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Finanzinvestor

Auch: Private-Equity-Gesellschaft · Private-Equity-Investor · Financial Investor

Kurz gesagt

Ein Finanzinvestor kauft Unternehmen, um sie nach einigen Jahren mit Gewinn weiterzuverkaufen. Meist ist eine Private-Equity-Gesellschaft gemeint, die Geld von Anlegern in Fonds mit begrenzter Laufzeit sammelt und Übernahmen zu einem großen Teil mit Krediten finanziert. Anders als ein strategischer Investor kauft sie den Betrieb als Kapitalanlage und nicht, um ihn in ein eigenes Geschäft derselben Branche einzugliedern.

Was ist ein Finanzinvestor?

Ein Finanzinvestor kauft ein Unternehmen nicht, weil es zu seinem eigenen Geschäft passt, sondern als Kapitalanlage. Die Deutsche Bundesbank beschreibt das Modell in ihrem Monatsbericht vom April 2007 so: Ein Finanzinvestor, auch Private-Equity-Gesellschaft genannt, sammelt Kapital von vermögenden Privatpersonen und institutionellen Anlegern ein und erwirbt damit Unternehmensbeteiligungen. Im Englischen heißt er Financial Investor oder Financial Sponsor, im Gespräch ist oft einfach vom Private-Equity-Investor die Rede.

Beim Unternehmensverkauf sind damit Fonds gemeint, die nicht börsennotierte Unternehmen ganz oder mehrheitlich übernehmen. Der Bundesverband Beteiligungskapital nennt sie in seiner Statistik Buy-out-Fonds: Sie erwerben üblicherweise einen Mehrheits- oder Kontrollanteil und bezahlen mit einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Wachstumsfonds, die meist nur eine Minderheit übernehmen, und Wagniskapital für junge Firmen sind davon zu unterscheiden.

Der Gegenbegriff ist der strategische Investor, also meist ein Wettbewerber oder ein Unternehmen aus einer ähnlichen Branche. So grenzt eine Studie der Wirtschaftshochschule WHU unter Familienunternehmen aus dem Jahr 2021 beide ab. Zu den Finanzinvestoren zählt sie neben Private-Equity-Fonds auch Family Offices, die das Vermögen von Unternehmerfamilien verwalten, und Industrieholdings. Familienunternehmer bevorzugten in der Befragung neben strategischen Investoren die Family Offices; die Autoren erklären das damit, dass diese Käufer ihnen in Zeithorizont und Ausrichtung ähneln. Beim Search Fund kommt das Geld ebenfalls von Investoren, die Geschäftsführung übernimmt aber der Käufer selbst.

Wie lange bleibt ein Finanzinvestor im Unternehmen?

In der Regel einige Jahre, denn der Fonds, aus dem er kauft, hat ein Ablaufdatum. Die Anleger stellen ihr Geld für eine begrenzte Zeit zur Verfügung, und bis dahin sollen die Beteiligungen verkauft und das Kapital mit Gewinn zurückgezahlt sein. Das Bundesministerium der Finanzen nennt Private-Equity-Gesellschaften in den meisten Fällen Mitgesellschafter auf Zeit: Schon beim Einstieg wird angenommen, dass die Anteile meist nach ein paar Jahren wieder veräußert werden. Diesen Ausstieg nennt die Branche Exit.

Die Haltedauer legt kein Gesetz fest, und die Angaben schwanken. Die Bundesbank nannte 2007 für den Verkauf üblicherweise fünf bis sieben Jahre, die WHU-Studie und ein Fachbeitrag einer Wirtschaftskanzlei (Stand Januar 2025) sprechen von drei bis sieben Jahren. Für den einzelnen Verkauf zählt, wie lange der Fonds, aus dem gekauft wird, noch läuft.

Für den Ausstieg gibt es mehrere Wege. Die Statistik des Bundesverbands Beteiligungskapital führt unter anderem den Verkauf an einen strategischen Investor, den Weiterverkauf an eine andere Beteiligungsgesellschaft, im Fachjargon Secondary Buyout, den Börsengang und den Verkauf an das Management, also einen Management-Buy-out.

Auch die Bezahlung der Fondsverwalter zieht in diese Richtung. Ihren Gewinnanteil nennt die Branche Carried Interest. Das Einkommensteuergesetz beschreibt ihn in § 18 Abs. 1 Nr. 4 als Vergütung, die unter der Voraussetzung eingeräumt wird, dass die Anleger ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben. Die Verwalter verdienen daran also erst, wenn Geld an die Anleger zurückgeflossen ist, und das geschieht meist über Verkäufe.

