Ratgeber Betriebsart

Pflegeheim verkaufen

Wer ein Pflegeheim verkaufen will, kann drei Dinge abgeben, einzeln oder zusammen: die Anteile der Betreibergesellschaft, den Heimbetrieb selbst oder die Immobilie, in der er läuft. Diese Seite richtet sich an Betreiber eines vollstationären Pflegeheims, Altenheims oder Seniorenheims; um den Verkauf eines Elternhauses für den Heimplatz oder um Pflegeappartements als Kapitalanlage geht es hier nicht. Für den Heimbetrieb gelten eigene Regeln: Die Heimverträge der Bewohner schützt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Pflegesätze und Personalausstattung werden mit den Kostenträgern vereinbart, und das Heimrecht der Länder verlangt Anzeigen bei der Heimaufsicht. Pacht und Investitionskosten verbinden Betrieb und Immobilie, auch wenn beide getrennt verkauft werden.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Pflegeheim verkaufen: Betrieb, Gesellschaft oder Immobilie?

Ein Pflegeheim lässt sich auf drei Wegen verkaufen: über die Anteile der Betreibergesellschaft, durch Übertragung des Heimbetriebs oder durch getrennten Verkauf der Immobilie. Welcher Weg was auslöst, hängt am Versorgungsvertrag. Die Pflegekassen dürfen stationäre Pflege nur durch Heime mit Versorgungsvertrag gewähren, und diesen Vertrag schließt der Träger mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Rechtlich ist ein Pflegeheim eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, in der Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson gepflegt, untergebracht und verpflegt werden. Zum Stichtag 15.12.2023 zählte die amtliche Pflegestatistik 16.505 Pflegeheime, darunter 11.250 mit vollstationärer Dauerpflege; rund 800.000 Pflegebedürftige wurden im Dezember 2023 vollstationär in Heimen betreut.

Werden Anteile verkauft, bleibt die Betreibergesellschaft Trägerin, Vertragspartnerin von Kassen und Bewohnern und Arbeitgeberin; Kaufvertrag und Abtretung von GmbH-Anteilen werden notariell beurkundet. Wird der Heimbetrieb selbst übertragen, wechselt der Träger, und der Käufer braucht eigene Verträge mit den Kassen. Der saarländische Muster-Versorgungsvertrag etwa erklärt den Vertrag für nicht übertragbar.

Die Immobilie lässt sich getrennt verkaufen, wenn sie dem Inhaber oder einer eigenen Besitzgesellschaft gehört. Ein bestehender Pachtvertrag geht dann auf den Erwerber über, denn Kauf bricht nicht Pacht; wer vom Insolvenzverwalter oder in der Zwangsversteigerung erwirbt, kann aber zum ersten zulässigen Termin mit gesetzlicher Frist kündigen. Der Grundstückskaufvertrag wird notariell beurkundet. Ambulante Dienste und Tagespflege behandelt unsere Seite zum Pflegedienst.

Was ist ein Pflegeheim wert?

Ein Pflegeheim lässt sich in zwei Teilen bewerten: der Betrieb nach seinem nachhaltigen Ertrag nach marktüblicher Pacht und nach Abzug eines Geschäftsführergehalts, die Immobilie über Pachtertrag und die Beurteilung des Betreibers. Der Grund liegt im Pflegeversicherungsrecht: Miete und Pacht dürfen weder in den Pflegesatz noch in die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung einfließen; soweit öffentliche Förderung sie nicht deckt, können sie als Investitionskosten gesondert berechnet werden.

Auch die Erlöse des Betriebs werden nicht frei kalkuliert. Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze vereinbart der Träger für jedes Heim gesondert mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, im Voraus für einen künftigen Zeitraum. Die Sätze müssen leistungsgerecht und nach fünf Pflegegraden eingeteilt sein, mit einem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei wirtschaftlicher Betriebsführung müssen sie es ermöglichen, die Aufwendungen zu finanzieren und den Versorgungsauftrag zu erfüllen, unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos. Überschüsse verbleiben dem Heim, Verluste trägt es. Festgelegt wird auch die Personalausstattung nach Berufsgruppen, und die der Vereinbarung zugrunde gelegte Bezahlung ist jederzeit einzuhalten.

Die Belegung schlägt unmittelbar auf den Ertrag durch. Das Heimentgelt wird je Berechnungstag abgerechnet, und die Zahlungspflicht endet mit dem Tag der Entlassung oder des Todes. Bei vorübergehender Abwesenheit ist der Platz bis zu 42 Tage im Kalenderjahr freizuhalten, bei Krankenhausaufenthalten für deren Dauer.

Pflegeheim verkaufen: Was passiert mit den Heimverträgen der Bewohner?

Beim Anteilsverkauf bleibt die Betreibergesellschaft Vertragspartnerin, und die Heimverträge laufen weiter. Beim Verkauf des Betriebs wechselt der Vertragspartner, und dafür hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine eigene Regel: § 5 betrifft nur den Tod des Bewohners und die Veräußerung des Wohnraums, für die mietrechtlich gilt, dass Kauf nicht Miete bricht. Üblich ist, die Verträge mit Zustimmung der Bewohner oder ihrer Vertreter zu übernehmen oder neu abzuschließen. Der Heimvertrag wird schriftlich und grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit dem Tod des Bewohners.

