Wettbewerbsverbot beim Unternehmensverkauf
Auch: Wettbewerbsverbot des Verkäufers · nachvertragliches Wettbewerbsverbot · Konkurrenzverbot · Non-Compete
Kurz gesagt
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verpflichtet den Verkäufer, für eine bestimmte Zeit nicht in Konkurrenz zum verkauften Unternehmen zu treten. Ohne diese Klausel könnte er den Betrieb nebenan neu aufbauen und die Kunden mitnehmen. Das Verbot ist sachlich und räumlich begrenzt und dauert in der Regel höchstens zwei Jahre, bis zu drei, wenn auch Know-how übergeht.
Warum gehört ein Wettbewerbsverbot in den Kaufvertrag?
Bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen bezahlt ein Käufer einen großen Teil des Preises nicht für Maschinen, sondern für den Firmenwert: Kunden, Ruf, Beziehungen. Diese Werte sind dem Verkäufer nicht wegzunehmen, er trägt sie im Kopf. Würde er am Tag nach der Übergabe im Nachbarort dasselbe anbieten, könnte er einen erheblichen Teil des verkauften Wertes zurückholen.
Die Klausel, in Verträgen oft auch Konkurrenzverbot oder englisch Non-Compete genannt, schützt also genau das, was bezahlt wurde. Aus Käufersicht ist das Wettbewerbsverbot des Verkäufers deshalb kein Nebenpunkt, sondern die Absicherung des Kaufgegenstands.
Wie weit darf das Verbot gehen?
Drei Dimensionen werden geregelt. Sachlich: Welche Tätigkeiten sind untersagt? Üblicherweise nur der Geschäftsbereich des verkauften Unternehmens, nicht jede denkbare Tätigkeit. Räumlich: In welchem Gebiet? Meist das tatsächliche Einzugsgebiet, nicht ganz Deutschland. Zeitlich: Wie lange? In der Regel höchstens zwei Jahre, bis zu drei Jahre, wenn mit dem Unternehmen auch das Know-how übergeht.
Mitgeregelt wird häufig ein Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden sowie die Frage, ob eine Beteiligung an einem Wettbewerber als Kapitalanlage erlaubt bleibt.
Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot dauern?
Nach dem Wortlaut von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist eine Vereinbarung, die den Wettbewerb einschränkt, zunächst einmal verboten. Dass ein Wettbewerbsverbot beim Unternehmenskauf trotzdem zulässig ist, beruht darauf, dass es als notwendige Nebenabrede zum Kauf verstanden wird: ohne sie wäre der Kaufgegenstand nicht zu übertragen.
Eine gesetzliche Höchstdauer für das Wettbewerbsverbot beim Unternehmenskauf gibt es nicht. Die zwei Jahre im Handelsgesetzbuch (§ 74a Abs. 1 Satz 3 HGB) gelten für Arbeitnehmer, nicht für den Verkäufer eines Unternehmens. Orientierung geben zwei andere Quellen. Der Bundesgerichtshof hält Kundenschutzklauseln zwischen einer GmbH und einem ausscheidenden Gesellschafter in der Regel nur bis zu zwei Jahre für wirksam. Die EU-Kommission hält in ihrer Bekanntmachung zu Nebenabreden bei Unternehmenszusammenschlüssen bis zu drei Jahre für gerechtfertigt, wenn mit dem Unternehmen Geschäftswert und Know-how übergehen, und höchstens zwei Jahre, wenn nur der Geschäftswert übergeht.
Anders liegt es, wenn der Verkäufer nach der Übergabe als Arbeitnehmer im Betrieb bleibt und das Verbot in seinem Arbeitsvertrag steht. Dann gelten die Regeln für Arbeitnehmer: Das Verbot ist nur verbindlich, wenn für jedes Jahr mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung als Entschädigung gezahlt wird (§ 74 Abs. 2 HGB), und es darf höchstens zwei Jahre dauern (§ 74a Abs. 1 Satz 3 HGB). Über § 110 der Gewerbeordnung gilt das für alle Arbeitnehmer.
Eine weitere Grenze zieht das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte in § 138 BGB. Ein Verbot, das dem Verkäufer faktisch jede weitere Berufsausübung nimmt, kann daran scheitern. Ist ein Verbot nur zu lang, kann es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf das zulässige Maß zurückgeführt werden, im 2015 entschiedenen Fall auf zwei Jahre. Ist es räumlich oder sachlich zu weit, ist diese Rettung nicht gesichert. Eng gefasste Klauseln vermeiden diesen Streit.
Was passiert bei einem Verstoß?
Vereinbart wird fast immer eine Vertragsstrafe, weil der Schaden sonst kaum zu beziffern wäre. Üblich ist eine feste Summe je Verstoß, bei Dauerverstößen je angefangenem Monat. Daneben bleibt der Anspruch auf Unterlassung.
Für den Verkäufer heißt das: Im Streitfall legt ein Gericht die Klausel aus, nicht die Beteiligten, die sie verhandelt haben. Formulierungen wie „jede mittelbare Tätigkeit" sind schnell unterschrieben und betreffen unter Umständen auch eine Beratungstätigkeit oder die Mitarbeit im Betrieb der Kinder.
Was das praktisch bedeutet
Für Verkäufer
Vor der Unterschrift die eigenen Pläne durchgehen: beratende Tätigkeit, Aufsichtsratsmandate, Beteiligung am Betrieb eines Angehörigen, Rückkehr in den Beruf nach einigen Jahren. Was erlaubt bleiben soll, gehört als Ausnahme in den Vertrag und nicht in eine mündliche Zusage.
Für Käufer
Ein Verbot nützt nur, wenn es vollstreckbar formuliert ist. Unbestimmte Begriffe und fehlende Vertragsstrafen machen die Klausel im Streitfall wertlos. Auch die räumliche Reichweite muss zum tatsächlichen Geschäft passen. Die EU-Kommission erkennt sie in ihrer Bekanntmachung grundsätzlich nur für das Gebiet an, in dem der Verkäufer seine Waren oder Leistungen schon vor dem Verkauf angeboten hat.
Geprüft an der Quelle
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt.
Wird zusammen mit dem Unternehmen sowohl der Geschäftswert als auch das Know-how übertragen […], sind Wettbewerbsverbote bis zu drei Jahren […] gerechtfertigt. Wird nur der Geschäftswert übertragen, verkürzt sich dieser Zeitraum auf höchstens zwei Jahre […].
