1Wer einen Friseursalon weiterführen darf
Friseure stehen als Nummer 38 in Anlage A der Handwerksordnung; das Handwerk ist damit zulassungspflichtig. Einen Salon selbstständig betreiben darf nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 Abs. 1 HwO). Kaufen kann ihn dagegen jede Person und jede Gesellschaft. Zum Stichtag 31.12.2025 waren bundesweit 80.118 Friseurbetriebe in den Handwerksrollen eingetragen, mehr als in jedem anderen zulassungspflichtigen Handwerk.
Für die Eintragung stehen vor allem vier Wege offen: die eigene Meisterprüfung (§ 7 Abs. 1a HwO), ein angestellter Betriebsleiter, der die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO), die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (§ 7b HwO) und eine Ausnahmebewilligung bei nachgewiesenen Kenntnissen und Fertigkeiten (§ 8 HwO), die es nur in Ausnahmefällen gibt, etwa wenn die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung wäre. Die Ausübungsberechtigung nimmt nur das Schornsteinfegerhandwerk und die Gesundheitshandwerke der Anlage A aus und steht damit auch Friseurinnen und Friseuren offen. Verlangt werden eine bestandene Gesellenprüfung und sechs Jahre Tätigkeit im Handwerk, davon insgesamt vier in leitender Stellung.
Wer keinen dieser Wege gehen kann, darf den Salon zwar kaufen, aber nicht betreiben. Kosmetische Leistungen fallen nicht unter die Meisterpflicht, denn Kosmetiker sind ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B.
2Was ein Betriebsleiter im Friseursalon leisten muss
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Salons muss die Qualifikation nicht selbst besitzen: Eine Einzelperson, eine GmbH oder eine Personengesellschaft wird auch dann eingetragen, wenn ihr Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 S. 1 HwO). An diese Rolle legen die Handwerkskammern strenge Maßstäbe an.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie die Handwerkskammer Düsseldorf sie zusammenfasst, muss der Betriebsleiter die handwerkliche Arbeit wie ein selbstständiger Meister leiten, Vorgesetzter der handwerklich Beschäftigten sein und die Leitung tatsächlich ausüben; Ausgangspunkt ist bei einem Vollzeitbetrieb eine Vollzeitstelle. Eine Person nur auf dem Papier, ein zweites Anstellungsverhältnis oder eine freie Mitarbeit auf Honorarbasis genügt nicht.
Für Betriebe wie Friseursalons, in denen die Leistung in relativ kurzer Zeit am Körper der Kundschaft erbracht wird, verlangt die Handwerkskammer Hamburg zudem, dass ständig ein Betriebsleiter anwesend ist. Scheidet der Betriebsleiter aus, ist unverzüglich ein neuer einzusetzen (§ 4 Abs. 2 HwO). Für den Verkauf hat das eine praktische Folge: Bleibt eine angestellte Meisterin im Team und übernimmt sie die Leitung tatsächlich, kommen auch Käufer ohne eigene Qualifikation infrage.
3Wie sich der Wert eines Friseursalons berechnen lässt
Die Betriebsberater der Handwerksorganisationen bewerten Handwerksbetriebe und damit auch Salons nach dem AWH-Standard des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, einem an das Handwerk angepassten Ertragswertverfahren. Vom bereinigten Ergebnis wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen: mindestens ein Meistergehalt, dazu die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ein Zuschlag von 20 bis 50 Prozent. Risiken wie die Kundenstruktur aus Lauf- und Stammkundschaft und vor allem die Abhängigkeit von der Inhaberin, bewertet mit einem Zuschlag von bis zu 30 Prozent, erhöhen den Kapitalisierungszins, statt den Gewinn zu mindern.
Daneben steht der Substanzwert: bewegliches Anlagevermögen und Warenlager, beim Salon also Einrichtung, Geräte und Produktbestand zum Zeitwert. Ein Firmenwert, zu dem das Handbuch ausdrücklich den Kundenstamm zählt, entsteht nur, wenn der Ertragswert den Substanzwert übersteigt. Liegt er darunter, kann der Substanzwert als Mindestwert den Unternehmenswert bilden.
Für die Branche ist das bedeutsam, weil viele Salons klein sind: Laut Umsatzsteuerstatistik 2021 lagen 74,5 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen unter 125.000 Euro Jahresumsatz. Im Einzelunternehmen steckt im Gewinn noch der Lohn für die eigene Arbeit der Inhaberin; nach Abzug des Unternehmerlohns kann wenig oder nichts übrig bleiben. Das Ergebnis der Bewertung ist ausdrücklich kein Marktpreis; der Preis entsteht in der Verhandlung.
4Darf der Kundenstamm eines Friseursalons mitverkauft werden?
Nicht ohne Weiteres. Nach dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11.09.2024 kommt es auf die Form des Verkaufs an: Werden Anteile einer Salon-GmbH verkauft, bleibt die Gesellschaft Verantwortliche; abgesehen von der Prüfung durch Interessenten ist das grundsätzlich unproblematisch. Wird der Salon dagegen als Betrieb übertragen, etwa beim Kauf eines Einzelunternehmens, gehen die Daten an einen neuen Verantwortlichen und brauchen eine eigene Rechtsgrundlage; Handwerkerinnen und Handwerker nennt die Datenschutzkonferenz dabei ausdrücklich.
