Unternehmenskaufvertrag
Auch: Share Purchase Agreement · SPA · Asset Purchase Agreement
Kurz gesagt
Der Unternehmenskaufvertrag regelt, was genau verkauft wird, zu welchem Preis und wer für welche Risiken einsteht. Beim Kauf von GmbH-Anteilen muss er notariell beurkundet werden, beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter nur in bestimmten Fällen, etwa wenn ein Grundstück dazugehört. Im Englischen heißt er Share Purchase Agreement (SPA) oder Asset Purchase Agreement.
Was steht in einem Unternehmenskaufvertrag?
Kaum ein Vertrag ist so individuell. Einige Bausteine finden sich aber in fast jedem:
Kaufgegenstand: Anteile an der Gesellschaft beim Share Deal oder einzeln aufgeführte Wirtschaftsgüter beim Asset Deal
Kaufpreis und Preismechanismus: fester Betrag zum Stichtag über eine Locked Box oder Abrechnung auf den Vollzugstag, dazu gegebenenfalls Earn-Out und Kaufpreiseinbehalt
Unterschrift und Vollzug: Bedingungen, unter denen das Eigentum übergeht, siehe Signing und Closing
Garantien und Freistellungen mit Haftungsgrenzen und Fristen
Wettbewerbsverbot des Verkäufers und Regeln für seine Mitarbeit in der Übergangszeit
Wann muss der Vertrag zum Notar?
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen immer. Das GmbH-Gesetz verlangt die notarielle Form nicht nur für die Übertragung der Anteile, sondern schon für die Verpflichtung dazu, also für den Kaufvertrag selbst.
Beim Asset Deal ist der Vertrag grundsätzlich formfrei. Zwei Ausnahmen sind wichtig: Gehört ein Grundstück zum Verkauf, muss der Vertrag beurkundet werden. Dasselbe gilt, wenn sich jemand verpflichtet, sein gesamtes gegenwärtiges Vermögen zu übertragen, was bei Inhabern, deren Vermögen fast nur aus dem Betrieb besteht, schnell der Fall sein kann. Was die Beurkundung kostet, steht unter Notarkosten.
Welches Recht gilt, wenn der Vertrag nichts regelt?
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keinen eigenen Unternehmenskauf. Es wendet die Vorschriften über den Kauf von Sachen entsprechend auf Rechte und sonstige Gegenstände an, und darunter ordnet die Rechtsprechung auch das Unternehmen ein.
Die gesetzlichen Mängelrechte passen allerdings schlecht auf einen Betrieb. Deshalb ersetzen Unternehmenskaufverträge sie fast immer durch einen eigenen Katalog von Garantien. Wie weit ein solcher Ausschluss reicht, begrenzt das Gesetz: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei übernommenen Garantien kann sich der Verkäufer nicht auf ihn berufen.
Wer schreibt den Vertrag?
Den ersten Entwurf legt meist die Seite vor, die die stärkere Verhandlungsposition hat. Im Bieterverfahren ist das der Verkäufer, bei Einzelverhandlungen häufig der Käufer. Üblich ist, dass jede Seite einen eigenen Anwalt einschaltet, denn die Interessen laufen bei fast jeder Klausel gegeneinander.
Vorausgegangen ist in der Regel ein Letter of Intent, der die Eckpunkte festhält, und eine Due Diligence, deren Ergebnisse direkt in Garantien und Preis einfließen.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Das meiste Geld geht nach dem Verkauf nicht über den Preis verloren, sondern über Garantien, Freistellungen und fehlende Haftungsgrenzen. Diese Abschnitte verdienen dieselbe Aufmerksamkeit wie die Zahl auf der ersten Seite.
Für Käufer
Neben Preis und Garantien entscheiden die Vollzugsbedingungen: Zustimmungen von Vertragspartnern, Banken oder Mitgesellschaftern, etwa bei einer Change-of-Control-Klausel oder einer Vinkulierung, gehören als Bedingung in den Vertrag.
Geprüft an der Quelle
Der notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet wird.
Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, bedarf der notariellen Beurkundung.
