Ratgeber Betriebsart

Steuerkanzlei verkaufen

Eine Steuerkanzlei kann nur an jemanden verkauft werden, der selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, und ihr wertvollster Teil, der Mandantenstamm, geht nicht mit dem Kaufvertrag über. Jeder Mandant entscheidet selbst, ob er künftig vom Erwerber betreut werden will, und bis dahin gilt die Verschwiegenheit auch gegenüber Kaufinteressenten. Daraus folgen die Besonderheiten dieses Verkaufs: eine anonymisierte Mandantenliste statt Namen, ein Kaufpreis, der sich häufig am nachhaltigen Umsatz orientiert und an die tatsächlich übergehenden Mandate gekoppelt werden kann, und eine Übergangszeit, in der der Verkäufer die Mandanten überleiten kann. Diese Seite beschreibt, was beim Verkauf und bei der Übernahme einer Steuerberaterpraxis gilt.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Wer eine Steuerkanzlei kaufen darf: die Voraussetzungen

Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen darf nur leisten, wer dazu befugt ist (§ 5 Abs. 1 StBerG). Unbeschränkt befugt sind nach § 3 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Berufsausübungsgesellschaften nach dem Steuerberatungsgesetz und der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. Nur aus diesem Kreis kommt ein Käufer infrage.

Steuerberater werden bestellt, üben einen freien Beruf aus, und ihre Tätigkeit ist ausdrücklich kein Gewerbe (§ 32 Abs. 2 StBerG). Die Befugnis hängt also an der Person oder an der Gesellschaft, die dafür grundsätzlich eine Anerkennung durch die Steuerberaterkammer braucht (§ 32 Abs. 3, § 53 StBerG), und geht mit keinem Kaufvertrag über; berufsfremde Investoren scheiden als Erwerber aus.

Nach den Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) muss die Praxis zudem stets verantwortlich von einer befugten Person geführt werden. Stirbt der Inhaber einer Einzelpraxis ohne befugten Erben, wird sie danach schnellstmöglich verkauft oder von einem Praxisabwickler abgewickelt, den die Kammer in der Regel für höchstens ein Jahr bestellt (§ 70 StBerG). Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren laut Berufsstatistik der BStBK 13,7 % aller Steuerberater und Steuerbevollmächtigten älter als 70 Jahre, angestellte Berufsangehörige eingeschlossen.

Was beim Verkauf einer Steuerkanzlei zu beachten ist: die Verschwiegenheit

Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist (§ 57 Abs. 1 StBerG). Wer als Steuerberater ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar; das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Die BStBK bezeichnet die Verschwiegenheit als das zentrale Problem jeder Praxisübertragung. Nach ihren Hinweisen ist ohne Einwilligung schon die bloße Nennung von Mandantennamen gegenüber Kaufinteressenten unzulässig, weil bereits die Tatsache, dass ein Mandat besteht, geschützt ist. Üblich ist deshalb eine anonymisierte Mandantenliste mit Mandanten- oder Debitorennummern, die je Mandant Jahreshonorar nach Leistungsarten, Gegenstand der Leistungen, Rechtsform, Branche, Mandatsdauer und Alter des Mandanten zeigt. Unbedenklich sind nur Unterlagen ohne Mandantenbezug, etwa die eigenen Abschlüsse und Steuererklärungen des Verkäufers.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kaufvertrag nichtig (§ 134 BGB), der den Verkäufer verpflichtet, Mandantenakten ohne Einwilligung der Mandanten zu übergeben. Für ein Inserat auf Gesellschafter24 gilt dasselbe Prinzip: Es lässt sich anonym veröffentlichen, ohne Kanzleinamen und mit einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos.

Warum die Mandanten nicht automatisch mit übergehen

Mit dem Kaufvertrag gehen die Mandate nicht automatisch auf den Erwerber über. Nach den Hinweisen der BStBK muss jeder Mandant erklären, dass er künftig vom Erwerber betreut werden will. Unterschieden werden zwei Einwilligungen: die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Erwerber und die Einsicht in Daten und Akten.

Für beide hält die Kammer eine schriftliche Erklärung oder eine in Textform für angezeigt und fügt ihren Hinweisen ein Musterschreiben bei. Schweigen auf ein Anschreiben ist keine Einwilligung, und eine Klausel, nach der der Erwerber eintritt, sofern die Mandanten nicht widersprechen, genügt nicht. Anders liegt es, wenn nur die Besetzung innerhalb einer Berufsausübungsgesellschaft wechselt; dann ist nach der BStBK keine Zustimmung der Mandanten nötig. Wird eine Einzelkanzlei in eine Sozietät eingebracht, bleibt sie dagegen erforderlich.

