Equity Bridge
Auch: Eigenkapitalbrücke · Equity-Brücke · Kaufpreisbrücke
Kurz gesagt
Die Equity Bridge, auf Deutsch Kaufpreisbrücke oder Eigenkapitalbrücke, ist die Rechnung vom Enterprise Value zum Equity Value, also vom Gesamtwert des Unternehmens zum Preis für die Anteile: Finanzschulden werden abgezogen, überschüssige Liquidität hinzugerechnet, das Nettoumlaufvermögen gegen einen vereinbarten Normalwert abgeglichen. Sie erklärt, warum zwischen Multiplikator und Auszahlung oft sechsstellige Beträge liegen.
Wie rechnet man vom Enterprise Value zum Equity Value?
In fast jedem Angebot steckt die Brücke, auch wenn sie dort nicht so heißt. Manche Texte schreiben sie auch Equity-Brücke. Der Aufbau ist fast immer gleich:
Ausgangspunkt ist der Enterprise Value, meist aus einem Multiplikator hergeleitet.
Abgezogen werden die Finanzschulden: Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen, je nach Vereinbarung auch Leasingverbindlichkeiten und andere schuldähnliche Posten. Ein Darlehen, das der Verkäufer selbst der Firma gegeben hat, geht ihm dabei nicht verloren: Es wird beim Vollzug meist zurückgezahlt oder zusammen mit den Anteilen verkauft. Ein eigener Fall ist die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Steuerbilanzwert den tatsächlichen Bedarf regelmäßig unterschätzt.
Hinzugerechnet wird die überschüssige Liquidität: Kassenbestand und Bankguthaben, soweit der Betrieb sie nicht zum Arbeiten braucht.
Angepasst wird schließlich das Nettoumlaufvermögen gegen einen vorher vereinbarten Normalwert. Diese Working-Capital-Anpassung ist eine Zeile, die oft unterschätzt wird.
Worüber wird bei der Equity Bridge verhandelt?
Die Brücke sieht nach Buchhaltung aus, ist aber Verhandlung. Gestritten wird oft weniger über den Multiplikator als über die Frage, was als Schulden gilt: Zählen erhaltene Anzahlungen dazu? Offene Urlaubsansprüche? Für jede dieser Positionen gibt es eine vertretbare Begründung in beide Richtungen, und jede verschiebt den Preis. Weitere typische Streitposten nennt der Eintrag Cash and Debt Free.
Deshalb werden die Grundzüge der Brücke oft schon im Letter of Intent festgehalten und nicht erst im Kaufvertrag. Wer erst nach der Prüfung darüber spricht, verhandelt meist aus der schwächeren Position: Der Verkäufer hat dem Interessenten dann oft schon Exklusivität eingeräumt und keine anderen Bieter mehr im Gespräch. Jede Auffälligkeit aus der Prüfung wird so zum Argument für einen weiteren Abzug.
Wie sieht eine Equity Bridge mit Zahlen aus?
Ein Betrieb erzielt ein bereinigtes EBIT von 300.000 Euro. Bei einem angenommenen Faktor von 4,5 ergibt das einen Enterprise Value von 1.350.000 Euro. Nun liegen 500.000 Euro Bankdarlehen im Unternehmen, dazu 120.000 Euro Liquidität, von der 40.000 Euro als betriebsnotwendig gelten. Die Rechnung lautet: 1.350.000 minus 500.000 plus 80.000. Es bleiben 930.000 Euro für die Anteile, bevor über das Nettoumlaufvermögen gesprochen wurde.
Die Zahlen sind bewusst erfunden und sollen nur die Mechanik zeigen. Entscheidend ist das Verhältnis: Aus einem Multiplikatorergebnis von 1,35 Millionen wird ein Anteilspreis von gut 0,9 Millionen, ein Unterschied von knapp einem Drittel, ohne dass jemand über den Faktor gestritten hätte.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Vor dem ersten Gespräch die eigene Brücke rechnen: Welche Posten würde ein Käufer als Schulden ansetzen? Wer die unangenehmen Positionen kennt, wird davon nicht überrascht und kann sie teilweise vor dem Verkauf bereinigen.
Für Käufer
Für Käufer ist die Brücke nach der Prüfung ein wirksames Preisinstrument. Jede in der Due Diligence gefundene Verpflichtung, die sich als schuldähnlich einordnen lässt, mindert den Anteilspreis unmittelbar.
