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Garantien beim Unternehmenskauf

Auch: selbstständige Garantieversprechen · Gewährleistung beim Unternehmenskauf · Garantiekatalog

Kurz gesagt

Garantien sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens: zu Bilanz, Steuern, Verträgen, Personal und Rechtsstreitigkeiten. Stimmt eine Zusicherung nicht, entsteht ein Zahlungsanspruch gegen den Verkäufer, je nach Vereinbarung noch Jahre nach der Übergabe. Für bekannte Einzelrisiken tritt an die Stelle der Garantie die Freistellung.

Warum reicht die gesetzliche Gewährleistung beim Unternehmenskauf nicht?

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht passt schlecht auf einen Unternehmenskauf. Es ist auf Sachmängel zugeschnitten. Was aber ist der Mangel, wenn sich nach der Übergabe herausstellt, dass eine Betriebsprüfung läuft oder ein Großkunde bereits gekündigt hatte? Deshalb wird in Unternehmenskaufverträgen praktisch immer ein eigenständiger Katalog selbstständiger Garantien vereinbart, der das gesetzliche Recht weitgehend ersetzt.

Der Verkäufer versichert darin zu einem Stichtag, dass bestimmte Dinge zutreffen: dass die Bilanz richtig ist, dass alle Steuern erklärt und gezahlt sind, dass keine Prozesse drohen, dass die wesentlichen Verträge bestehen und ungekündigt sind, dass keine Änderungskündigungen anstehen. Stimmt eine dieser Aussagen nicht, entsteht ein Zahlungsanspruch.

Das Wort selbstständig hat einen handfesten Grund. Hat der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, kann er sich nach § 444 BGB auf Haftungsbeschränkungen nicht berufen. Damit vereinbarte Höchstbeträge und Fristen halten, werden die Garantien ausdrücklich als eigenständige Versprechen gefasst und nicht als Beschaffenheitsgarantie im Sinne des Gesetzes.

Garantie oder Freistellung?

Garantien betreffen das Unbekannte: Niemand weiß im Zeitpunkt der Unterschrift, ob sie verletzt sind. Eine Freistellung betrifft das Bekannte, etwa eine laufende Betriebsprüfung, und regelt nur noch, wer das Risiko trägt. Für den Verkäufer ist der Unterschied wichtig, weil Freistellungen typischerweise nicht unter die Haftungshöchstgrenzen fallen, die für Garantien vereinbart werden.

Wie wird die Haftung aus Garantien begrenzt?

Die eigentliche Verhandlung findet nicht über die Garantien selbst statt, sondern über ihre Begrenzung:

  • Haftungshöchstbetrag: häufig ein Prozentsatz des Kaufpreises, für Steuergarantien oft höher als für die übrigen.

  • Verjährungsfristen: je Garantiegruppe verschieden, für Steuern regelmäßig länger.

  • Bagatellgrenzen: erst ab einem bestimmten Einzelbetrag und einer bestimmten Summe wird überhaupt gehaftet.

  • Wissen: Haftet der Verkäufer auch für das, was er nicht wusste, oder nur für das, was er wusste oder hätte wissen müssen? Und schließt das, was der Käufer in der Prüfung erfahren hat, seine Ansprüche aus? Für die gesetzlichen Mängelrechte ist das so (§ 442 BGB), für die Garantien entscheidet der Vertrag.

  • Sicherung der Ansprüche: über einen Kaufpreiseinbehalt auf einem Treuhandkonto, über ein Verkäuferdarlehen als Verrechnungsmasse oder über eine Versicherung.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Offenlegen schützt. Was im Datenraum lag und im Vertrag als bekannt bezeichnet wird, kann später meist nicht mehr als Garantieverletzung geltend gemacht werden. Verschweigen verschiebt das Problem nur nach hinten, und dann ohne Haftungsgrenze.

Für Käufer

Der Garantiekatalog ist das Ergebnis der Prüfung. Was in der Due Diligence unklar blieb, gehört als Garantie oder Freistellung in den Vertrag, oder in den Preis.

Geprüft an der Quelle

  • Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

    § 444 BGB

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