Hinzu kommt: Steuerberater leisten nach dem Bundesgerichtshof in der Regel Dienste höherer Art, deshalb kann der Auftrag nach § 627 BGB jederzeit, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung beendet werden, auch wenn für einen Teilbereich dauerhaft feste Bezüge vereinbart sind. Willigt ein Mandant nicht ein, trifft die Aufbewahrungspflicht für seine Handakten grundsätzlich weiter den Verkäufer; sie beträgt zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Auftrag endet (§ 66 Abs. 1 StBerG).

Wie der Kaufpreis einer Steuerkanzlei ermittelt wird

Den Rahmen geben die Hinweise der BStBK für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis, beschlossen vom Präsidium am 12. März 2024. Danach wird in der Praxis häufig das Umsatzverfahren angewandt, insbesondere beim Verkauf unter Lebenden, um eine Verhandlungsbasis für den Kaufpreis zu ermitteln.

Ausgangspunkt ist der künftig nachhaltig erzielbare Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer aus übertragbaren Mandaten, abgeleitet aus der anonymisierten Mandantenliste mit den Umsätzen je Mandant aus den letzten drei Geschäftsjahren. Als nachhaltig gilt ein Umsatz, der für drei bis fünf Jahre angenommen werden kann. Einmalige Leistungen gehen mit dem Dreijahresdurchschnitt ein, personengebundene Umsätze wie aus einer Testamentsvollstreckung werden herausgerechnet.

Eine Höhe des Multiplikators nennen die Hinweise nicht; aktuelle Untersuchungen dazu liegen nach ihrer Aussage nicht vor. Abweichungen von einer vergleichbaren Praxis werden über Zu- und Abschläge berücksichtigt, etwa für Rendite, Streuung der Mandate, Überleitung durch den bisherigen Inhaber, Alter und Gesundheit des Inhabers, Alters- und Erfahrungsstruktur der Mitarbeiter, Digitalisierungsgrad und Standort. Nicht oder unzureichend digitalisierte Kanzleien finden danach nur schwer einen Käufer, und manche Kanzleien werden gerade wegen ihres Personals gekauft. Einrichtung, EDV und Bibliothek spielen dagegen in der Regel kaum eine Rolle.

Was in den Kaufvertrag einer Steuerkanzlei gehört

Nach der Berufsordnung darf eine Praxis oder ein Teil davon gegen Entgelt übertragen werden (§ 28 Abs. 1 BOStB); einzelne Mandate gegen Entgelt zu übertragen, ist nach Auffassung der BStBK dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Die Beteiligten sollen den Vertrag vor Abschluss der Steuerberaterkammer vorlegen (§ 28 Abs. 3 BOStB); das gilt sinngemäß auch für die Einbringung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgesellschaft und für die Verpachtung.

Beim Kaufpreis bezeichnet die BStBK eine gestaffelte Zahlung als üblich; als Beispiel nennt sie 80 % am Übergabestichtag und den Rest nach einem Jahr, gesichert etwa über ein Anderkonto oder eine Bankbürgschaft. In der Praxis finden sich auch Abschmelzungs- oder Rückrechnungsklauseln, nach denen der Preis sinkt, soweit Mandate nicht übergehen, meist befristet auf ein Jahr.

Ein Wettbewerbsverbot muss nach der BStBK gegenständlich, zeitlich und örtlich auf das notwendige Maß beschränkt sein. Für Beratungsfehler vor der Übergabe tritt wegen des Verstoßprinzips die Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers ein; zusätzlich sehen die Hinweise eine Freistellung des Erwerbers im Vertrag vor. Weitere Punkte sind die Einwilligung des Ehegatten, die bei Zugewinngemeinschaft nach § 1365 BGB nötig sein kann, Angaben zu Steuerrückständen wegen der Erwerberhaftung nach § 75 AO sowie Miet-, Versicherungs- und Versorgungsverträge, die nicht automatisch übergehen.

Übergangsphase und Steuern: Mitarbeit nach dem Verkauf

Damit möglichst viele Mandate übergehen, können Verkäufer und Erwerber nach den Hinweisen der BStBK eine befristete Sozietät eingehen, oder der Verkäufer steht für eine Übergangszeit für Rückfragen zur Verfügung, etwa als freier Mitarbeiter. Steuerlich gehört der Gewinn aus dem Verkauf einer Einzelpraxis zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit; § 16 Abs. 2 bis 4 EStG gilt entsprechend (§ 18 Abs. 3 EStG). Nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder bei dauernder Berufsunfähigkeit kommen damit auf Antrag der Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) und der ermäßigte Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) in Betracht.

