Ratgeber Betriebsart

Spedition verkaufen

Wer eine Spedition oder ein Transportunternehmen verkaufen will, gibt Lkw, Fahrer, Kunden und Disposition ab, aber nicht die Berechtigung, mit der die Fahrzeuge gewerblich fahren dürfen. Seit dem 27.02.2026 braucht gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch im Inland eine Gemeinschaftslizenz, die auf den Namen des Unternehmers ausgestellt wird und nicht übertragbar ist; ältere nationale Erlaubnisse gelten übergangsweise weiter. Wer den Betrieb kauft, beantragt deshalb eine eigene Lizenz. Werden dagegen Anteile einer Transport-GmbH verkauft, bleibt die Lizenz bei der Gesellschaft, und es kommt auf den Verkehrsleiter an, besonders wenn der Inhaber diese Aufgabe bisher selbst wahrnimmt. Diese Seite ordnet ein, wer eine Lizenz braucht, was beim Anteilskauf und bei der Betriebsübertragung gilt, wovon der Wert abhängt und was Käufer mitbringen müssen.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Spedition oder Transportunternehmen: Wer braucht eine Gemeinschaftslizenz?

Güterkraftverkehr ist nach § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; gewerblich ist er, soweit es sich nicht um Werkverkehr für eigene Zwecke handelt (§ 1 Abs. 4). Wer als Unternehmer mit Sitz im Inland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt, braucht eine Gemeinschaftslizenz (§ 3 Abs. 1 GüKG). Ausgenommen ist unter anderem die Beförderung mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, soweit das EU-Recht nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10): Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt die Ausnahme von der Lizenzpflicht nur bis 2,5 Tonnen (Art. 1 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1072/2009). Wer ohne Lizenz und ohne gültige alte Erlaubnis gewerblich fährt, riskiert eine Geldbuße bis 20.000 Euro (§ 19 Abs. 1 Nr. 1b, Abs. 7 GüKG).

Ein Spediteur verpflichtet sich dagegen, die Versendung zu besorgen (§ 453 HGB). Wer Transporte nur organisiert und von Frachtführern mit eigener Berechtigung fahren lässt, befördert selbst nicht und braucht dafür nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 GüKG keine Lizenz. Er darf Aufträge aber nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dem Frachtführer die Berechtigung fehlt (§ 7c GüKG). Fährt er selbst oder vereinbart er einen festen Betrag samt Beförderungskosten, hat er insoweit die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (§§ 458, 459 HGB). Ob ein Spediteur zu festen Kosten auch dann eine Lizenz braucht, wenn alle Fahrten an Subunternehmer gehen, sagt der Wortlaut des GüKG nicht ausdrücklich. Betreibt ein Unternehmen beides, zählt für den Verkauf, welcher Teil Lizenz und Fuhrpark braucht.

Gemeinschaftslizenz statt Erlaubnis: Was seit dem 27.02.2026 gilt

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes vom 23.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47) ist am 27.02.2026 in Kraft getreten. Seitdem sieht § 3 GüKG keine nationale Erlaubnis mehr vor: Auch wer nur im Inland fährt, braucht vorbehaltlich der Ausnahmen in § 2 GüKG eine von einer inländischen Behörde erteilte Gemeinschaftslizenz. Sie wird für bis zu zehn Jahre erteilt, wenn das Unternehmen die vier Berufszugangsvoraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllt (§ 3 Abs. 2 GüKG), und lässt sich verlängern (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1072/2009). Beglaubigte Kopien gibt es auf Antrag für so viele Fahrzeuge, wie dem Unternehmen zur Verfügung stehen und wie die finanzielle Leistungsfähigkeit reicht; stehen über mehr als drei Monate weniger Fahrzeuge zur Verfügung, sind die überzähligen Kopien zurückzugeben (§ 3 Abs. 3 GüKG).