Wie finanziert ein Finanzinvestor den Kauf eines Unternehmens?

Typisch ist eine Übernahme mit hohem Kreditanteil, im Fachjargon Leveraged Buyout. Nach der Beschreibung der Bundesbank steckt der Fonds sein Eigenkapital in eine eigens gegründete Muttergesellschaft. Darunter hängen weitere neue Gesellschaften bis zu der, die das Unternehmen kauft, und auf diesen Ebenen kommen nachrangige Darlehen und Bankkredite hinzu. Die vorrangigen Bankkredite erhält die kaufende Gesellschaft, weil das den Banken den Zugriff auf laufende Zahlungen und Sicherheiten erleichtert. Zins und Tilgung kommen am Ende also aus dem Geld, das der gekaufte Betrieb erwirtschaftet. Als Kriterien, die für Finanzinvestoren im Vordergrund stehen, nennt die WHU-Studie den prognostizierten Cashflow, das erwartete Marktwachstum und die Möglichkeit, das Unternehmen wieder zu verkaufen. Preise werden bei solchen Übernahmen häufig als Vielfaches des EBITDA ausgedrückt, also des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, ähnlich wie beim EBIT-Multiple.

Der Grund für die Kredite ist der Hebel. Die Bundesbank erklärt ihn so: Er tritt ein, wenn die Zinsen für das Fremdkapital unter der Rendite der Investition liegen. Dann wächst der Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital stärker als der Wert des Unternehmens, wie der Kasten zeigt.

Formel

Vielfaches des Eigenkapitals ist gleich Verkaufserlös abzüglich Kredit geteilt durch eingesetztes Eigenkapital

Stark vereinfacht, ohne Zinsen, Tilgung, Gebühren und Steuern. Die Rechnung zeigt nur, wie ein Kredit das Ergebnis auf das eingesetzte Eigenkapital hebelt.

Rechenbeispiel

Kaufpreis 10 Mio. Euro, späterer Verkauf für 14 Mio. Euro
FinanzierungVielfaches
Nur Eigenkapital: 10 Mio. €14 Mio. € ÷ 10 Mio. €1,4-fach
5 Mio. € Eigenkapital, 5 Mio. € Kredit(14 abzüglich 5) Mio. € ÷ 5 Mio. €1,8-fach
3 Mio. € Eigenkapital, 7 Mio. € Kredit(14 abzüglich 7) Mio. € ÷ 3 Mio. €2,33-fach

Reine Rechnung zur Veranschaulichung: Kaufpreis, Verkaufserlös und Kreditanteile sind frei gewählt und keine Markt- oder Branchenwerte. Zinsen und Tilgung sind weggelassen.

Der Hebel wirkt allerdings in beide Richtungen. Bringt der spätere Verkauf im Beispiel nur neun statt 14 Millionen Euro, bleiben bei sieben Millionen Kredit zwei Millionen für drei eingesetzte, also rund das 0,67-fache, während ein Käufer ohne Kredit noch das 0,9-fache zurückbekäme. Weil die Kredite aus dem Unternehmen bedient werden, trägt am Ende auch der Betrieb dieses Risiko.

Eine Grenze zieht unter anderem das GmbH-Gesetz: Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Daran werden auch Sicherheiten gemessen, die eine gekaufte GmbH für die Kredite ihrer neuen Muttergesellschaft stellt. Das Verbot gilt nach Satz 2 nicht, wenn ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht oder die Leistung durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gedeckt ist.

Bleibt der Inhaber nach dem Verkauf an einen Finanzinvestor beteiligt?

Das ist möglich und vom Investor oft gewollt, denn ein Finanzinvestor führt den Betrieb nicht selbst. Er braucht eine Geschäftsführung, die bleibt, und will sie am Erfolg beteiligen. Ein Fachbeitrag einer anderen Wirtschaftskanzlei aus dem Jahr 2022 beschreibt genau dieses Interesse: die bisherigen Gesellschafter weiterhin in das Management der Erwerbergesellschaft einzubinden, um gegenüber Belegschaft und Kunden Kontinuität zu wahren. Für den Kaufpreis kann das bedeuten, dass nicht alles beim Vollzug in bar fließt. Drei Bausteine sind verbreitet und lassen sich kombinieren:

  • Rückbeteiligung: Der Inhaber verkauft die Mehrheit und beteiligt sich mit einem Teil wieder, etwa an der Erwerbergesellschaft des Investors. Er verdient dann am späteren Exit mit und profitiert vom Hebel der Kredite, trägt aber auch deren Risiko. Die Rückbeteiligung kann helfen, unterschiedliche Bewertungsansätze zu überbrücken, weil der Käufer beim Erstverkauf weniger Anteile übernimmt und deshalb weniger zahlen muss. Ob das bei einer GmbH ohne sofortige Steuer gelingt, hängt unter anderem an den Regeln für den Anteilstausch in § 21 UmwStG. Verkauft die Erwerbergesellschaft die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren, kann nach § 22 Abs. 2 UmwStG nachträglich doch Steuer anfallen.

  • Verkäuferdarlehen: Ein Teil des Kaufpreises wird gestundet. Nach der Bundesbank kann der Verkäufer ein solches Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft geben, üblicherweise ohne Sicherheiten und damit hinter den Banken, die näher am gekauften Unternehmen finanzieren; sie nennt es eine gestundete Kaufpreisforderung.

  • Earn-Out: Ein Teil des Preises hängt an künftigen Zahlen. Bei einem Käufer, der selbst nach wenigen Jahren weiterverkauft, stellt sich zusätzlich die Frage, was mit dem Earn-Out bei einem vorzeitigen Exit geschieht.

Was ändert sich nach der Übernahme durch einen Finanzinvestor?

Ein Finanzinvestor will den Wert in wenigen Jahren steigern und nimmt dafür Einfluss auf die Führung; das Bundesministerium der Finanzen nennt als Beispiel die Mitwirkung im Beirat. Die Bundesbank sah darin 2007 einen aktiven und betriebswirtschaftlich häufig positiv zu bewertenden Einfluss, etwa durch operative Verbesserungen und Geld für Investitionen. Sie benannte aber auch die Kehrseite: Wegen der höheren Verschuldung können die übernommenen Unternehmen in schwierigeren Wirtschaftslagen und bei steigenden Zinsen weniger widerstandsfähig sein, und der kurze Zeithorizont der Investoren kann kurzfristig angelegte Entscheidungen begünstigen.

Kritischer fällt eine Untersuchung aus, die die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Sie betrachtete die 156 Unternehmen, die 2013 in Deutschland von Private-Equity-Gesellschaften übernommen wurden, und verglich 103 davon mit ähnlichen Firmen ohne Finanzinvestor. Vier Jahre nach der Übernahme lag die Eigenkapitalquote im Schnitt bei rund 28 statt rund 42 Prozent, nach einem Weiterverkauf an den nächsten Finanzinvestor bei rund 15 Prozent. Bis September 2019 meldeten 14 der 156 Unternehmen Insolvenz an, überwiegend eher kleine, lange etablierte Firmen aus deutschem Familienbesitz, und fast zwei Drittel hatten bis 2019 schon wieder einen neuen Eigentümer (Böckler Impuls 20/2020). Die Studie beschreibt einen einzigen Jahrgang und nicht jeden Finanzinvestor, sie zeigt aber, wo das Risiko liegt.

Einen eigenen gesetzlichen Schutz gegen das Aushöhlen durch Fonds gibt es, er erreicht den Mittelstand aber selten. § 292 KAGB, überschrieben mit „Zerschlagen von Unternehmen“, verpflichtet die Verwalter von Fonds, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte an einem nicht börsennotierten Unternehmen erlangt haben (§ 288 Abs. 1 KAGB), 24 Monate lang keine Ausschüttungen, Kapitalherabsetzungen oder Rückkäufe eigener Anteile zu ermöglichen, die das Vermögen unter das gezeichnete Kapital samt gebundener Rücklagen drücken oder über den ausschüttbaren Gewinn des letzten Geschäftsjahres hinausgehen. Nach § 287 Abs. 2 KAGB gilt das aber nicht, wenn das gekaufte Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist, vereinfacht mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Für kleinere Verwalter, die nur Spezialfonds unterhalb der Schwellen des § 2 Abs. 4 KAGB betreuen, gelten die Vorschriften ohnehin nicht.

Was nach dem Verkauf mit Standort, Arbeitsplätzen und Ausschüttungen geschieht, entscheidet deshalb für die meisten Verkäufer vor allem der Vertrag. Die WHU-Studie zählt Standort- und Mitarbeitergarantien zu den Vereinbarungen, die neben dem Kaufvertrag mit einem Finanzinvestor getroffen werden können.

