Hier suchen Unternehmen Partner für eine Zusammenarbeit, etwa im Vertrieb, in einem Projekt oder in einem gemeinsamen Unternehmen. Es geht um Partnerschaft und nicht um einen Kauf, deshalb nennen die Inserate keinen Preis. Interessierte Partner melden sich direkt über das Inserat.
Hier ist im Moment kein Inserat online. Sie suchen einen Partner für Vertrieb, ein Projekt oder ein Joint Venture? Ihr Inserat wäre derzeit das einzige hier, anonym möglich und ohne Provision.
Eine Kooperation verbindet Unternehmen, ohne dass Anteile den Besitzer wechseln. Beide Seiten bringen etwas ein, etwa Kunden, Produkte oder Know-how. Mit den Filtern finden Sie Kooperationspartner nach Branche, Region und Größe.
Die Beschreibung sagt, was das Unternehmen einbringt und was es von einem Partner erwartet.
Branche, Region, Umsatz, Mitarbeiter, Gründungsjahr und Rechtsform, soweit angegeben. Einen Preis gibt es nicht, weil nichts verkauft wird.
von der Vertriebspartnerschaft über ein gemeinsames Projekt bis zum Joint Venture, einem gemeinsamen Unternehmen mehrerer Partner.
Aufgaben, Kosten, Vertraulichkeit und Ausstieg gehören in einen schriftlichen Vertrag. Arbeiten Wettbewerber zusammen, kommen kartellrechtliche Grenzen hinzu.
Soll ein Partner Anteile übernehmen, passt ein Beteiligungsangebot.
Bei einer Kooperation arbeiten Unternehmen zusammen und bleiben eigenständig. Bei einer Beteiligung übernimmt jemand Anteile und wird Mitgesellschafter. Angebote dafür stehen unter Beteiligung.
Weil nichts verkauft wird. Die Bedingungen der Zusammenarbeit handeln die Partner selbst aus.
Wählen Sie im Assistenten „Unternehmenskooperation“ und beschreiben Sie, was Sie einbringen und welchen Partner Sie suchen. Den Firmennamen müssen Sie nicht nennen, beim Standort reicht auf Wunsch das Land.
Bei einem Joint Venture gründen zwei oder mehr Unternehmen ein gemeinsames Unternehmen für ein bestimmtes Ziel. Beide sind daran beteiligt und teilen Chancen und Risiken. Andere Kooperationen kommen ohne eigene Gesellschaft aus, etwa eine Vertriebspartnerschaft.
Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind möglich, unterliegen aber dem Kartellrecht. Absprachen über Preise, Kunden oder Gebiete sind meist unzulässig. Lassen Sie solche Vorhaben vorher von Fachleuten prüfen.