Ratgeber Betriebsart

Apotheke verkaufen

Eine Apotheke kann nur an Apothekerinnen und Apotheker mit deutscher Approbation verkauft werden, und die Betriebserlaubnis geht dabei nicht mit über: Der Käufer braucht eine eigene, neue Erlaubnis. Das Apothekengesetz prägt deshalb fast jeden Schritt der Abgabe — den Kreis möglicher Käufer, den Kaufvertrag, den die Behörde zu sehen bekommt, und den Übergabetag, an dem die neue Erlaubnis vorliegen muss. GmbHs, Handelsketten und branchenfremde Investoren scheiden als Erwerber aus. Diese Seite beschreibt, was beim Verkauf einer Apotheke rechtlich gilt, welche Absprachen unzulässig sind, wie Kaufpreise zustande kommen, welche Steuern anfallen und was Käufer vor der Übernahme prüfen.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Wer eine Apotheke kaufen darf

Wer eine Apotheke betreiben will, braucht eine behördliche Erlaubnis, und diese setzt unter anderem die deutsche Approbation als Apotheker voraus (§ 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG). Mehrere Personen können eine Apotheke nur als rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als offene Handelsgesellschaft betreiben; dann braucht jeder Gesellschafter selbst die Erlaubnis (§ 8 Satz 1 ApoG). Hinzu kommt die Pflicht, die Apotheke persönlich in eigener Verantwortung zu leiten (§ 7 Satz 1 ApoG).

Eine GmbH, eine Handelskette oder ein branchenfremder Investor kann eine Apotheke deshalb nicht erwerben, und ein Verkauf von GmbH-Anteilen scheidet als Weg aus. Ein Einzelinhaber überträgt die Apotheke als Betrieb, also im Wege des Asset Deals; tritt in eine OHG oder GbR ein neuer Gesellschafter ein, braucht auch er eine eigene Erlaubnis. Wo der Käufer ausgebildet wurde, spielt für die Erlaubnis keine Rolle, maßgeblich ist die deutsche Approbation.

Der Käuferkreis ist damit gesetzlich eng begrenzt. In den von der ABDA veröffentlichten Erhebungen der Jahre 2023 bis 2025 erwarteten zwischen 27,6 und 33,8 Prozent der befragten Inhaber im Fall einer Abgabe keinen einzigen Kaufinteressenten; höchstens 9,0 Prozent rechneten mit fünf oder mehr.

Warum die Betriebserlaubnis nicht mitverkauft wird

Die Betriebserlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt wurde, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume (§ 1 Abs. 3 ApoG). Mit dem Kaufvertrag geht sie deshalb nicht auf den Käufer über; dieser beantragt eine eigene. Die Erlaubnis des Verkäufers erlischt unter anderem durch Verzicht (§ 3 Nr. 2 ApoG) — die Apothekerkammer des Saarlandes etwa verlangt zum Antrag des Käufers die schriftliche Verzichtserklärung des bisherigen Inhabers. Weil eine Apotheke, die ohne Erlaubnis betrieben wird, zu schließen ist (§ 5 ApoG), müssen Übergabetag und neue Erlaubnis zusammenfallen.

Den Betäubungsmittelbestand darf die Apotheke ohne gesonderte Erlaubnis an den Nachfolger im Betrieb abgeben; dieser zeigt seine Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr vorher dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an (§ 4 BtMG). Mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann der neue Inhaber nur, wenn der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V für ihn Rechtswirkung hat, durch Mitgliedschaft in einem entsprechenden Mitgliedsverband oder durch Beitritt (§ 129 Abs. 3 SGB V). Verträge zur Heimversorgung schließt der Erlaubnisinhaber, und sie werden erst mit behördlicher Genehmigung wirksam (§ 12a ApoG); bestehende Heimverträge sind beim Inhaberwechsel deshalb ein eigener Klärungspunkt.

Was im Kaufvertrag einer Apotheke unzulässig ist

Der Kaufvertrag ist Teil des behördlichen Erlaubnisverfahrens: Der Käufer legt ihn mit dem Antrag vor und versichert an Eides statt, keine Vereinbarungen getroffen zu haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ApoG). Unzulässig sind stille Beteiligungen an der Apotheke und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtet ist, ausdrücklich auch umsatz- oder gewinnabhängige Mietverträge (§ 8 Satz 2 ApoG).

Behält der Verkäufer die Immobilie und vermietet sie an den Käufer, darf die Miete also nicht am Umsatz oder Gewinn hängen, und ein Verkäuferdarlehen darf nicht umsatz- oder gewinnabhängig vergütet werden. Kaufpreisteile, die vom späteren Umsatz oder Gewinn abhängen, erwähnt § 8 ApoG nicht ausdrücklich; auch sie stehen aber in dem Vertrag, den die Behörde erhält.

