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Verkauf gegen Rente

Auch: Veräußerungsrente · Leibrente · wiederkehrende Bezüge

Kurz gesagt

Beim Verkauf gegen Rente zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern als laufende Rente, oft lebenslang. Steuerlich hat der Verkäufer ein Wahlrecht: Er versteuert den Gewinn sofort mit den Vergünstigungen für Betriebsveräußerungen, oder er versteuert die Zahlungen erst, wenn sie tatsächlich eingehen, dann aber ohne diese Vergünstigungen.

Wie funktioniert ein Verkauf gegen Rente?

Statt eines Kaufpreises vereinbaren die Parteien wiederkehrende Bezüge, steuerlich spricht man von einer Veräußerungsrente. Bei einer Leibrente laufen sie bis zum Tod des Verkäufers, bei einer Zeitrente über eine feste Anzahl von Jahren. Wirtschaftlich finanziert der Verkäufer damit die Übernahme selbst, ähnlich wie beim Verkäuferdarlehen, nur mit anderer Verteilung des Risikos.

Gewählt wird dieser Weg vor allem bei Nachfolgen in der Familie, beim Management-Buy-out und überall dort, wo der Käufer kein großes Kapital mitbringt, der Verkäufer aber ein laufendes Einkommen im Ruhestand haben möchte.

Das Risiko liegt beim Verkäufer: Kann der Käufer nicht mehr zahlen, fehlt die Rente. Üblich sind deshalb Sicherheiten im Vertrag, etwa eine Grundschuld, eine Bürgschaft oder ein Recht zur Rückübertragung.

Welche steuerlichen Wege gibt es?

Rechtsprechung und Finanzverwaltung räumen dem Verkäufer ein Wahlrecht ein, niedergelegt in R 16 Abs. 11 der Einkommensteuer-Richtlinien. Der Bundesfinanzhof hat es 2022 ausdrücklich auch auf die Betriebsaufgabe erstreckt.

Bei der Sofortbesteuerung gilt der Barwert der Rente als Kaufpreis. Der Veräußerungsgewinn wird im Jahr des Verkaufs versteuert, und zwar mit den Vergünstigungen für Betriebsveräußerungen, also mit dem Freibetrag und der Fünftelregelung, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Der Haken: Die Steuer ist fällig, obwohl das Geld erst über Jahre eingeht.

Bei der Zuflussbesteuerung entsteht steuerpflichtiger Gewinn erst, wenn die Zahlungen das steuerliche Kapitalkonto und die Veräußerungskosten übersteigen. Danach werden die Zahlungen als nachträgliche Einkünfte zum normalen Steuersatz versteuert, ohne Freibetrag und ohne Fünftelregelung. Wie jede Rentenzahlung dabei in Zins und Tilgung aufgeteilt wird, regeln die Einkommensteuer-Richtlinien im Einzelnen.

Welcher Weg ist günstiger?

Das hängt von den Umständen ab: von der Höhe des Gewinns, vom Alter des Verkäufers, von seinen übrigen Einkünften im Ruhestand und davon, wie sicher die Rente ist. Die Sofortbesteuerung nutzt die Vergünstigungen, belastet aber die Liquidität und ist bitter, wenn die Rente später ausfällt, denn die Steuer auf den nie erhaltenen Teil ist dann schon bezahlt. Die Zuflussbesteuerung passt die Steuer an das Geld an, das tatsächlich fließt.

Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Die Entscheidung setzt eine Vergleichsrechnung mit steuerlicher Beratung voraus.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Die Rente ist nur so sicher wie der Käufer und die vereinbarten Sicherheiten. Bei einer Leibrente kommt hinzu, dass der Gesamtbetrag vom eigenen Lebensalter abhängt. Beides gehört vor der Unterschrift durchgerechnet, zusammen mit der steuerlichen Wahl.

Für Käufer

Eine Leibrente belastet die Liquidität über eine unbekannte Zeit. Lebt der Verkäufer lange, zahlt der Käufer deutlich mehr als den Barwert, der bei Vertragsschluss angesetzt wurde. Dafür muss er zu Beginn keinen hohen Kaufpreis finanzieren.

Geprüft an der Quelle

  • Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann ‑‑wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge‑‑ zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen.

    BFH, Urteil vom 29.06.2022, X R 6/20, Leitsatz

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