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Management-Buy-in (MBI)

Auch: MBI · Management Buy In · externer Nachfolger

Kurz gesagt

Beim Management-Buy-in (MBI) kauft eine Führungskraft von außen das Unternehmen und übernimmt die Leitung selbst. Für Betriebe ohne Nachfolger in Familie und Belegschaft ist das einer der naheliegenden Wege. Banken verlangen dabei regelmäßig einschlägige Branchenerfahrung, im zulassungspflichtigen Handwerk kommt die Eintragung in die Handwerksrolle hinzu.

Wer kauft auf diesem Weg?

Als externer Nachfolger kommt typischerweise jemand aus der zweiten Reihe eines größeren Unternehmens infrage, der sich selbstständig machen will, ohne bei null anzufangen. Er bringt Führungserfahrung und Eigenkapital mit, aber keine Kenntnis des konkreten Betriebs. Genau umgekehrt zum Management-Buy-out.

Für den Verkäufer ist das neben dem Verkauf an ein anderes Unternehmen die typische Form des externen Verkaufs. Der Käufer will den Betrieb selbst führen und nicht nur besitzen, und er ist auf einen funktionierenden Übergang angewiesen.

Welche Voraussetzungen muss ein MBI-Käufer erfüllen?

In vielen Branchen genügt Geld nicht. Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk muss der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein. Dafür braucht der Betriebsleiter in der Regel die Meisterprüfung im betreffenden oder einem verwandten Handwerk. Gleichgestellt sind bestimmte Ingenieur- und Technikerabschlüsse, daneben gibt es die Ausnahmebewilligung und für erfahrene Gesellen eine Ausübungsberechtigung nach sechs Jahren Tätigkeit, davon vier in leitender Stellung (§ 7b HwO), die allerdings nicht für alle Gewerke gilt. Wichtig und oft übersehen: Die Handwerksordnung lässt ausdrücklich zu, dass ein angestellter Betriebsleiter diese Qualifikation mitbringt. Ohne Meisterbrief lässt sich ein Handwerksbetrieb also durchaus übernehmen.

Bei Gaststätten, Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kanzleien gelten jeweils eigene Zulassungsregeln, die zum Teil bestimmen, wer überhaupt Inhaber sein darf. Diese Frage lässt sich nicht bis zur Vertragsphase aufschieben.

Banken verlangen zusätzlich meist einen Nachweis über Erfahrung in derselben Branche. Fehlt sie, wird die Finanzierung schwierig, selbst wenn die Zahlen des Betriebs überzeugen.

Wie lange begleitet der Verkäufer die Übergabe?

Ein externer Käufer kauft Beziehungen, die er noch nicht hat. Je stärker der Betrieb an der Person des bisherigen Inhabers hängt, desto größer das Risiko, dass mit dem Wechsel Kunden abspringen. Das ist der Kern der Inhaberabhängigkeit.

Üblich ist deshalb eine begleitete Übergabe von drei bis zwölf Monaten, in der der Verkäufer den Nachfolger bei Kunden und Lieferanten einführt. Vereinbart wird das im Kaufvertrag, oft verbunden mit einem Earn-Out oder einem Kaufpreiseinbehalt, der die Mitwirkung absichert.

Buy-in oder Buy-out?

Der Unterschied ist die Herkunft des Käufers. Beim Buy-out kommt er aus dem Unternehmen, beim Buy-in von außen. Daraus folgt alles Weitere: Der interne Käufer kennt den Betrieb und braucht weniger Prüfung, aber meist mehr Finanzierungshilfe. Der externe Käufer bringt eher Eigenkapital mit, braucht aber eine gründliche Prüfung und eine längere Einarbeitung.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Vor den ersten Gesprächen klären, welche Zulassungen am Betrieb hängen und ob sie übertragbar sind. Ein Interessent, der die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, kostet Monate und erfährt dabei alles über den Betrieb.

Für Käufer

Zuerst die Zulassungsfrage, dann die Finanzierung, dann der Preis. Wer in umgekehrter Reihenfolge vorgeht, verhandelt möglicherweise über einen Betrieb, den er gar nicht führen darf.

Geprüft an der Quelle

  • Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt.

    § 7 Abs. 1 Satz 1 Handwerksordnung

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