Verboten sind außerdem Verpflichtungen, bestimmte Arzneimittel ausschließlich oder bevorzugt anzubieten oder die Auswahl auf bestimmte Hersteller oder Händler zu beschränken (§ 10 ApoG), sowie Absprachen über die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen (§ 11 Abs. 1 ApoG). Solche Rechtsgeschäfte sind nichtig (§ 12 ApoG); trifft der Inhaber sie nachträglich, kann die Erlaubnis widerrufen werden (§ 4 Abs. 2 Satz 2 ApoG).

Personal und Kundendaten bei der Abgabe einer Apotheke

Die Arbeitsverhältnisse der approbierten Mitarbeitenden, PTA und PKA gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über (§ 613a Abs. 1 BGB); eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Beschäftigten werden vorher in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und geplante Maßnahmen unterrichtet und können innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprechen.

Heikler sind die Kundendaten: Apotheker gehören zu den Berufsgeheimnisträgern, das unbefugte Offenbaren eines anvertrauten fremden Geheimnisses ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Nach einem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11.09.2024 ist es grundsätzlich unzulässig, Kunden- und Beschäftigtendaten vor Vertragsschluss an Kaufinteressenten zu übermitteln. Gesundheitsdaten, etwa Medikationsdaten einer Kundenkarte, dürfen nur mit informierter und ausdrücklicher Einwilligung der Kunden an den Erwerber übermittelt werden.

Altdaten, die nur wegen Aufbewahrungsfristen vorgehalten werden, verwahrt der Erwerber allenfalls als Auftragsverarbeiter strikt getrennt, oder sie bleiben beim Veräußerer. Solche Fristen gibt es in Apotheken mehrere, etwa mindestens fünf Jahre für Aufzeichnungen nach § 22 Abs. 1 ApBetrO und drei Jahre ab der letzten Eintragung für Betäubungsmittel-Karteikarten und -Bücher (§ 13 Abs. 3 BtMVV).

Was ist eine Apotheke wert, und welche Kaufpreise werden gezahlt?

Ein gesetzlich vorgegebenes Bewertungsverfahren gibt es für Apotheken nicht; Käufer und Verkäufer einigen sich auf eine Methode. Als gängigste nennt ein Abteilungsdirektor der apoBank in der Pharmazeutischen Zeitung die Ertragswertmethode, daneben Discounted-Cashflow-, Substanzwert- und Multiplikatorverfahren; zentrale Grundlage sei der Standort mit seiner Frequenz, der Einwohnerstruktur und der medizinischen Versorgung in der Umgebung.

In ihren Gründungsanalysen weist die apoBank Übernahmepreis und Warenlager getrennt aus; für das Jahr 2023 beschrieb sie eine Spanne von unentgeltlichen Übernahmen, bei denen nur das Warenlager gekauft wurde, bis zu siebenstelligen Beträgen. Im Jahr 2025 zahlten Existenzgründer laut apoBank für eine übernommene Apotheke durchschnittlich 461.000 Euro; jede achte Apotheke wechselte für höchstens 50.000 Euro den Eigentümer, jeder zehnte Gründer zahlte eine Million Euro oder mehr.

Eine Größenordnung für die Ertragsseite liefert die ABDA: Die durchschnittliche Apotheke erzielte 2025 bei 4,00 Millionen Euro Nettoumsatz einen Gewinn vor Steuern von 168.000 Euro, aus dem der Inhaber noch Steuern, Investitionen, Altersvorsorge und Krankenversicherung bestreitet. Rote Zahlen schrieben 2025 laut ABDA 7,0 Prozent der Apotheken; bei weiteren 26,3 Prozent war das Ergebnis so gering, dass der Betrieb dauerhaft kaum tragfähig ist.

Welche Steuern anfallen, wenn Sie Ihre Apotheke verkaufen

Anders als Ärzte und Zahnärzte stehen Apotheker nicht im Katalog der freien Berufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, und die Rechtsprechung ordnet ihre Tätigkeit als gewerblich ein (BFH, Beschluss vom 21.05.2024, VIII B 3/23). Der Gewinn aus dem Verkauf der ganzen Apotheke zählt damit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Hat der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, bleibt der Gewinn auf Antrag bis 45.000 Euro steuerfrei; der Freibetrag wird nur einmal gewährt und ermäßigt sich um den Betrag, um den der Gewinn 136.000 Euro übersteigt (§ 16 Abs. 4 EStG). Für den steuerpflichtigen Teil kommt die Fünftelregelung in Betracht (§ 34 Abs. 1 EStG) oder, einmal im Leben und unter denselben Voraussetzungen, ein ermäßigter Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 Prozent, für den Teil des Gewinns bis 5 Millionen Euro (§ 34 Abs. 3 EStG). Umsatzsteuer fällt nicht an, wenn die Apotheke als Ganzes an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen wird: Das ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, und der Erwerber tritt an die Stelle des Veräußerers (§ 1 Abs. 1a UStG).