Für bestehende Unternehmen gilt eine Übergangsregel: Eine alte Erlaubnis bleibt bis zum Ende ihrer Befristung gültig, eine unbefristete bis zum Ablauf des 27.02.2036 (§ 24 GüKG). Beim Anteilskauf zählt deshalb, welches Dokument die Gesellschaft hält und wie lange es noch läuft; wer eine GmbH mit unbefristeter Erlaubnis übernimmt, braucht spätestens mit Ablauf dieser Frist eine Gemeinschaftslizenz. Beim Verkauf des Betriebs spielt die Frage keine Rolle, weil weder die Erlaubnis noch die Lizenz übertragbar ist und der Käufer ohnehin nach neuem Recht beantragt. Zu den Unterlagen für Käufer gehören deshalb Lizenz oder Erlaubnis, die Zahl der Kopien oder Ausfertigungen und ihre Laufzeit.

Spedition verkaufen: Geht die Lizenz auf den Käufer über?

Beim Verkauf des Betriebs nicht. Die Gemeinschaftslizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist nicht übertragbar (Art. 4 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1072/2009); für die alte Erlaubnis und ihre Ausfertigungen bestimmt dasselbe § 10 Abs. 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV). Wer Lkw, Kunden und Personal übernimmt, braucht deshalb eine eigene Lizenz mit eigenem Verkehrsleiter. Ein Käufer, der schon eine Lizenz hat, beantragt stattdessen zusätzliche beglaubigte Kopien für die übernommenen Fahrzeuge, soweit seine finanzielle Leistungsfähigkeit dafür reicht (§ 3 Abs. 3 GüKG).

Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die Behörde so schnell wie möglich, spätestens binnen drei Monaten nach Eingang aller Unterlagen; in begründeten Fällen kann sie die Frist um einen Monat verlängern (Art. 11 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1071/2009). Vorher gibt sie den Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Industrie- und Handelskammer Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 3 Abs. 5 GüKG). Kaufverträge können den Übergabetag deshalb an die Erteilung knüpfen; bis dahin darf ein Käufer ohne Lizenz mit den übernommenen Lkw keinen gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen.

Wer den Betrieb endgültig einstellt, gibt Lizenz und alle beglaubigten Kopien unverzüglich zurück (§ 3 Abs. 3 Satz 3 GüKG). An das Unternehmen gebunden ist auch die Unternehmenskarte für digitale Fahrtenschreiber: Sie wird einem Verkehrsunternehmen ausgestellt und weist es aus (Art. 2 Abs. 2 Buchst. j VO (EU) Nr. 165/2014); der Käufer beantragt eine eigene.

Spedition als GmbH verkaufen: Was beim Anteilskauf für Lizenz und Meldungen gilt

Werden die Anteile einer Transport-GmbH verkauft, bleibt die Gesellschaft Unternehmerin: Lizenz oder Erlaubnis bleiben bei ihr, ebenso die Fahrzeuge, und die Fahrer bleiben ihre Angestellten. Schon der Anteilskaufvertrag ist notariell zu beurkunden, nicht erst die Abtretung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG).

Die Berufszugangsvoraussetzungen müssen auch nach dem Verkauf erfüllt sein. Bei der Zuverlässigkeit berücksichtigt die Behörde das Verhalten des Unternehmens, seiner Verkehrsleiter, seiner geschäftsführenden Direktoren und gegebenenfalls anderer vom Mitgliedstaat bestimmter maßgeblicher Personen (Art. 6 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009). Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Unternehmer, Verkehrsleiter oder geschäftsführender Direktor nicht zuverlässig sind, kann sie Unternehmer oder Verkehrsleiter die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagen (§ 3 Abs. 6 GüKG). Finanziell muss das Unternehmen jederzeit in der Lage sein, seinen Verpflichtungen im Geschäftsjahr nachzukommen (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung).

Änderungen bei Name und Rechtsform, Anschrift der Niederlassung, Verkehrsleitern und Fahrzeugzahl sind der Behörde innerhalb einer Frist von höchstens 28 Tagen mitzuteilen (Art. 11 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1071/2009). Die Berufszugangsverordnung nennt darüber hinaus Sitz und Vertretungsberechtigte und setzt 28 Tage an (§ 10 Abs. 1 und 5 GBZugV); ihr Wortlaut spricht noch von der Erlaubnis. Die Gesellschafter selbst nennen beide Listen nicht. Wechselt mit dem Verkauf der Verkehrsleiter, wird eine Meldung fällig, nach der Berufszugangsverordnung auch bei einem Wechsel der Geschäftsführung. Verträge mit Kunden, Vermietern und Leasinggebern laufen beim Anteilskauf weiter, können aber Kontrollwechselklauseln enthalten, die dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht geben.

