Branchen-Ratgeber

IT-Unternehmen verkaufen

IT-Unternehmen erzielen im Mittelstand regelmäßig die höchsten Bewertungsfaktoren — aber nicht alle. Zwischen einem Systemhaus, das von Projekt zu Projekt lebt, und einem Anbieter mit laufenden Wartungs- oder Softwareverträgen liegen Welten, obwohl beide dieselbe Branchenbezeichnung tragen. Hinzu kommen zwei Fragen, die es in anderen Branchen so nicht gibt: Wem gehören die Rechte am eigenen Code, und was passiert mit den Kundenverträgen, wenn der Gesellschafter wechselt? Diese Seite ordnet beides ein.

IT-Unternehmen verkaufen
Im Detail

Worauf es in dieser Branche ankommt

Wiederkehrende Umsätze sind der wichtigste Hebel

Der Unterschied zwischen Projekt- und Vertragsgeschäft schlägt in der IT stärker durch als anderswo. Ein Unternehmen, dessen Umsatz jedes Jahr neu gewonnen werden muss, wird vorsichtiger bewertet als eines, das zu Jahresbeginn bereits weiß, welcher Umsatz aus laufenden Verträgen kommt. Wartungsverträge, Managed Services und Softwaremieten schaffen genau diese Planbarkeit. Käufer schauen deshalb nicht nur auf die Höhe der wiederkehrenden Umsätze, sondern auch auf deren Qualität: Kündigungsfristen, Preisanpassungsklauseln, Abwanderungsquote und ob die Verträge tatsächlich schriftlich bestehen oder über Jahre gewachsene Gewohnheit sind. Wer den Anteil wiederkehrender Umsätze belegen kann, verhandelt über einen anderen Faktor.

Wem gehören die Rechte am eigenen Code?

Bei Software, die Angestellte in Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen, ist der Arbeitgeber nach § 69b UrhG zur Ausübung der vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei freien Mitarbeitern und Auftragsentwicklern gilt das gerade nicht: Dort müssen die Nutzungsrechte ausdrücklich vertraglich übertragen worden sein. Fehlt diese Übertragung, gehört ein Teil des zentralen Produkts womöglich gar nicht dem Unternehmen — ein Befund, der in der Prüfung durch den Käufer regelmäßig zu Nachverhandlungen führt. Ähnlich sensibel ist der Einsatz quelloffener Komponenten: Deren Lizenzbedingungen können Pflichten auslösen, die bis zur Offenlegung eigenen Codes reichen. Beides lässt sich vorab klären und dokumentieren.

Kundenverträge lesen: Was bei einem Gesellschafterwechsel passiert

Rahmen- und Serviceverträge größerer Kunden enthalten häufig Klauseln für den Fall, dass die Beherrschungsverhältnisse beim Auftragnehmer wechseln. Sie reichen von einer bloßen Anzeigepflicht über ein Zustimmungserfordernis bis zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Für den Verkauf ist das unmittelbar relevant: Ein Kunde, der bei einem Eigentümerwechsel aussteigen darf, ist aus Käufersicht kein sicherer Umsatz. Es lohnt sich, die wichtigsten Verträge vor dem Verkaufsprozess daraufhin durchzusehen und zu wissen, wo solche Klauseln stehen. Wer die Antwort kennt, bevor der Käufer die Frage stellt, verliert im Prozess weder Zeit noch Verhandlungsposition.

Das Team ist ein Teil der Substanz

In der IT ist die Belegschaft häufig der wertvollste Bestandteil des Unternehmens — und der beweglichste. Käufer prüfen deshalb, wie stark Wissen auf einzelne Personen konzentriert ist, wie lange die Schlüsselkräfte bereits an Bord sind und ob es Dokumentation gibt, die über die Köpfe hinaus Bestand hat. Auch hier gehen die Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB über; die eigentliche Frage ist aber nicht die rechtliche, sondern ob die Menschen bleiben wollen. Betriebe, in denen Entwicklungsstandards, Architekturentscheidungen und Kundenwissen schriftlich festgehalten sind, wirken auf Käufer belastbarer als solche, in denen alles Wissen mündlich weitergegeben wird.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

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Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Anteil und Qualität der wiederkehrenden Umsätze
  • Lückenlose Rechtekette am eigenen Code, auch bei Freelancern
  • Klauseln zum Gesellschafterwechsel in den wichtigsten Kundenverträgen
  • Abhängigkeit von einzelnen Entwicklern oder Wissensträgern
  • Technische Schulden und Zustand der eingesetzten Komponenten
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Warum werden Softwareunternehmen höher bewertet als IT-Dienstleister?

Weil sich ihr Umsatz besser wiederholt und schlechter abbricht. Ein Softwareprodukt mit laufenden Verträgen erzeugt planbare Einnahmen, ohne dass für jeden Euro erneut Arbeitszeit verkauft werden muss. Dienstleistungsgeschäft skaliert dagegen im Wesentlichen über Personal. Diesen Unterschied bildet auch unser Unternehmenswertrechner ab: Er führt IT-Services und Software getrennt und legt für Software eine höhere Bandbreite zugrunde.

Wie ein Multiplikator entsteht: EBIT-Multiple einfach erklärt

Was passiert mit den Rechten an unserer Software?

Bei angestellten Entwicklern liegt die Ausübung der vermögensrechtlichen Befugnisse nach § 69b UrhG grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bei freien Mitarbeitern gilt das nicht automatisch — dort müssen die Nutzungsrechte vertraglich übertragen sein. Käufer lassen sich die Rechtekette regelmäßig nachweisen. Fehlende Vereinbarungen lassen sich vor einem Verkauf oft noch nachholen, im laufenden Prozess dagegen nur mit Zeitverlust.

Können Kunden bei einem Verkauf kündigen?

Das hängt vom Vertrag ab. Manche Rahmenverträge sehen für den Fall eines Wechsels der Beherrschungsverhältnisse eine Anzeigepflicht, ein Zustimmungserfordernis oder ein Sonderkündigungsrecht vor. Solche Klauseln finden sich vor allem bei größeren Kunden und in der öffentlichen Hand. Eine Durchsicht der wichtigsten Verträge vor dem Verkaufsstart schafft Klarheit.

Muss ich meine Zahlen offenlegen, bevor ich jemanden kenne?

Nein. Ein Inserat lässt sich anonym schalten, und Kennzahlen können Sie gestuft angeben. Detaillierte Unterlagen werden üblicherweise erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung und nach einer ersten Einschätzung des Interessenten herausgegeben. Sie entscheiden in jedem Schritt, wem Sie was zeigen.

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