Begünstigt ist der Verkauf nach dem Bundesfinanzhof aber nur, wenn der Verkäufer die wesentlichen Grundlagen, vor allem den Mandantenstamm, entgeltlich und endgültig überträgt und seine Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Eine starre Frist gibt es nicht, auch keine Wartezeit von drei Jahren.

Unschädlich ist grundsätzlich eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers, ebenso eine geringfügige eigene Fortführung. Geringfügig ist nach der BStBK unter Verweis auf die Rechtsprechung ein Umsatzanteil unter 10 % der gesamten Einnahmen der letzten drei Jahre vor dem Verkauf. Für Anteile an einer Steuerberatungs-GmbH im Privatvermögen gilt dagegen § 17 EStG.

Steuerkanzlei kaufen oder übernehmen: was für Käufer gilt

Von den 53.932 Steuerberaterpraxen ohne weitere Beratungsstellen, die die Berufsstatistik der BStBK zum 1. Januar 2026 zählt, waren 67,1 % Einzelpraxen, die übrigen Berufsausübungsgesellschaften. Wer eine Praxis kauft, tritt nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, nach der BStBK auch in Ausbildungsverhältnisse. Für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres fällig werden, haften Verkäufer und Erwerber als Gesamtschuldner (§ 613a Abs. 2 BGB). Beschäftigte sind in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen zu belehren (§ 62 StBerG).

Wer dagegen Anteile an einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft übernimmt, muss die berufsrechtlichen Voraussetzungen für Gesellschafter erfüllen (§ 53 Abs. 2 StBerG). Die Übertragung von Anteilen muss an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden sein, Anteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden, und Dritte dürfen nicht am Gewinn beteiligt sein (§ 55a StBerG). Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte müssen in vertretungsberechtigter Zahl zur Geschäftsführung gehören (§ 55b StBerG), und am Sitz muss eine Niederlassung bestehen, in der oder in deren Nahbereich mindestens ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig ist (§ 55e StBerG). Einsicht in echte Mandantendaten erhält ein Kaufinteressent vor dem Erwerb nur mit Einwilligung des einzelnen Mandanten.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Für Steuerkanzleien ist die allgemeine Multiplikator-Bandbreite unseres Rechners nicht einschlägig, deshalb steht hier keine. Die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ermittlung des Wertes einer Steuerberaterpraxis (Präsidiumsbeschluss vom 12. März 2024) beschreiben für den Verkauf unter Lebenden das in der Praxis häufige Umsatzverfahren auf Basis des nachhaltigen Umsatzes aus übertragbaren Mandaten, nennen aber keine Multiplikatorhöhe. Für objektivierte Werte beschreiben sie das Ertragswertverfahren, in dem die Überschüsse abgeschmolzen werden können, weil der Inhaber zugleich Hauptleistungserbringer ist. Der Rechner gibt deshalb allenfalls eine grobe Orientierung.

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Unternehmenswert berechnen
Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Anonymisierte Mandantenliste mit Honoraren der letzten drei Jahre nach Leistungsarten
  • Wie stark die Mandanten an den Verkäufer gebunden sind und ob er die Übergabe begleitet
  • Qualifikation, Alter und Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter und ob sie bleiben
  • Digitalisierungsgrad der Kanzleiabläufe
  • Kaufpreisanpassung, falls Mandate nicht übergehen
  • Mietvertrag, weitere Verträge und Steuerrückstände wegen der Haftung nach § 75 AO
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was kostet eine Steuerkanzlei, und wie wird der Kaufpreis ermittelt?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Beim Verkauf unter Lebenden dient häufig das Umsatzverfahren als Verhandlungsbasis: Der nachhaltig erzielbare Jahresumsatz ohne Umsatzsteuer aus übertragbaren Mandaten wird mit einem Multiplikator sowie Zu- und Abschlägen bewertet. Eine Multiplikatorhöhe nennen die Hinweise der BStBK vom 12. März 2024 nicht; aktuelle Untersuchungen dazu liegen danach nicht vor. Für objektivierte Werte beschreiben sie das Ertragswertverfahren. Unser Unternehmenswertrechner arbeitet mit einem Multiplikator auf das bereinigte EBITDA und gibt für Kanzleien allenfalls eine grobe Orientierung.

Ertragswertverfahren im Glossar

Wer darf eine Steuerkanzlei kaufen?