Verkehrsleiter beim Verkauf: Was gilt, wenn der Inhaber die Verkehrstätigkeit selbst leitet?

Jedes Unternehmen mit Lizenz benennt mindestens einen Verkehrsleiter: eine natürliche Person, die zuverlässig und fachlich geeignet ist, die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet, in einer echten Beziehung zum Unternehmen steht, etwa als Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner, und ihren ständigen Aufenthalt in der EU hat (Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009). Ist das Unternehmen eine natürliche Person, kann der Inhaber selbst Verkehrsleiter sein (Art. 2 Nr. 5). Nachgewiesen wird die fachliche Eignung in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, deren mündlicher Teil entfällt, wenn schon die schriftlichen Teile mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreichen; auch bestimmte ältere Abschlüsse und Nachweise gelten (§§ 5 bis 9 GBZugV). Die Bescheinigung erhält die Person, nicht das Unternehmen.

Geht der Inhaber mit dem Verkauf, nimmt er diese Eignung mit. Fehlt danach ein geeigneter Verkehrsleiter, ist die fachliche Eignung nicht mehr erfüllt; § 3 Abs. 4 GüKG sieht dann den Widerruf der Lizenz vor. Die Verordnung erlaubt der Behörde, eine Frist zur Behebung einzuräumen, ausdrücklich höchstens sechs Monate für die Einstellung eines Nachfolgers, wenn der Verkehrsleiter die Anforderungen an Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung nicht mehr erfüllt, bei Tod oder gesundheitlich bedingtem Ausfall um drei Monate verlängerbar (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a). Ob und wie lange sie nach einem Ausscheiden wegen des Verkaufs Zeit lässt, steht in ihrem Ermessen; bleibt der Mangel, setzt sie die Zulassung aus oder entzieht sie (Art. 13 Abs. 3).

Für den Übergang kommt in Betracht, dass ein Disponent mit Fachkundenachweis die Aufgabe übernimmt oder der Verkäufer eine Zeit lang als Angestellter Verkehrsleiter bleibt. Fehlt dem Unternehmen selbst die fachliche Eignung, kann die Behörde die Zulassung auch mit einer vertraglich beauftragten Person erteilen, die nach genau geregelten Aufgaben ausschließlich im Interesse des Unternehmens handelt und höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen leitet (Art. 4 Abs. 2).

Was ist eine Spedition wert? Fuhrpark, Aufträge und Disposition

Bewertet wird, was ein Käufer nach der Übergabe weiterführen kann. Die Lizenz gehört beim Verkauf des Betriebs nicht dazu, weil der Käufer eine eigene braucht; beim Anteilskauf zählt, wie lange Lizenz oder Erlaubnis der Gesellschaft noch laufen.

Der Fuhrpark ist Teil des Betriebs, der die Erträge erst ermöglicht. Wer den Ertragswert ansetzt und die betriebsnötigen Lkw zusätzlich mit ihrem Zeitwert addiert, zählt sie doppelt; gesondert bewertet wird nur, was der Betrieb nicht braucht, etwa überzählige Fahrzeuge. Alter und Zustand der Flotte bestimmen, wann ein Käufer neu investieren muss. Bei geleasten Fahrzeugen bleibt der Leasinggeber Eigentümer; ob Leasingverbindlichkeiten wie Finanzschulden vom Kaufpreis abgezogen werden, ist Sache der Verhandlung.

Auf der Ertragsseite zählen Laufzeiten und Kündigungsfristen der Rahmenverträge, der Anteil der größten Auftraggeber am Umsatz und die Frage, ob die Kunden an der Firma oder am Inhaber hängen. Disponiert ein Einzelunternehmer selbst, steckt sein Arbeitslohn noch im Gewinn; ist er zugleich Verkehrsleiter, trifft sein Weggang den Betrieb doppelt, wirtschaftlich und bei der Lizenz. Für eine Spedition ohne eigene Lkw zählen statt der Flotte die Verträge mit Frachtführern, deren Berechtigungen und die Frage, ob die Disposition ohne den Inhaber funktioniert.