Vor Abschluss des Kaufvertrags ist die Weitergabe von Kunden- und Beschäftigtendaten an Interessenten grundsätzlich unzulässig. Danach kommt es auf die Kundenbeziehung an. Laufend ist sie, solange Verpflichtungen des Verkäufers nicht erloschen oder Verjährungs- und Garantiefristen nicht abgelaufen sind, etwa bei einem nicht eingelösten Gutschein. Daten der übrigen Kundinnen und Kunden darf der Käufer nur im Auftrag des Verkäufers zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und strikt getrennt verwahren (Zwei-Schrank-Lösung), oder sie bleiben beim Verkäufer; für eigene Zwecke nutzen darf er sie erst mit Einwilligung.
Vermerke zu Allergien oder Unverträglichkeiten können Gesundheitsdaten sein und gehen nur mit ausdrücklicher Einwilligung über. Wer Kundendaten erhält, muss die Betroffenen grundsätzlich spätestens einen Monat danach informieren (Art. 14 DSGVO); Werbung per E-Mail setzt regelmäßig eine Einwilligung voraus.
5Mitarbeiter und Stuhlmieter beim Salonverkauf
Wird der Salon als Betrieb auf einen neuen Inhaber übertragen, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über; eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten sind vorher in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und geplante Maßnahmen zu unterrichten und können binnen eines Monats nach Zugang schriftlich widersprechen. Welche Stylistinnen die Stammkundschaft betreuen, ist für Käufer ein zentraler Prüfpunkt, denn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bindet Angestellte nur, wenn es schriftlich vereinbart ist und eine Entschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung je Verbotsjahr vorsieht, und höchstens für zwei Jahre (§ 110 GewO, §§ 74, 74a HGB).
Anders liegt es bei Stuhlmietern. Echte Stuhlmietverträge sind Verträge mit Selbstständigen und gehen nicht nach § 613a BGB über; sie werden gesondert übernommen oder neu geschlossen. Ob jemand tatsächlich selbstständig ist, entscheidet die gelebte Praxis, nicht der Vertragstitel: Weisungen und die Eingliederung in den Salonbetrieb sprechen für eine Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
Wer im Salon als eigener Unternehmer frisiert, braucht zudem eine eigene Eintragung in die Handwerksrolle (§ 1 Abs. 1 HwO). Flächen an Stuhlmieter zu überlassen, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus, sofern der Mietvertrag sie nicht schon enthält (§ 540 Abs. 1 BGB).
6Was in den Kaufvertrag beim Verkauf eines Friseursalons gehört
Üblich ist eine Inventarliste, die Einrichtung und Geräte mit Zeitwerten sowie den Warenbestand aufführt. Wie der Kaufpreis auf Inventar, Waren und Firmenwert verteilt wird, hat für den Käufer steuerliche Folgen, denn einen gekauften Firmenwert schreibt er über 15 Jahre ab (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG).
Offene Gutscheine sind Verbindlichkeiten des Verkäufers. Übernimmt der Käufer sie mit Wirkung gegenüber den Kunden, ist das eine Schuldübernahme, die deren Genehmigung braucht (§ 415 BGB); verpflichtet er sich nur gegenüber dem Verkäufer, erwerben die Kunden im Zweifel keinen eigenen Anspruch gegen ihn (§ 329 BGB).
Der Eintritt in den Mietvertrag setzt die Mitwirkung des Vermieters voraus. Ein Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr, der die gesetzliche Form nicht wahrt, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist dann mit gesetzlicher Frist kündbar, spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten (§§ 550, 578, 580a BGB); die vereinbarte feste Laufzeit schützt dann nicht. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur wirksam, soweit sie räumlich, gegenständlich und zeitlich das notwendige Maß nicht überschreiten. Für Kundenschutzklauseln beim Ausscheiden von Gesellschaftern hat er, ausdrücklich auch bei gewerblichen Dienstleistern, in der Regel zwei Jahre als Grenze angesehen.
7Friseursalon kaufen oder übernehmen: was Käufer klären
Beim Kauf eines Einzelunternehmens geht die Eintragung nicht mit über: Mit dem Inhaberwechsel verliert die Handwerkskarte ihre Gültigkeit. Der Käufer braucht zum Übergabetag eine eigene Eintragung und legt die Handwerkskarte zusammen mit der Gewerbeanzeige vor (§ 16 Abs. 1 HwO); der Verkäufer zeigt die Aufgabe seines Betriebs an (§ 14 Abs. 1 GewO). Werden dagegen Anteile einer eingetragenen GmbH gekauft, bleiben die Gesellschaft Inhaberin und ihre Eintragung bestehen; war der Verkäufer ihr Betriebsleiter, ist mit seinem Ausscheiden unverzüglich ein neuer einzusetzen (§ 4 Abs. 2 HwO).
Die elektronische Kasse ist dem Finanzamt binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme zu melden (§ 146a Abs. 4 AO). Ausbilden darf nur, wer fachlich geeignet ist: mit bestandener Meisterprüfung oder, bei Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung, zusätzlich mit Teil IV der Meisterprüfung oder einer Ausbildereignungsprüfung; sonst ist ein geeigneter Ausbilder zu bestellen (§§ 22, 22b HwO).
Die Übertragung des Salons im Ganzen an einen Unternehmer unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a UStG). Für betriebliche Steuern des Verkäufers und Steuerabzugsbeträge wie die Lohnsteuer haftet der Käufer, zeitlich begrenzt und nur mit dem übernommenen Vermögen (§ 75 AO). Zur Finanzierung einer Übernahme im Haupterwerb kommt etwa der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW infrage, beantragt über Banken und Sparkassen.