SteuernVor allem für Verkäufer

Fünftelregelung

Auch: Tarifermäßigung · § 34 EStG

Kurz gesagt

Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften wie einem Veräußerungsgewinn: Die Steuer wird so berechnet, als flösse der Gewinn über fünf Jahre verteilt zu. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, kann für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn stattdessen einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz beantragen, für den Teil des Gewinns bis fünf Millionen Euro.

Fünftelregelung oder ermäßigter Steuersatz: Was ist der Unterschied?

§ 34 EStG enthält zwei Mechanismen, die oft vermischt werden. Absatz 1 ist die eigentliche Fünftelregelung: Die Steuer wird so berechnet, als wäre nur ein Fünftel des Gewinns angefallen, und die Differenz wird verfünffacht. Sie gilt unabhängig vom Alter und braucht keinen Antrag, das Gesetz schreibt die Berechnung vor.

Absatz 3 ist die weitergehende Entlastung: ein ermäßigter Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch 14 Prozent. Dafür gelten dieselben persönlichen Voraussetzungen wie beim Freibetrag, also vollendetes 55. Lebensjahr oder dauernde Berufsunfähigkeit. Begünstigt ist dabei der Teil des Gewinns bis fünf Millionen Euro. Auch diese Ermäßigung gibt es nur einmal im Leben, und sie muss beantragt werden. Umgangssprachlich heißt das oft halber Steuersatz. Das Gesetz nennt aber 56 Prozent, nicht die Hälfte.

Wo die Fünftelregelung an ihre Grenze stößt

Die Fünftelregelung wirkt dadurch, dass sie die Progression glättet. Wo keine Progression mehr zu glätten ist, wirkt sie kaum: Wer ohnehin mit seinem übrigen Einkommen im Spitzensteuersatz liegt, hat von Absatz 1 wenig. Genau hier liegt der praktische Unterschied zum ermäßigten Steuersatz nach Absatz 3, der auch dann noch entlastet.

Weil beide Entlastungen, Freibetrag und ermäßigter Steuersatz, nur einmal gewährt werden, hat ihre zeitliche Einordnung Gewicht. Ob sie beim ersten oder beim größten Verkauf beansprucht werden, ist eine Rechenfrage für den Steuerberater, keine Faustregel.

Ist die Fünftelregelung abgeschafft?

Im Netz steht breit die Aussage, die Fünftelregelung sei seit 2025 abgeschafft. Das trifft so nicht zu und verwechselt zwei verschiedene Dinge.

Weggefallen ist die Anwendung der Fünftelregelung nur im Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber: § 39b EStG, der den Lohnsteuerabzug regelt, enthält keine entsprechende Vorgabe mehr. Wer eine Abfindung erhält, sieht die Entlastung also nicht mehr sofort auf der Gehaltsabrechnung, sondern erst bei der Steuererklärung.

Für Veräußerungs- und Aufgabegewinne hat das keine Bedeutung. Sie werden ohnehin nie über den Lohnsteuerabzug erfasst, sondern in der Einkommensteuerveranlagung. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG gilt dort unverändert. Der Gesetzestext ist in Kraft und am 22. September 2026 im Original geprüft.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Die Wahl zwischen Fünftelregelung und ermäßigtem Steuersatz ist eine Rechnung, keine Meinung, und sie hängt vom übrigen Einkommen des Verkaufsjahres ab. Sie gehört vor den Verkauf, nicht danach.

Geprüft an der Quelle

Verwandte Begriffe