KaufpreisFür beide Seiten

Kaufpreiseinbehalt

Auch: Escrow · Treuhandkonto · Escrow-Konto

Kurz gesagt

Ein Kaufpreiseinbehalt ist der Teil des Kaufpreises, der nicht sofort an den Verkäufer fließt, sondern für eine vereinbarte Zeit als Sicherheit dient. Entweder behält der Käufer ihn selbst zurück, oder er wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt, englisch Escrow. Der Einbehalt sichert Ansprüche des Käufers aus Garantien und Freistellungen und wird nach Fristablauf freigegeben, soweit keine Ansprüche offen sind.

Wozu dient ein Kaufpreiseinbehalt?

Ein Kaufvertrag verspricht dem Käufer Ansprüche, falls sich eine Garantie als unzutreffend herausstellt oder ein freigestelltes Risiko eintritt. Diese Ansprüche sind nur so viel wert, wie der Verkäufer später zahlen kann. Wer den Erlös bereits ausgegeben oder verschenkt hat, ist kein belastbarer Schuldner mehr.

Der Einbehalt löst das, indem ein Teil des Geldes für eine Weile nicht beim Verkäufer ankommt. Wie gut das schützt, hängt von der Form ab. Behält der Käufer den Betrag selbst zurück, kann er eigene Ansprüche damit verrechnen, ohne klagen zu müssen; der Verkäufer trägt dafür das Risiko, dass der Käufer später nicht zahlen kann. Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto, dem sogenannten Escrow-Konto, ist es dem Zugriff beider Seiten entzogen, und ausgezahlt wird nur nach den Regeln des Treuhandvertrags. Für den Verkäufer ist es in beiden Fällen ein Stück Kaufpreis, das er erst später nutzen kann.

Kann der Notar den Einbehalt verwahren?

Viele erwarten, dass der Notar das Geld auf einem Notaranderkonto verwahrt. Das ist möglich, aber an § 57 BeurkG gebunden: Es braucht ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten und eine schriftliche Verwahrungsanweisung, die unter anderem die Auszahlungsvoraussetzungen bestimmt. Bei einem Einbehalt für Garantieansprüche muss also im Voraus feststehen, unter welchen Bedingungen der Notar an wen auszahlt, etwa nach Ablauf einer Frist oder auf gemeinsame Weisung, obwohl bei der Unterschrift noch offen ist, ob und in welcher Höhe Ansprüche entstehen. Der Notar darf den Antrag außerdem nur annehmen, wenn die Anweisung einer ordnungsgemäßen Abwicklung und dem Sicherungsinteresse aller Beteiligten genügt.

In der Praxis laufen Einbehalte im Unternehmenskauf häufig über ein Treuhandkonto bei einer Bank oder bei einem beauftragten Rechtsanwalt, mit einem eigenen Treuhandvertrag. Daneben gibt es Alternativen, die ohne gesperrtes Konto auskommen: eine Bankbürgschaft, die Verrechnung mit einem Verkäuferdarlehen, das ohnehin noch offen ist, oder eine Garantieversicherung, im Fachjargon W&I-Versicherung.

Wie hoch ist ein Kaufpreiseinbehalt und wie lange läuft er?

Drei Größen bestimmen, wie schwer der Einbehalt für den Verkäufer wiegt: die Höhe, die Laufzeit und die Freigabebedingungen. Über alle drei wird verhandelt, und sie hängen zusammen: Ein hoher Einbehalt über kurze Zeit kann günstiger sein als ein kleiner über Jahre.

Genannt werden oft fünf bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises für ein bis zwei Jahre (Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, keine Erhebung). Belastbarer ist der Zusammenhang, den die rechtswissenschaftliche Literatur beschreibt: Die Höhe orientiert sich häufig am Höchstbetrag, bis zu dem der Verkäufer für die üblichen Garantien haftet. Die Dauer ist durch deren Verjährungsfristen begrenzt, und eine gestaffelte Freigabe kann die Interessen beider Seiten ausgleichen.

Wichtiger als die Prozentzahl ist ohnehin die Frage, wer über die Freigabe entscheidet und was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Für die eigene Planung ist der Einbehalt Geld unter Vorbehalt. Entscheidend ist, wer die Freigabe erklärt: Ein Treuhänder, der nur auf gemeinsame Weisung auszahlt, gibt der Gegenseite ein Vetorecht.

Für Käufer

Der Einbehalt ist nur so gut wie die Regeln für seine Freigabe. Ohne klaren Mechanismus für den Streitfall wird aus der Sicherheit ein zweiter Verhandlungsgegenstand nach dem Vollzug.

Geprüft an der Quelle

  • Der Notar darf Geld zur Verwahrung nur entgegennehmen, wenn 1. hierfür ein berechtigtes Sicherungsinteresse der am Verwahrungsgeschäft beteiligten Personen besteht, 2. ihm ein Antrag auf Verwahrung verbunden mit einer Verwahrungsanweisung vorliegt, in der hinsichtlich der Masse und ihrer Erträge der Anweisende, der Empfangsberechtigte sowie die zeitlichen und sachlichen Bedingungen der Verwahrung und die Auszahlungsvoraussetzungen bestimmt sind […]

    § 57 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BeurkG

  • Der Notar darf den Verwahrungsantrag nur annehmen, wenn die Verwahrungsanweisung den Bedürfnissen einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung und eines ordnungsgemäßen Vollzugs der Verwahrung sowie dem Sicherungsinteresse aller am Verwahrungsgeschäft beteiligten Personen genügt.

    § 57 Abs. 3 BeurkG (wann der Notar einen Verwahrungsantrag annehmen darf)

Verwandte Begriffe