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W&I-Versicherung

Auch: Warranty and Indemnity Insurance · Garantieversicherung · Gewährleistungsversicherung

Kurz gesagt

Eine W&I-Versicherung deckt Ansprüche aus Garantien und Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag ab. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass eine Garantie verletzt war, zahlt die Versicherung statt des Verkäufers. Der Verkäufer kann so über seinen Erlös verfügen, und der Käufer muss sich nicht an den früheren Inhaber halten.

Wie funktioniert eine W&I-Versicherung?

Der Name steht für Warranty and Indemnity Insurance, auf Deutsch Garantieversicherung oder Gewährleistungsversicherung, also eine Versicherung für Garantien und Freistellungen. Meist schließt der Käufer sie ab. Er vereinbart mit dem Verkäufer eine niedrige Haftungsgrenze und hält sich bei einer Garantieverletzung an den Versicherer.

Die Prämie wird einmalig gezahlt und richtet sich nach der Deckungssumme. Hinzu kommt ein Selbstbehalt. Wer die Prämie trägt, ist Verhandlungssache. Eigene gesetzliche Regeln für diese Versicherung gibt es nicht, maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Police.

Was eine W&I-Versicherung nicht deckt

Versichert sind Risiken, die bei Vertragsschluss niemand kannte. Was in der Due Diligence gefunden oder im Datenraum offengelegt wurde, ist regelmäßig ausgeschlossen, ebenso Anpassungen des Kaufpreises wie die Working-Capital-Anpassung und Planzahlen für die Zukunft.

Viele Policen nehmen außerdem bestimmte Bereiche ganz aus, etwa bekannte Umweltrisiken oder Pensionsverpflichtungen. Welche Ausschlüsse gelten, steht in der Police, und sie entscheiden darüber, wie viel der Schutz tatsächlich wert ist.

Für welche Verkäufe lohnt sie sich?

Versicherer verlangen eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens und werten deren Bericht selbst aus. Zusammen mit Mindestprämien macht das die Versicherung vor allem bei größeren Transaktionen wirtschaftlich. Bei kleinen Betriebsverkäufen stehen Aufwand und Kosten oft in keinem Verhältnis.

Beliebt ist sie im Bieterverfahren: Ein Käufer, der sich über eine Versicherung absichert, braucht keinen Kaufpreiseinbehalt und macht sein Angebot damit für den Verkäufer attraktiver.

Was das praktisch bedeutet

Für Verkäufer

Die Versicherung ermöglicht einen sauberen Ausstieg: Der Erlös muss nicht über Jahre als Sicherheit bereitliegen. Voraussetzung ist eine vollständige Offenlegung, denn alles Verschwiegene bleibt ein persönliches Risiko.

Für Käufer

Der Schutz ist nur so gut wie die Prüfung und die Police. Die Ausschlüsse gehören genauso gelesen wie die Garantien im Kaufvertrag. Ein Vorteil, der oft unterschätzt wird: Ansprüche werden mit dem Versicherer geklärt, nicht mit dem früheren Inhaber, der vielleicht noch im Betrieb mitarbeitet.

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