Geheimhaltungsvereinbarung
Auch: NDA · Non-Disclosure Agreement · Vertraulichkeitsvereinbarung · Verschwiegenheitserklärung
Kurz gesagt
Eine Geheimhaltungsvereinbarung, im M&A-Alltag kurz NDA (Non-Disclosure Agreement) genannt, verpflichtet einen Kaufinteressenten, alles, was er über das zum Verkauf stehende Unternehmen erfährt, vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke zu nutzen. Sie wird unterschrieben, bevor Name und Zahlen herausgegeben werden, und ist damit die erste vertragliche Schutzmaßnahme im Verkaufsprozess.
Wozu dient eine Geheimhaltungsvereinbarung beim Unternehmensverkauf?
Ein Verkaufsprozess beginnt mit einem Widerspruch: Um einen Käufer zu finden, müssen Sie über Ihr Unternehmen sprechen. Wenn sich aber herumspricht, dass verkauft wird, kann das teuer werden: Mitarbeiter orientieren sich neu, Kunden fragen nach der Zukunft, Lieferanten werden vorsichtig, Wettbewerber nutzen die Unsicherheit.
Die Geheimhaltungsvereinbarung löst diesen Widerspruch nicht auf, aber sie begrenzt ihn. Sie zieht eine rechtliche Linie zwischen dem, was ein Interessent erfährt, und dem, was er damit tun darf. In der Reihenfolge eines Verkaufsprozesses steht sie zwischen dem anonymen Kurzprofil und dem ausführlichen Exposé.
Dazu kommt ein rechtlicher Grund: Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt eine Information nur, wenn ihr Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen hat (§ 2 Nr. 1 GeschGehG). Wer Kalkulationen oder Kundendaten ohne Vereinbarung herausgibt, riskiert, dass sie diesen Schutz verlieren.
Was gehört in ein NDA beim Unternehmensverkauf?
Ob das Dokument Geheimhaltungsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Verschwiegenheitserklärung heißt, ist zweitrangig; entscheidend ist der Inhalt. Standardmuster aus dem Netz sind auf allgemeine Geschäftsbeziehungen zugeschnitten und lassen die verkaufsspezifischen Punkte oft aus. Wichtig sind:
Der Gegenstand: Geschützt ist nicht nur das, was übergeben wird, sondern die Tatsache des Verkaufsvorhabens selbst.
Die Laufzeit: Üblich ist, dass die Pflicht das Scheitern der Gespräche um mehrere Jahre überdauert.
Ein zeitlich begrenztes Abwerbeverbot für Mitarbeiter und häufig auch für Kunden. Ohne diese Klausel kann ein gescheitertes Gespräch teurer werden als gar keines.
Eine Vertragsstrafe. Ohne sie muss im Streitfall ein konkreter Schaden bewiesen werden, und bei Vertraulichkeitsverletzungen ist das praktisch kaum möglich.
Die Rückgabe- oder Löschungspflicht für alle überlassenen Unterlagen nach Abbruch der Gespräche.
Was gilt, wenn ein Wettbewerber kaufen will?
Der schwierigste Interessent ist der direkte Wettbewerber. Er zahlt oft am meisten, weil er Synergien hebt, und er ist zugleich derjenige, für den Ihre Zahlen auch ohne Kauf wertvoll sind. Eine Geheimhaltungsvereinbarung schützt hier juristisch, aber sie macht Gelesenes nicht ungelesen.
Üblich ist deshalb, gegenüber Wettbewerbern besonders zurückhaltend und stufenweise zu informieren: sensible Daten wie Kundenlisten, Kalkulationen und Deckungsbeiträge erst sehr spät, teils erst nach dem verbindlichen Angebot. Das ist der Kern des Need-to-know-Prinzips.
