Verkäuferdarlehen
Auch: Vendor Loan · Übergeberdarlehen
Kurz gesagt
Beim Verkäuferdarlehen stundet der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises: Der Käufer zahlt ihn nicht bei Übergabe, sondern über Jahre mit Zinsen zurück. Es schließt die Lücke zwischen Eigenkapital des Nachfolgers und dem, was die Bank finanziert. Bei kleineren Nachfolgen ist es oft der Baustein, der den Kauf überhaupt ermöglicht.
Warum wird ein Verkäuferdarlehen vereinbart?
Wer einen Betrieb von außen übernimmt, ist bei kleineren Nachfolgen oft eine Einzelperson, die sich damit selbstständig macht. Eigenkapital ist knapp, Sicherheiten fehlen, und die Bank finanziert selten den vollen Kaufpreis, schon gar nicht den Teil, der auf den nicht greifbaren Firmenwert entfällt. Das Verkäuferdarlehen, englisch Vendor Loan, in Nachfolgen auch Übergeberdarlehen genannt, füllt genau diese Lücke.
Für Banken ist es zugleich ein Signal: Wer einen Teil des Kaufpreises stehen lässt, glaubt selbst daran, dass der Betrieb den Kapitaldienst trägt. Ein Verkäuferdarlehen mit Rangrücktritt behandeln Banken nach Erfahrungen aus der Finanzierungspraxis oft wie wirtschaftliches Eigenkapital, was die Finanzierungsstruktur des Käufers verbessert.
Was regelt ein Verkäuferdarlehen?
Ein Verkäuferdarlehen ist ein echter Kredit und gehört entsprechend schriftlich geregelt. Die Punkte, an denen es in der Praxis hakt:
Rangstellung: in aller Regel nachrangig gegenüber der Bank. Das heißt: Im Krisenfall wird der Verkäufer zuletzt bedient.
Sicherheiten: häufig gibt es keine. Wo welche vereinbart werden, kollidieren sie meist mit den Ansprüchen der finanzierenden Bank.
Verzinsung, Tilgungsform und Laufzeit: endfällig oder in Raten, mit oder ohne tilgungsfreie Anlaufzeit.
Kündigungsrechte und was geschieht, wenn der Betrieb weiterverkauft wird oder der Käufer ausfällt.
Wann versteuert der Verkäufer den gestundeten Kaufpreis?
Die Stundung verschiebt die Steuer in aller Regel nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entsteht der Veräußerungsgewinn grundsätzlich im Veräußerungszeitpunkt, unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist (Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21). Der Verkäufer versteuert also auch den Teil, den er erst in Jahren erhält.
Fällt der Käufer später aus, wirkt das nach derselben Rechtsprechung auf den Zeitpunkt des Verkaufs zurück, solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, und der Veräußerungsgewinn wird nachträglich gemindert. Das gilt für den gestundeten Kaufpreis; wurde die Forderung in ein eigenständiges Darlehen umgewandelt, kann die Beurteilung anders ausfallen. Anders beim Earn-Out: Hängt seine Höhe vom künftigen Erfolg ab, wird er erst bei Zahlung versteuert. Die Einzelheiten, auch zu den Zinsen, sind eine Frage für die Steuerberatung.
Wie hoch ist ein Verkäuferdarlehen üblicherweise?
Genannt werden meist fünf bis zwanzig Prozent des Kaufpreises und Laufzeiten bis zu zehn Jahren (Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, keine Erhebung). Wie hoch der Anteil im Einzelfall ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie viel die Bank finanziert und wie viel Eigenkapital der Käufer mitbringt.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Der Verkäufer wird zum Kreditgeber seines Nachfolgers und trägt dessen Risiko über Jahre weiter. Die Bonität des Käufers und die Tragfähigkeit seines Plans sind deshalb genauso zu prüfen, wie der Käufer den Betrieb prüft.
Für Käufer
Für Käufer ist es häufig der Unterschied zwischen finanzierbar und nicht finanzierbar. Wichtig ist, den Kapitaldienst für Bankdarlehen und Verkäuferdarlehen zusammen zu rechnen, nicht nur die Bankrate.
Geprüft an der Quelle
Der Veräußerungsgewinn entsteht grundsätzlich im Veräußerungszeitpunkt, das heißt mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt.