Apotheke kaufen oder übernehmen: Voraussetzungen für Käufer

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Käufer unter anderem voll geschäftsfähig ist, die deutsche Approbation als Apotheker besitzt, zuverlässig und gesundheitlich geeignet ist und nachweist, dass er über die vorgeschriebenen Räume verfügen wird (§ 2 Abs. 1 ApoG), darunter mindestens 110 Quadratmeter Grundfläche aus Offizin, Labor, Lager und Nachtdienstzimmer (§ 4 Abs. 2 ApBetrO). Eine Bedarfsprüfung oder ein Auswahlverfahren wie bei Vertragsarztsitzen sieht § 2 ApoG nicht vor. Wer nach der Approbation mehr als zwei Jahre ununterbrochen nicht pharmazeutisch tätig war, braucht mindestens sechs Monate Tätigkeit in einer Apotheke im letzten Jahr vor dem Antrag (§ 2 Abs. 3 ApoG).

In Niedersachsen etwa erteilt die Apothekerkammer die Erlaubnis und verlangt die vollständigen Unterlagen, darunter Kaufvertrag und bei Fremdfinanzierung den Finanzierungsplan, mindestens sechs Wochen vor der Übernahme. Wer die Apotheke als Filiale übernimmt, ist an höchstens drei Filialen neben der Hauptapotheke gebunden (§ 1 Abs. 2 ApoG); alle liegen im selben oder in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten, und für jede Filiale benennt der Betreiber einen oder zwei verantwortliche Apotheker (§ 2 Abs. 4 und 5 ApoG).

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Für Apotheken gibt es kein gesetzlich vorgegebenes Bewertungsverfahren; als gängigste Methode nennt ein Abteilungsdirektor der apoBank in der Pharmazeutischen Zeitung das Ertragswertverfahren, als zentrale Grundlage den Standort, und in den Marktdaten der apoBank wird das Warenlager getrennt vom Übernahmepreis ausgewiesen. Eine allgemeine Multiplikator-Bandbreite zeigen wir hier bewusst nicht, weil der Käuferkreis gesetzlich auf approbierte Apotheker begrenzt ist und laut ABDA rund ein Drittel der Apotheken im Jahr 2025 rote Zahlen schrieb oder kaum tragfähig war; unser Rechner liefert für Apotheken allenfalls eine grobe Orientierung.

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Unternehmenswert berechnen
Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Standort: Frequenz, Einwohnerstruktur und medizinische Versorgung in der Umgebung
  • Warenlager als eigener Posten neben dem Übernahmepreis
  • Miete und Verkäuferdarlehen ohne Bindung an Umsatz oder Gewinn (§ 8 ApoG)
  • Räume nach Apothekenbetriebsordnung und Vorlauf für die eigene Betriebserlaubnis
  • Rahmenvertrag mit den Krankenkassen, genehmigte Heimversorgungsverträge und Betäubungsmittelbestand
  • Übergang von Approbierten, PTA und PKA nach § 613a BGB
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was kostet eine Apotheke, und wird das Warenlager extra bezahlt?

Laut Analyse der apoBank zahlten Existenzgründer für die Übernahme einer Apotheke im Jahr 2025 durchschnittlich 461.000 Euro, im Jahr 2024 waren es 584.000 Euro. Einschließlich Warenlager, Investitionen und Betriebsmitteln lag der Betrag 2025 bei 673.000 Euro. Das Warenlager wird in diesen Zahlen also neben dem Übernahmepreis gesondert ausgewiesen; für das Jahr 2023 beschrieb die apoBank auch unentgeltliche Übernahmen, bei denen ausschließlich das Warenlager gekauft wurde. Für Verbünde aus zwei Apotheken wurde 2025 ein durchschnittlicher Kaufpreis von knapp 1,1 Millionen Euro gezahlt.

Was ist eine Apotheke wert, und wie wird der Wert berechnet?

Ein vorgeschriebenes Verfahren gibt es nicht; Käufer und Verkäufer einigen sich auf eine Methode. Als gängigste gilt nach Aussage eines apoBank-Experten in der Pharmazeutischen Zeitung die Ertragswertmethode, daneben werden Discounted-Cashflow-, Substanzwert- und Multiplikatorverfahren genutzt; als zentrale Grundlage nennt er den Standort. Weil der Inhaber die Apotheke persönlich leiten muss (§ 7 ApoG), steckt in ihrem Gewinn auch seine eigene Arbeit. Bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen ist dafür nach den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer ein marktgerechter Unternehmerlohn als Aufwand anzusetzen.

