergeben, weil der Käufer die Voraussetzung über das vorhandene Personal erfüllen kann. Bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben der Anlagen B1 und B2 stellt sich die Frage nicht in dieser Schärfe.

