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M&A-Berater

Auch: Transaktionsberater · Unternehmensmakler · M&A-Beratung

Kurz gesagt

Ein M&A-Berater begleitet den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens: Er bereitet die Unterlagen vor, sucht und spricht Interessenten an, steuert den Ablauf und verhandelt mit. Bezahlt wird er meist mit einem Erfolgshonorar, oft ergänzt um eine feste monatliche Pauschale. Die Bezeichnung ist nicht geschützt, eine eigene Zulassung gibt es dafür nicht.

Was macht ein M&A-Berater?

Der Begriff M&A steht für Mergers and Acquisitions, also Fusionen und Übernahmen. Beim Verkauf eines mittelständischen Betriebs übernimmt ein M&A-Berater, auch Transaktionsberater oder Unternehmensmakler genannt, typischerweise diese Aufgaben:

  • eine erste Einschätzung des Werts und einer realistischen Preisvorstellung

  • das anonyme Kurzprofil, den Teaser, und die ausführliche Darstellung im Exposé

  • die Suche und Ansprache von Interessenten, abgesichert durch eine Geheimhaltungsvereinbarung

  • die Organisation des Datenraums und der Prüfung durch den Käufer

  • die Verhandlung bis zum Letter of Intent und die Koordination bis zum Vollzug

Was ein M&A-Berater nicht übernimmt

Die rechtliche Gestaltung des Kaufvertrags und die steuerliche Beratung sind Anwälten und Steuerberatern vorbehalten. Ein M&A-Berater koordiniert diese Fachleute, ersetzt sie aber nicht, es sei denn, er ist selbst entsprechend zugelassen.

Wie wird ein M&A-Berater bezahlt?

Üblich ist ein Erfolgshonorar in Prozent des Kaufpreises, häufig nach einer Staffel wie der Lehman-Formel, dazu oft eine Mindestvergütung. Viele Berater verlangen zusätzlich eine monatliche Pauschale für die laufende Arbeit, die auch dann bleibt, wenn der Verkauf nicht zustande kommt.

Rechtlich folgt das Erfolgshonorar dem Maklerrecht des BGB: Der Lohn ist nur geschuldet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt. Aufwendungen sind nur zu ersetzen, wenn das vereinbart ist, dann aber auch ohne Abschluss. Genau darauf beruhen die monatlichen Pauschalen.

Worin sich M&A-Berater unterscheiden

Die Unterschiede zeigen sich vor allem in der Branchenkenntnis, in der Größe der Transaktionen, die ein Berater gewohnt ist, im Zugang zu passenden Käufern und in den Vertragsbedingungen. Dazu gehören die Bemessungsgrundlage des Honorars, die Laufzeit, eine Exklusivität und eine Nachlaufklausel, nach der das Honorar auch dann anfällt, wenn nach Vertragsende an einen früher angesprochenen Interessenten verkauft wird.

Ob sich eine M&A-Beratung lohnt, hängt von Größe und Komplexität des Verkaufs ab. Kleinere Betriebe werden häufig auch ohne Berater über Unternehmensbörsen verkauft, mit anwaltlicher und steuerlicher Begleitung für den Vertrag.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Im Mandatsvertrag lohnt ein genauer Blick auf die Bemessungsgrundlage: Wird das Honorar vom Kaufpreis berechnet oder vom Unternehmenswert einschließlich übernommener Schulden? Dazu kommen Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit, Exklusivität und die Dauer des Nachlaufs.

Für Käufer

Der Berater des Verkäufers vertritt den Verkäufer. Seine Einschätzungen zu Wert und Zukunft des Betriebs sind Verkaufsargumente, keine neutrale Auskunft. Wer auf Käuferseite Unterstützung braucht, beauftragt einen eigenen Berater.

Geprüft an der Quelle

  • Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt.

    § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB

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