Fahrer, Leasing und Rahmenverträge: Was beim Verkauf einer Spedition mitgeht

Beim Verkauf des Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse der Fahrer und Disponenten nach § 613a BGB auf den Käufer über. Die Beschäftigten werden vorher in Textform unterrichtet und können innerhalb eines Monats nach Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung schriftlich widersprechen; ist die Unterrichtung fehlerhaft, beginnt die Frist nicht. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeberin.

Die Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber wird dem einzelnen Fahrer ausgestellt (Art. 2 Abs. 2 Buchst. f VO (EU) Nr. 165/2014) und bleibt seine Sache. Anders die Fahrerbescheinigung, die im grenzüberschreitenden Verkehr für Fahrer aus Drittstaaten ohne langfristigen Aufenthaltsstatus in der EU nötig ist (Art. 3 VO (EG) Nr. 1072/2009): Sie wird auf Antrag des Lizenzinhabers für jeden solchen Fahrer ausgestellt, ist Eigentum des Verkehrsunternehmers und gilt nur, solange die Bedingungen ihrer Ausstellung erfüllt sind (Art. 5 Abs. 2, 6 und 7 VO (EG) Nr. 1072/2009). Ein Käufer, der den Betrieb übernimmt, beantragt sie deshalb neu.

Leasing-, Miet- und Rahmenverträge gehen beim Betriebsverkauf nicht von selbst über. Der Käufer kann sie nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners übernehmen; schon für die Übernahme einer Schuld verlangt § 415 Abs. 1 BGB die Genehmigung des Gläubigers. Für die Zahl der beglaubigten Kopien zählen auch Fahrzeuge, über die ein Unternehmen aus Leasing-, Miet- oder Ratenkaufverträgen verfügt (Art. 4 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1072/2009); beim Käufer zählen geleaste Lkw also erst, wenn er über sie verfügt, etwa nach Übernahme des Leasingvertrags.

Spedition kaufen oder übernehmen: Was der Käufer mitbringen muss

Für eine eigene Lizenz muss der Käufer die vier Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung, Letztere über einen Verkehrsleiter.

Zur tatsächlichen und dauerhaften Niederlassung gehören unter anderem Räume, in denen die wichtigsten Unterlagen wie Beförderungsverträge, Fahrzeug-, Personal- und Lenkzeitunterlagen zugänglich sind, Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören oder etwa geleast sind, und eine Flotte, deren Fahrzeuge aus dem grenzüberschreitenden Verkehr spätestens acht Wochen nach Verlassen des Landes zu einer inländischen Betriebsstätte zurückkehren (Art. 5 Abs. 1). Zuverlässig sind Unternehmer und Verkehrsleiter, wenn keine Tatsachen auf Gesetzesverstöße bei der Führung des Unternehmens oder auf eine Gefährdung der Allgemeinheit hindeuten (§ 2 GBZugV).

Finanziell leistungsfähig ist, wer anhand geprüfter Jahresabschlüsse Kapital und Reserven von mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere über 3,5 Tonnen und 900 Euro für jedes weitere zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen nachweist; für Betriebe, die ausschließlich Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einsetzen, nennt die Verordnung niedrigere Beträge, die Mitgliedstaaten können aber die höheren verlangen. Die Behörde kann stattdessen etwa eine Bankbürgschaft gelten lassen, und im Jahr der Eintragung ohne geprüften Abschluss genügt eine solche Bescheinigung (Art. 7 Abs. 1, 2 und 2a). Zum Antrag gehören unter anderem Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide höchstens drei Monate alt (§ 10 Abs. 2 GBZugV).

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Eine Multiplikator-Bandbreite zeigen wir für Speditionen bewusst nicht: Uns liegt keine nachprüfbare Bandbreite vor, die für kleine und mittlere Transport- und Speditionsbetriebe aussagekräftig wäre. Hinzu kommt die Bauart des Geschäfts: Ein Betrieb mit eigenem Fuhrpark bindet Kapital in Fahrzeugen, eine Spedition ohne eigene Lkw hat kaum Fahrzeugvermögen, ihr Wert hängt an Aufträgen, Disposition und Frachtführern. Die Lizenz lässt sich beim Verkauf des Betriebs nicht mitverkaufen. Unser Rechner multipliziert das bereinigte EBITDA, also das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, und zieht die Nettoverschuldung ab (Schulden und Pensionen abzüglich Kasse und Finanzanlagen). Den Ersatzbedarf einer alternden Flotte und einen Mindestwert aus dem Fuhrpark bildet er nicht ab. Für Speditionen liefert er deshalb allenfalls eine grobe Orientierung, und auch die nur, wenn im Rechner die Korrektur des Geschäftsführergehalts für einen mitarbeitenden Inhaber eingetragen ist.

