Hier bieten Inhaber Anteile an ihrem Unternehmen an, von einer Minderheit bis zur Mehrheit. Gesucht sind Teilhaber, die Kapital, Erfahrung oder beides mitbringen. Jedes Inserat nennt den Anteil, der abgegeben werden soll.
Noch kein echtes Inserat dieser Transaktionsart.
Das gezeigte Inserat ist ein gekennzeichnetes Beispiel und nicht kontaktierbar. Ihr Inserat wäre derzeit das einzige echte hier.
Hier finden Sie Unternehmen, die einen Teil ihrer Anteile abgeben und dafür einen Mitgesellschafter oder Investor suchen. Wer eine Firmenbeteiligung sucht, grenzt die Angebote mit den Filtern nach Branche, Region und Größe ein. Formen und Ablauf einer Beteiligung erklärt der Ratgeber Unternehmensbeteiligung.
Das Inserat nennt den abzugebenden Anteil, etwa bis zu 30 Prozent. Ob sich der Angebotspreis auf diesen Anteil bezieht, klärt das Gespräch. Die Wertindikation in der Seitenleiste gilt für 100 Prozent der Anteile.
Ob ein Teilhaber nur Kapital gibt oder mitarbeitet, regeln Inhaber und Teilhaber im Vertrag. Stimmrechte, Gewinnverteilung und der spätere Ausstieg werden üblicherweise früh geklärt.
Kaufvertrag und Abtretung von GmbH-Anteilen müssen notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag kann die Übertragung zudem an Zustimmungen binden.
Formen, Ablauf und Rechtsform einer Beteiligung erklärt der Ratgeber Unternehmensbeteiligung.
Gesellschafter24 vermittelt keine Beteiligungen und berät nicht. Pflichten aus dem Angebot, etwa nach dem Vermögensanlagengesetz, trägt der Inserent selbst (AGB § 6.1).
Beim Kauf übernehmen Sie in der Regel das ganze Unternehmen oder die Mehrheit. Bei einer Beteiligung erwerben Sie einen Teil der Anteile, der bisherige Inhaber bleibt Mitgesellschafter. Solche Komplettangebote finden Sie unter Unternehmensverkauf.
Ja, über ein Kaufgesuch. Nennen Sie in der Beschreibung Branche, Region, Größe und den Anteil, den Sie suchen. Ihr Gesuch erscheint unter Kaufgesuche, Inhaber können Sie direkt anschreiben.
Jahresabschlüsse, Gesellschaftsvertrag, Schulden und wichtige Verträge, dazu die Rechte als Minderheit, etwa ein Mitverkaufsrecht. Inserate erscheinen ohne Vorab-Prüfung, deshalb lohnt sich der Blick von Fachleuten.
Ein Mitgesellschafter erwirbt Anteile und hat in der Regel Stimmrecht. Ein stiller Gesellschafter leistet eine Einlage und erhält einen Anteil am Gewinn, nach außen handelt aber allein der Inhaber. Welche Form ein Inhaber anbietet, steht im Inserat. Die Formen im Überblick zeigt der Ratgeber Unternehmensbeteiligung.
Inhaber, die Anteile an ihrem Unternehmen abgeben möchten, und Berater, die das im Auftrag eines Inhabers tun. Das Inserat zeigt unter „Auftragsarbeit“, ob ein Berater es betreut. Wer selbst eine Beteiligung sucht, gibt stattdessen ein Kaufgesuch auf.