Nur wer selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Das sind nach § 3 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Berufsausübungsgesellschaften nach dem Steuerberatungsgesetz und der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. Der Käufer muss also nicht zwingend Steuerberater sein. Berufsfremde Investoren kommen dagegen nicht infrage, auch nicht über Anteile an einer Berufsausübungsgesellschaft: Deren Gesellschafter müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dürfen keine Anteile für Rechnung Dritter halten.

Darf ich Kaufinteressenten die Namen meiner Mandanten nennen?

Ohne deren Einwilligung nicht. Nach den Hinweisen der BStBK ist schon die bloße Nennung von Mandantennamen unzulässig, weil bereits die Tatsache, dass ein Mandat besteht, unter die Verschwiegenheit nach § 57 StBerG fällt. Üblich ist eine anonymisierte Mandantenliste mit Mandanten- oder Debitorennummern, Jahreshonorar nach Leistungsarten, Branche, Rechtsform und Mandatsdauer. Einblick in Mandantenakten erhält ein Interessent erst mit Einwilligung des jeweiligen Mandanten.

Gehen die Mandanten automatisch auf den Käufer über?

Nein. Jeder Mandant muss erklären, dass er künftig vom Erwerber betreut werden will, und zwar sowohl zur Fortsetzung des Vertrags als auch zur Einsicht in seine Akten. Nach den Hinweisen der BStBK ist Schweigen auf ein Anschreiben keine Einwilligung, und eine Widerspruchslösung genügt nicht. Ein Vertrag, der zur Aktenübergabe ohne Einwilligung verpflichtet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig. Keine Zustimmung braucht es nach der BStBK, wenn nur die Besetzung innerhalb einer Berufsausübungsgesellschaft wechselt.

Was wird aus dem Personal, und wie beeinflusst es den Wert der Kanzlei?

Der Erwerber tritt nach § 613a BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; nach der BStBK gilt das auch für Ausbildungsverhältnisse. Eine Kündigung wegen der Übertragung ist unwirksam. Die Beschäftigten werden vor dem Übergang in Textform unterrichtet und können innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen; dann bleiben sie beim Verkäufer angestellt. Für den Wert der Kanzlei zählen nach der BStBK Qualifikation, Alter und Praxiszugehörigkeit der Mitarbeiter und die Frage, ob sie dem Erwerber erhalten bleiben.

Betriebsübergang nach § 613a BGB im Glossar

Wie lange darf das Wettbewerbsverbot für den Verkäufer laufen?

Eine feste zeitliche Höchstgrenze gibt es nach der BStBK nicht; es kommt auf den Einzelfall an. Konkurrenzklauseln müssen gegenständlich, zeitlich und örtlich auf das beschränkt sein, was der Erwerber braucht, um die übernommenen Mandantenbeziehungen zu festigen. Zwei Jahre sind danach in der Regel unproblematisch, drei bis fünf Jahre gelten allgemein noch als unkritisch. Ein Verbot, zehn Jahre lang für die übergeleiteten Mandanten tätig zu werden und im Gebiet der Landeshauptstadt samt 60 Kilometern Umkreis überhaupt den Beruf auszuüben, hat nach den Hinweisen der Kammer ein Oberlandesgericht für nichtig gehalten.

Wettbewerbsverbot beim Unternehmensverkauf im Glossar

Darf ich nach dem Verkauf in der Kanzlei weiterarbeiten?

Ja, das ist möglich. Damit möglichst viele Mandate übergehen, können Verkäufer und Erwerber eine befristete Sozietät eingehen, oder der Verkäufer arbeitet eine Zeit lang als freier Mitarbeiter mit. Steuerlich ist es nach dem Bundesfinanzhof grundsätzlich unschädlich, wenn er als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter im Auftrag und für Rechnung des Erwerbers tätig wird. Schädlich kann dagegen eine eigene Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis sein: Im entschiedenen Fall entfiel die Begünstigung, weil der Verkäufer nach 22 Monaten in derselben Stadt mit einem großen Teil der alten Mandanten neu eröffnet hatte.

Wie wird der Gewinn aus dem Verkauf einer Steuerkanzlei besteuert?

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Einzelpraxis gehört zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 3 EStG). Nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gilt auf Antrag einmalig ein Freibetrag von 45.000 Euro, der sich um den 136.000 Euro übersteigenden Gewinn ermäßigt (§ 16 Abs. 4 EStG), außerdem einmal im Leben für bis zu 5 Millionen Euro ein ermäßigter Satz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 % (§ 34 Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verkäufer seine Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit einstellt. Für Anteile an einer Steuerberatungs-GmbH im Privatvermögen gilt § 17 EStG.

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG im Glossar

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