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Unternehmenswert berechnen
Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Gemeinschaftslizenz oder alte Erlaubnis: Inhaber, Laufzeit und Zahl der beglaubigten Kopien
  • Wer Verkehrsleiter ist, mit welchem Fachkundenachweis, und ob er nach dem Verkauf bleibt
  • Fuhrparkliste mit Alter, Gesamtgewicht, Eigentum sowie Leasing- und Finanzierungsverträgen
  • Rahmenverträge mit den größten Auftraggebern: Laufzeit, Kündigungsfristen, Kontrollwechselklauseln
  • Eingesetzte Frachtführer und Nachweise ihrer Berechtigungen, besonders bei Speditionen ohne eigene Fahrzeuge
  • Nachweis der Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a GüKG und gemeldete Schäden
  • Fahrerliste mit Arbeitsverträgen und Fahrerbescheinigungen für Fahrer aus Drittstaaten
  • Jahresabschlüsse der letzten Jahre, bereinigt um den Lohn eines selbst disponierenden Inhabers
  • Halle und Hof: Eigentum, Miet- oder Pachtvertrag und Zustimmung des Vermieters
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Spedition verkaufen: Was muss ich beachten?

Zuerst die Form des Verkaufs: Beim Verkauf des Betriebs braucht der Käufer eine eigene Gemeinschaftslizenz, beim Verkauf von GmbH-Anteilen bleibt die Berechtigung bei der Gesellschaft. Dann der Verkehrsleiter: Leitet der Inhaber die Verkehrstätigkeit selbst, braucht der Betrieb einen Nachfolger mit Fachkundenachweis. Fahrer und Disponenten gehen beim Betriebsverkauf nach § 613a BGB mit über, Leasing-, Miet- und Rahmenverträge nur mit Zustimmung der Vertragspartner. Beim Anteilskauf laufen die Verträge weiter, Kontrollwechselklauseln können aber ein Kündigungsrecht auslösen, und ein Wechsel des Verkehrsleiters ist der Behörde innerhalb von höchstens 28 Tagen zu melden. Die Käufersuche kann anonym beginnen: mit einem Inserat ohne Firmennamen und einem neutralen Branchenbild statt Fotos, auf denen beschriftete Lkw oder der eigene Hof zu erkennen wären.

Unternehmen verkaufen: der Leitfaden

Was kostet es, eine Spedition zu verkaufen?

Welche Kosten anfallen, hängt am Weg des Verkaufs. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen müssen schon der Kaufvertrag und die Abtretung notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG), ebenso jeder Vertrag, mit dem ein Grundstück mit Halle mitverkauft wird (§ 311b Abs. 1 BGB); die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Hinzu kommen gegebenenfalls Honorare für Beratung. Steuerlich mindern Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn, beim Einzelunternehmen ebenso wie beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 EStG). Für die Lizenz entstehen dem Verkäufer keine Übertragungskosten, weil sie nicht übertragen wird: Stellt der Verkäufer mit dem Betriebsverkauf den Betrieb endgültig ein, gibt er Lizenz und beglaubigte Kopien zurück (§ 3 Abs. 3 Satz 3 GüKG), und für die Lizenz des Käufers fallen bei dessen Antrag Gebühren nach § 22 GüKG an.

Notarkosten beim Unternehmenskauf

Was kostet es, eine Spedition zu übernehmen?

