Diese Übersicht ist für Betriebe aus Insolvenzverfahren. Verkäufer ist im eröffneten Verfahren der Insolvenzverwalter, in der Eigenverwaltung das Unternehmen selbst. Für die Prüfung bleibt meist wenig Zeit, eine gut vorbereitete Anfrage hilft deshalb.
Hier ist im Moment kein Inserat online. Hier können Betriebe aus laufenden Verfahren angeboten werden, ohne Provision. Eröffnete Verfahren stehen außerdem amtlich unter insolvenzbekanntmachungen.de, mit dem Namen des Verwalters oder Sachwalters.
Hier können Insolvenzverwalter, Unternehmen in Eigenverwaltung und beauftragte Berater Betriebe aus laufenden Verfahren anbieten. Mit den Filtern finden Sie Firmen aus der Insolvenz nach Branche, Region und Größe. Die rechtlichen Besonderheiten erklärt das Glossar unter Übertragende Sanierung.
Meist werden Betrieb und Vermögenswerte einzeln gekauft, als Asset Deal. Die Altschulden bleiben beim insolventen Unternehmen.
Er fließt in die Insolvenzmasse und wird an die Gläubiger verteilt. Den Verkauf des Unternehmens müssen Gläubigerausschuss oder Gläubigerversammlung billigen.
Der Verwalter gibt sie nur in engem Umfang. Was sich nicht prüfen ließ, gehört in den Preis.
Die Arbeitsverhältnisse gehen beim Kauf des Betriebs in der Regel auf den Käufer über.
Der Rechner setzt voraus, dass ein Betrieb mit seinen bisherigen Ergebnissen weiterläuft. Bei Insolvenz-Inseraten zeigt die Seite deshalb keine Einschätzung.
Für die gewöhnlichen Schulden in der Regel nicht, wenn Sie im eröffneten Verfahren kaufen, vom Verwalter oder in der Eigenverwaltung vom Unternehmen selbst. Ausnahmen gibt es, etwa beim Kauf vor der Eröffnung. Einzelheiten erklärt das Glossar unter Übertragende Sanierung.
Im eröffneten Verfahren der Insolvenzverwalter, nicht der bisherige Inhaber. In der Eigenverwaltung verhandelt das Unternehmen selbst. Stellt ein Berater das Inserat im Auftrag ein, geht Ihre Anfrage an ihn.
Eröffnete Insolvenzverfahren werden amtlich unter insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Der Beschluss nennt den Insolvenzverwalter, in der Eigenverwaltung einen Sachwalter; verhandelt wird dann mit dem Unternehmen selbst.
Kauft jemand den Betrieb oder einen Betriebsteil, gehen die Arbeitsverhältnisse in der Regel auf ihn über (§ 613a BGB). Das gilt auch in der Insolvenz. Einzelheiten zu Haftung und Ausnahmen erklärt das Glossar unter Betriebsübergang.
Ja, wenn sie im Auftrag des Verwalters oder des Unternehmens in Eigenverwaltung handeln. Das Inserat zeigt unter „Auftragsarbeit“, ob ein Berater es betreut. Ihre Anfrage geht dann an ihn.