Kaufen Finanzinvestoren auch kleine Unternehmen?

Eine feste Untergrenze gibt es nicht, die Zahlen deuten aber auf deutlich größere Unternehmen als den typischen Nachfolgefall. Der Bundesverband Beteiligungskapital zählte für 2025 in Deutschland 122 Unternehmen, bei denen Beteiligungsgesellschaften Buy-outs finanziert haben. Knapp die Hälfte davon, 60 Unternehmen, fiel in die Klasse mit weniger als 15 Millionen Euro Eigenkapital je Transaktion (Datenstand März 2026). Gezählt wird dabei nur das Kapital der Beteiligungsgesellschaften selbst, Bankkredite kommen hinzu. Zum Vergleich: Nach dem Nachfolge-Monitoring der KfW vom Januar 2026 strebt über die Hälfte der Inhaber, die ihre Nachfolge in den nächsten fünf Jahren regeln wollen, einen Kaufpreis von höchstens 500.000 Euro an. Eine Erhebung, ab welcher Größe Finanzinvestoren kaufen, fand sich nicht.

Das Bundesministerium der Finanzen zeichnet ein freundlicheres Bild: Beteiligungsgesellschaften investierten zumeist in kleine und mittelgroße Unternehmen, ausdrücklich auch bei Nachfolgelösungen im Mittelstand. Es fasst darunter allerdings alle Formen von Beteiligungskapital, auch Wagnis- und Wachstumskapital, nicht nur Übernahmen.

Kleinere Betriebe können Finanzinvestoren auf einem anderen Weg begegnen: als Zukauf. Bei der Buy-and-Build-Strategie übernimmt ein Finanzinvestor zuerst ein größeres Unternehmen als Plattform und kauft dann kleinere Betriebe derselben Branche hinzu, die mit ihr zu einer Einheit verschmolzen werden. So beschreibt es das Wirtschaftsforschungsinstitut ZEW in einem Forschungsprojekt der Jahre 2008 bis 2010, nennt als typisches Umfeld stark zersplitterte Branchen und sieht darin einen Weg, über den auch kleinere oder ertragsschwächere Unternehmen an Beteiligungskapital kommen. Als Beispiele nennt der Böckler Impuls Pflegeheime, Pflegedienste und Facharztpraxen, die zu großen Ketten zusammengeschlossen wurden.

Käufer ist dann formal die Plattform, wirtschaftlich aber der Fonds dahinter, mit dessen Zeitplan. Eine Auswertung von 3.399 Buy-outs aus den Jahren 1997 bis 2020 (Journal of Corporate Finance, 2022) fand, dass Finanzinvestoren für Buy-and-Build-Plattformen erhebliche Aufschläge zahlen und in diesen Strategien überdurchschnittliche Eigenkapitalrenditen erzielen, und zwar durch höheres Umsatzwachstum und ein steigendes Bewertungsvielfaches (Multiple Expansion). Ob Verkäufer der zugekauften Betriebe dadurch höhere Preise erzielen als beim Verkauf innerhalb der Branche, ist nicht belegt; eine Erhebung dazu fand sich nicht.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Drei Fragen machen Angebote von Finanzinvestoren vergleichbar. Wie viel des Preises fließt beim Vollzug in bar, und wie viel steckt in Rückbeteiligung, Verkäuferdarlehen oder Earn-Out? Wie lange läuft der Fonds noch, aus dem gekauft wird? Und was steht im Vertrag zu Standort, Belegschaft und Geschäftsführung? Ein hoher Preis mit großem Anteil an Rückbeteiligung ist wirtschaftlich zum Teil eine Wette auf den nächsten Verkauf. Wer rückbeteiligt bleibt, ist danach Minderheitsgesellschafter neben einem Mehrheitseigner, der verkaufen wird; wie er dann mitverkaufen darf oder muss, regeln Klauseln wie Drag-along und Tag-along.

Für Käufer

Für den Finanzinvestor als Käufer entscheidet die Frage, ob das Unternehmen ohne den bisherigen Inhaber trägt, denn er führt es nicht selbst und muss es in wenigen Jahren weiterverkaufen können. Je stärker Kunden und Wissen an einer Person hängen, siehe Inhaberabhängigkeit, desto eher verlangt er Rückbeteiligung, Earn-Out oder eine längere Übergangszeit, und desto genauer prüft er in der Due Diligence, wie verlässlich der Cashflow ist, aus dem später die Kredite bedient werden.

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