Eine belegte Preisspanne für Speditionen liegt uns nicht vor; der Kaufpreis entsteht in der Verhandlung und hängt an Ertrag, Fuhrpark, Verträgen und der Frage, ob die Lizenz in der Gesellschaft bleibt. Unabhängig vom Preis muss ein Käufer, der den Betrieb mit eigener Lizenz führt, finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen: Kapital und Reserven von mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere über 3,5 Tonnen, alternativ etwa über eine Bankbürgschaft (Art. 7 VO (EG) Nr. 1071/2009). Für Betriebe, die ausschließlich Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einsetzen, nennt die Verordnung niedrigere Beträge. Für die Lizenz fallen Verwaltungsgebühren an (§ 22 GüKG), für einen neuen Verkehrsleiter gegebenenfalls die Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Beim Anteilskauf kommen die Notarkosten hinzu; beim Kauf des Betriebs übernimmt der Käufer Leasingverträge nur mit Zustimmung des Leasinggebers.

Firmenübernahme finanzieren

Wie viel ist eine Spedition wert, und wie wird der Preis ermittelt?

Eine Faustregel, die sich auf eine benannte Datengrundlage stützt, liegt uns für Speditionen nicht vor. Ein Weg ist das Ertragswertverfahren: Es geht vom nachhaltig erzielbaren Ertrag aus, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn für den mitarbeitenden Inhaber. Der Fuhrpark steckt in diesem Ertrag: Betriebsnötige Lkw zusätzlich mit ihrem Zeitwert anzusetzen, zählt sie doppelt; gesondert bewertet wird nur, was der Betrieb nicht braucht. Ob Fahrzeugkredite und je nach Vereinbarung Leasingverbindlichkeiten danach noch abgezogen werden, hängt davon ab, wie der Ertrag gerechnet wurde: Ist der Wert vor Finanzierung ermittelt, gehen sie ab, bevor sich der Preis für die Anteile ergibt; sind die Zinsen im Ertrag schon abgezogen, zählte ein erneuter Abzug die Schulden doppelt. Wertmindernd wirkt eine starke Abhängigkeit von wenigen Auftraggebern oder vom Inhaber als Disponent und Verkehrsleiter. Die Lizenz hat beim Betriebsverkauf keinen übertragbaren Wert; beim Anteilskauf zählt, wie lange Lizenz oder Erlaubnis noch laufen.

Ertragswertverfahren

Logistikunternehmen übernehmen: Braucht der Käufer eine eigene Lizenz?

Das hängt am Weg der Übernahme. Wer den Betrieb mit Fahrzeugen, Personal und Kunden kauft, braucht eine eigene Gemeinschaftslizenz, denn die des Verkäufers ist auf dessen Namen ausgestellt und nicht übertragbar. Hat der Käufer schon eine Lizenz, beantragt er zusätzliche beglaubigte Kopien für die übernommenen Fahrzeuge, soweit seine finanzielle Leistungsfähigkeit reicht. Wer Anteile einer Transport-GmbH erwirbt, braucht keine neue Lizenz; die Gesellschaft bleibt Inhaberin, muss aber weiter einen geeigneten Verkehrsleiter haben und Änderungen melden. Ein Logistikunternehmen, das Transporte nur organisiert oder Lager betreibt, braucht dafür nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 GüKG keine Lizenz, weil es nicht selbst befördert. Verpflichtet es sich dagegen als Frachtführer oder zu festen Kosten einschließlich der Beförderung (§ 459 HGB), sagt der Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich, ob auch dann eine Lizenz nötig ist, wenn alle Fahrten an Subunternehmer gehen. Frachtführer ohne Berechtigung darf es nicht fahren lassen, wenn es das weiß oder fahrlässig nicht weiß (§ 7c GüKG).

Asset Deal

Spedition kaufen: ja oder nein?

Diese Entscheidung kann Ihnen kein Ratgeber abnehmen; einige Punkte lassen sich aber vorab klären. Wie lange laufen Lizenz oder Erlaubnis noch, und wie viele beglaubigte Kopien bestehen? Wer wird nach der Übergabe Verkehrsleiter? Wie alt ist die Flotte, was ist geleast, und welche Rahmenverträge lassen sich kündigen? Wie viel Umsatz hängt an den größten Auftraggebern? Setzt die Spedition Subunternehmer ein, gehört auch deren Berechtigung dazu, denn Aufträge dürfen nicht von Frachtführern ohne Berechtigung ausgeführt werden, wenn der Auftraggeber das weiß oder fahrlässig nicht weiß (§ 7c GüKG). Ein Anteilskauf bringt die Lizenz mit, aber auch die Vergangenheit der Gesellschaft. Ein Betriebskauf verlangt eine eigene Lizenz und lässt Verbindlichkeiten grundsätzlich beim Verkäufer, mit Ausnahmen etwa bei Fortführung der Firma (§ 25 HGB) und für betriebliche Steuern (§ 75 AO).

Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)

Unternehmensnachfolge in der Logistik: Wie findet eine Spedition einen Nachfolger?

In Frage kommen Familienangehörige, Mitarbeiter, andere Transportunternehmen und Finanzinvestoren. Für jeden Weg gilt: Nach der Übergabe muss ein Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Ein Disponent, der die Fachkundeprüfung abgelegt hat, kann diese Rolle übernehmen, auch als Käufer im Rahmen eines Management-Buy-outs. Ein anderes Transportunternehmen kann den Betrieb mit seiner bestehenden Lizenz und zusätzlichen beglaubigten Kopien eingliedern. Innerhalb der Familie hält die Übertragung von GmbH-Anteilen die Lizenz in der Gesellschaft; beim Einzelunternehmen braucht der Nachfolger eine eigene.

Management-Buy-out: Übernahme durch das eigene Team

Was geschieht mit der Spedition, wenn der Inhaber stirbt?

Nach dem Tod des Unternehmers darf der Erbe die Güterkraftverkehrsgeschäfte vorläufig weiterführen, ebenso etwa ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (§ 8 Abs. 1 GüKG). Die Befugnis erlischt, wenn der Erbe nicht binnen drei Monaten nach Ablauf der Ausschlagungsfrist die Gemeinschaftslizenz beantragt; die Frist kann auf Antrag einmal um drei Monate verlängert werden (§ 8 Abs. 2). Werden Unternehmer oder Verkehrsleiter erwerbs- oder geschäftsunfähig, darf ein Dritter, bei dem Zuverlässigkeit und fachliche Eignung noch nicht festgestellt sind, die Geschäfte bis zu sechs Monate nach der Feststellung weiterführen (§ 8 Abs. 3). Stirbt der Verkehrsleiter, kann die Behörde für die Einstellung eines Nachfolgers eine Frist von höchstens sechs Monaten einräumen und sie um drei Monate verlängern (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 1071/2009). Bei einer GmbH bleibt die Lizenz bei der Gesellschaft; die Anteile gehen grundsätzlich auf die Erben über.

Unternehmensnachfolge in Deutschland 2026

Was passiert mit der Güterschaden-Haftpflichtversicherung beim Verkauf?

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreibt, muss eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden nach dem Frachtrecht des HGB unterhalten, für Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland und mit mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis; ein Nachweis ist bei jeder Beförderung mitzuführen (§ 7a GüKG). Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Versicherungsnehmerin. Wird das Unternehmen verkauft, tritt der Erwerber nach § 102 Abs. 2 VVG an die Stelle des Versicherungsnehmers einer für das Unternehmen bestehenden Haftpflichtversicherung. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und Versicherer wie Erwerber können kündigen, der Versicherer mit einer Frist von einem Monat (§§ 96, 97 VVG). Weil der Nachweis bei jeder Fahrt dabei sein muss, gehört die Abstimmung mit dem Versicherer zur Vorbereitung des Übergabetags.

Share Deal

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Spedition an?

Beim Einzelunternehmen gehört der Veräußerungsgewinn zu den gewerblichen Einkünften (§ 16 EStG); auch eine Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung. Ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einmal einen Freibetrag von 45.000 Euro, der sich um den Betrag mindert, um den der Gewinn 136.000 Euro übersteigt, und einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes, mindestens 14 Prozent, für den Teil des Gewinns bis 5 Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Vorgang übergehen oder ins Privatvermögen wechseln; behält der Inhaber eine Halle aus dem Betriebsvermögen, wird sie in der Regel mit ihren stillen Reserven erfasst. Für GmbH-Anteile ab einem Prozent Beteiligung in den letzten fünf Jahren gilt § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren, ohne ermäßigten Satz. Beim Verkauf des ganzen Betriebs an einen Unternehmer, der ihn fortführt, fällt keine Umsatzsteuer an (§ 1 Abs. 1a UStG).

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

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