Kapitalisierungszinssatz
Auch: Kapitalisierungszins · Diskontierungszins · Abzinsungssatz
Kurz gesagt
Der Kapitalisierungszinssatz ist der Zinssatz, mit dem die künftigen Erträge eines Unternehmens auf den heutigen Wert umgerechnet werden. Er drückt aus, welche Rendite ein Käufer für das Risiko des Betriebs erwartet. Je höher der Zins, desto niedriger der Wert, und keine andere Annahme bewegt ein Bewertungsergebnis so stark.
Wie wirkt der Zinssatz auf den Unternehmenswert?
Im einfachsten Fall wird der nachhaltige Jahresertrag durch den Zinssatz geteilt. Bei 100.000 Euro Ertrag und 10 Prozent ergibt das eine Million Euro, bei 12,5 Prozent 800.000 Euro und bei 20 Prozent nur noch 500.000 Euro. Eine Verschiebung um wenige Prozentpunkte ändert den Wert also um ein Fünftel oder mehr.
Der Kehrwert des Zinssatzes ist ein Vervielfältiger: 10 Prozent entsprechen dem Zehnfachen des Ertrags, 20 Prozent dem Fünffachen. Deshalb steckt in jedem Multiplikator im Grunde ein Kapitalisierungszinssatz, nur ohne dass er ausdrücklich genannt wird.
Woraus setzt sich der Kapitalisierungszinssatz zusammen?
Er besteht aus zwei Teilen. Der Basiszins steht für eine sichere Geldanlage. Der Risikozuschlag steht für alles, was beim konkreten Betrieb schiefgehen kann. Bei kleinen Unternehmen fallen darunter vor allem die Abhängigkeit vom Inhaber, die Abhängigkeit von wenigen Kunden und die geringe Größe.
Wirtschaftsprüfer leiten den Zinssatz nach ihrem Bewertungsstandard IDW S 1 aus Kapitalmarktdaten ab. Bei kleinen Betrieben, für die es keine Börsendaten gibt, wird stärker mit einzeln begründeten Zuschlägen gearbeitet. Im DCF-Verfahren heißt die entsprechende Größe Kapitalkostensatz. Ob von Diskontierungszins, Abzinsungssatz oder Kapitalisierungszins die Rede ist: Gemeint ist im Kern dieselbe Rechengröße.
Warum die Handwerkskammern mit höheren Zinsen rechnen
Der AWH-Standard der Handwerkskammern arbeitet mit einem Zinssatz, der regelmäßig höher liegt als bei anderen Verfahren. Das Handbuch nennt den Grund: Die Risiken eines Betriebs werden dort ausschließlich im Zinssatz berücksichtigt und nicht zusätzlich als Abschlag vom Ergebnis.
Daraus folgt eine wichtige Regel für jeden Vergleich: Ein Zinssatz ergibt nur zusammen mit dem Ertrag Sinn, auf den er angewendet wird. Wer zwei Bewertungen nebeneinanderlegt, muss prüfen, wo die Risiken jeweils eingerechnet wurden.
Der gesetzliche Zinssatz des Finanzamts
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es eine feste Größe. Das vereinfachte Ertragswertverfahren rechnet mit einem gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Das entspricht einem Zinssatz von rund 7,27 Prozent. Das Bundesfinanzministerium darf den Faktor an die Zinsentwicklung anpassen.
Weil der Faktor für jeden Betrieb gleich ist, berücksichtigt er kein individuelles Risiko. Genau deshalb weicht das steuerliche Ergebnis oft deutlich von dem ab, was ein Käufer zahlen würde.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Jeder Risikozuschlag ist eine Begründung, und Begründungen lassen sich prüfen. Wer in einem Gutachten oder Angebot einen hohen Zins sieht, fragt nach seiner Herleitung. Umgekehrt senkt alles, was Risiko abbaut, den Zins: eine zweite Führungsebene, verteilte Kundenbeziehungen, schriftliche Verträge.
Für Käufer
Der Kapitalisierungszinssatz ist die Rendite, die der Kaufpreis tragen muss. Liegt die Rendite, die ein Angebot rechnerisch ergibt, unter den Finanzierungskosten, finanziert sich die Übernahme nicht aus dem Betrieb selbst.
Geprüft an der Quelle
Der in diesem Verfahren anzuwendende Kapitalisierungsfaktor beträgt 13,75.
Deshalb ergibt sich im AWH-Standard ein Kapitalisierungszinssatz, der regelmäßig höher ist als bei anderen Bewertungsverfahren.
Zentralverband des Deutschen Handwerks, AWH-Handbuch Version 5.3, S. 35
