Liquidationswert
Auch: Zerschlagungswert · Auflösungswert
Kurz gesagt
Der Liquidationswert ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn ein Unternehmen nicht fortgeführt, sondern aufgelöst wird: alle Vermögensgegenstände einzeln verkauft, alle Schulden abgelöst, Abwicklungskosten und Steuern bezahlt. Er gilt als Untergrenze des Unternehmenswerts, denn niemand muss einen Betrieb für weniger hergeben, als seine Einzelteile beim Verkauf bringen.
Wie wird der Liquidationswert berechnet?
Ausgangspunkt ist die Frage, was jeder einzelne Vermögensgegenstand bei einem Verkauf tatsächlich einbringt: Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte, Forderungen, Grundstücke. Davon werden die Schulden abgezogen, dazu die Kosten der Abwicklung und die Steuern, die beim Verkauf der Einzelteile anfallen, weil dabei stille Reserven aufgedeckt werden.
Ein Beispiel: Die Einzelteile eines Betriebs bringen zusammen 600.000 Euro. Abzulösen sind 350.000 Euro Schulden, die Abwicklung kostet 80.000 Euro für Abfindungen, Vertragsauflösungen und Räumung, an Steuern fallen 40.000 Euro an. Der Liquidationswert liegt bei 130.000 Euro.
Die Kosten der Abwicklung werden regelmäßig unterschätzt. Mietverträge laufen weiter, Mitarbeiter haben Kündigungsfristen, Spezialmaschinen finden nur wenige Abnehmer. Wer unter Zeitdruck verkaufen muss, erzielt deutlich weniger als bei einer geordneten Abwicklung über mehrere Monate.
Warum er die Untergrenze des Unternehmenswerts bildet
Ein Eigentümer hat immer die Wahl, seinen Betrieb aufzulösen statt ihn zu verkaufen. Ein Preis unter dem Liquidationswert wäre deshalb wirtschaftlich nicht vernünftig. Die Bundessteuerberaterkammer hält in ihren Hinweisen zur Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen ausdrücklich fest, dass der Liquidationswert als betriebswirtschaftliche Wertuntergrenze dient.
Praktisch wird er vor allem bei ertragsschwachen Betrieben wichtig. Verzinst ein Unternehmen das eingesetzte Kapital dauerhaft schlechter als der Kapitalisierungszinssatz, liefert das Ertragswertverfahren einen Wert, der unter dem Erlös aus der Auflösung liegen kann. Dann ist der Liquidationswert der maßgebliche Wert.
Wann der Liquidationswert den Preis bestimmt
Bei Betrieben mit geringem Ertrag, aber wertvollem Grundbesitz oder großem Maschinenpark ist der Liquidationswert oft höher als jeder Ertragswert. Dasselbe gilt, wenn kein Nachfolger gefunden wird. Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus dem Jahr 2021 ergab, dass ein Viertel der untersuchten übergabereifen Betriebe innerhalb des geplanten Übergabezeitraums stillgelegt wurde.
Steuerlich ist die Auflösung eine Betriebsaufgabe. Sie wird ähnlich behandelt wie ein Verkauf, einschließlich der Vergünstigungen für ältere Inhaber.
Liquidationswert, Substanzwert und Buchwert
Der Substanzwert fragt, was der Nachbau des Betriebs kosten würde, und unterstellt die Fortführung. Der Liquidationswert, auch Zerschlagungswert oder Auflösungswert genannt, fragt, was die Einzelteile beim Verkauf bringen, abzüglich aller Kosten der Auflösung, und liegt deshalb meist darunter. Der Buchwert ist ein Rechenwert aus der Bilanz und sagt über beides wenig aus.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Den eigenen Liquidationswert zu kennen, hilft bei jeder Verhandlung: Er ist die Grenze, unter der ein Verkauf wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Dabei ehrlich rechnen, denn Abfindungen, laufende Mietverträge und Steuern auf aufgedeckte Reserven machen die Auflösung meist teurer als gedacht.
Für Käufer
Liegt der Kaufpreis nahe am Liquidationswert, ist das Risiko begrenzt, weil im schlechtesten Fall die Substanz bleibt. Banken sehen genau darauf, wenn sie eine Übernahme finanzieren.
Geprüft an der Quelle
In solchen Fällen bemisst sich der Wert des Unternehmens als Barwert der Nettoerlöse, die sich aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände und der Ablösung der Schulden unter Abzug von Liquidationskosten sowie ggf. liquidationsbedingter Ertragsteuern ergeben. Der Liquidationswert fungiert somit als betriebswirtschaftliche Wertuntergrenze.