Ertragswertverfahren

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Apotheke an?

Apotheker zählen steuerlich nicht zu den freien Berufen des § 18 EStG, die Rechtsprechung ordnet ihre Tätigkeit als gewerblich ein. Der Gewinn aus dem Verkauf der ganzen Apotheke gehört deshalb nach § 16 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit bleiben auf Antrag einmalig bis zu 45.000 Euro steuerfrei, abschmelzend ab 136.000 Euro Gewinn. Zusätzlich kommen die Fünftelregelung oder der einmalige ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG in Betracht. Umsatzsteuer fällt bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht an (§ 1 Abs. 1a UStG).

Freibetrag nach § 16 EStG

Welche Vereinbarungen sind im Kaufvertrag einer Apotheke unzulässig?

Der Kaufvertrag wird der Erlaubnisbehörde mit dem Antrag des Käufers vorgelegt, und der Käufer versichert an Eides statt, keine verbotenen Vereinbarungen getroffen zu haben. Unzulässig sind unter anderem stille Beteiligungen, umsatz- oder gewinnabhängige Mieten und Darlehensvergütungen, Verpflichtungen, bestimmte Arzneimittel bevorzugt anzubieten oder die Auswahl auf bestimmte Hersteller oder Händler zu beschränken, sowie Absprachen über die Zuweisung von Verschreibungen. Solche Rechtsgeschäfte sind nach § 12 ApoG nichtig.

Unternehmenskaufvertrag

Was ist bei der Abgabe einer Apotheke zu beachten?

Die Betriebserlaubnis geht nicht über: Der Käufer beantragt eine eigene, die des Verkäufers erlischt, etwa durch Verzicht, und die neue Erlaubnis muss am Übergabetag vorliegen. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf den Käufer über. Gesundheitsdaten der Kunden dürfen nur mit deren informierter und ausdrücklicher Einwilligung an den Käufer übermittelt werden. Außerdem zeigt der neue Inhaber seine Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr beim BfArM an, er kann mit den Krankenkassen nur abrechnen, wenn der Rahmenvertrag für ihn gilt, und Heimversorgungsverträge werden erst mit behördlicher Genehmigung wirksam.

Betriebsübergang nach § 613a BGB

Wie lange dauert es, eine Apotheke zu verkaufen?

Eine feste Gesamtdauer lässt sich nicht nennen, wohl aber einzelne Fristen. In Niedersachsen müssen die vollständigen Antragsunterlagen mindestens sechs Wochen vor der Übernahme bei der Apothekerkammer liegen; Heilberufsausweis und SMC-B brauchen nach deren Angaben etwa vier beziehungsweise zwei Wochen, und die Betäubungsmittelnummer gibt es erst nach bestätigter Betriebserlaubnis. Die Beschäftigten können dem Übergang innerhalb eines Monats nach ihrer Unterrichtung widersprechen. Offen ist vor allem die Dauer der Käufersuche: In den von der ABDA veröffentlichten Erhebungen der Jahre 2023 bis 2025 erwarteten zwischen 27,6 und 33,8 Prozent der befragten Inhaber keinen einzigen Interessenten.

Welche Voraussetzungen muss der Käufer einer Apotheke erfüllen?

Er braucht die deutsche Approbation als Apotheker, volle Geschäftsfähigkeit, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die vorgeschriebenen Räume (§ 2 Abs. 1 ApoG). Wer mehr als zwei Jahre ununterbrochen nicht pharmazeutisch tätig war, muss im letzten Jahr vor dem Antrag mindestens sechs Monate in einer Apotheke gearbeitet haben. Mehrere Käufer können nur als rechtsfähige GbR oder als OHG erwerben, in der jeder Gesellschafter die Erlaubnis hat. Für Filialen gelten die Höchstzahl von drei und die Kreisregel; zusätzlich sind unter engen Voraussetzungen bis zu zwei Zweigapotheken in abgelegenen Orten möglich.

Kann ich meine Apotheke verpachten statt verkaufen?

Nur in den Fällen des § 9 Abs. 1 ApoG: wenn der Inhaber die Apotheke aus einem in seiner Person liegenden wichtigen Grund nicht selbst betreiben kann, nach seinem Tod durch die erbberechtigten Kinder, bis das jüngste das 23. Lebensjahr vollendet, oder durch den überlebenden erbberechtigten Ehegatten oder Lebenspartner bis zu einer erneuten Heirat oder Lebenspartnerschaft. Der Pächter braucht selbst die Erlaubnis. Nach dem Tod des Inhabers dürfen die Erben die Apotheke höchstens zwölf Monate durch einen Apotheker verwalten lassen (§ 13 Abs. 1 ApoG). Eine Verpachtung als allgemeine Ruhestandslösung sieht das Gesetz nicht vor.

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