Kündigen darf der Betreiber nur aus wichtigem Grund, schriftlich und begründet. Den Verkauf nennt der gesetzliche Katalog nicht, und eine Kündigung, um höhere Entgelte durchzusetzen, ist ausgeschlossen. Die Betriebseinstellung ist nur bei unzumutbarer Härte ein gesetzlich genannter Grund; kündigt der Betreiber deshalb, muss er auf Verlangen angemessenen Leistungsersatz zu zumutbaren Bedingungen nachweisen und Umzugskosten in angemessenem Umfang tragen. Bewohner selbst können spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Monatsende kündigen.

Entgelterhöhungen sind schriftlich zu begründen und frühestens vier Wochen nach Zugang geschuldet. Für Bewohner mit Leistungen der Pflegeversicherung gilt die nach dem SGB XI festgelegte Entgelthöhe als vereinbart und angemessen. Gesundheitsdaten der Bewohner gehen beim Betriebsverkauf nach Auffassung der Datenschutzkonferenz nur mit informierter und ausdrücklicher Einwilligung an den Käufer.

Pflegesatz und Investitionskosten beim Betreiberwechsel

Für den Verkauf zählen beim Pflegesatz zwei Regeln. Pflegesätze treten nicht rückwirkend in Kraft; nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die bisherigen weiter, bis neue in Kraft treten. Beim Trägerwechsel endet nach dem saarländischen Mustervertrag mit dem Versorgungsvertrag auch die Vergütungsvereinbarung, ausgenommen Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz und Rechtsnachfolge; Muster- und Rahmenverträge etwa Hamburgs, Hessens und Niedersachsens verlangen beim Trägerwechsel dagegen eine Mitteilung, ohne daran ein Ende des Vertrags zu knüpfen. Neu zu verhandeln ist auf Verlangen schon im laufenden Zeitraum bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen, etwa einer erheblich abweichenden Bewohnerstruktur oder erheblich geänderten Energiekosten.

Die Pflegesatzvereinbarung schließt der Träger für sein Heim mit den Kostenträgern, auf die im Jahr vor den Verhandlungen jeweils mehr als fünf Prozent der Berechnungstage entfielen; sie kommt mit der Mehrheit der beteiligten Kostenträger schriftlich zustande. Das Heim legt dafür Leistungen und Kosten dar und fügt die Stellungnahme der Bewohnervertretung bei. Auf Verlangen kommen Angaben zu Jahresabschluss, Stellenbesetzung und Eingruppierung hinzu, dazu die voraussichtlichen Personalkosten.

Miete, Pacht und Investitionen finanziert der Pflegesatz nicht. Soweit öffentliche Förderung sie nicht deckt, kann das Heim sie den Bewohnern als Investitionskosten gesondert berechnen, bei Landesförderung mit Zustimmung der Landesbehörde, ohne Förderung nach Mitteilung an sie; Näheres regelt das Landesrecht. Vor Abschluss eines Heimvertrags sind diese Kosten den künftigen Bewohnern darzustellen.

Personal beim Pflegeheimverkauf: Fachkraftquote und Personalbemessung

Wie viel Personal ein Heim vorhält, steht in der Pflegesatzvereinbarung. Seit dem 1. Juli 2023 bestimmt § 113c SGB XI dafür Personalanhaltswerte je Pflegegrad, getrennt nach Hilfskräften ohne Ausbildung, Hilfskräften mit mindestens einjähriger Helfer- oder Assistenzausbildung und Fachkräften. Diese Werte sind grundsätzlich eine Obergrenze des Vereinbarbaren, keine Mindestbesetzung. Die Mindestausstattung regeln die Rahmenverträge der Länder, einschließlich des Fachkräfteanteils aus den am 30. Juni 2023 geltenden Rahmenverträgen, und das Bundesgesundheitsministerium prüft alle zwei Jahre eine Anpassung. Der Träger muss die vereinbarte Ausstattung sicherstellen und auf Verlangen durch einen Personalabgleich nachweisen.

Die verbreitete Fachkraftquote von 50 Prozent steht nicht im SGB XI, sondern im Heimrecht: in der Heimpersonalverordnung des Bundes und in Länderverordnungen. In Bayern greift sie, solange keine Pflegesatzvereinbarung auf Grundlage des § 113c besteht. Ständig anwesend sein muss dort eine Pflegefachkraft, und nachts ist für bis zu 40 Bewohner je eine Pflegekraft vorzusehen, mindestens eine davon Fachkraft. Bundesweit setzt die Zulassung durch die Pflegekassen zudem voraus, dass Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder mindestens auf Tarif- beziehungsweise regional üblichem Niveau bezahlt werden.

Beim Betriebsverkauf gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Käufer über; tarifliche Regelungen werden Vertragsinhalt, wenn beim Käufer kein anderer Tarifvertrag gilt. Beim Anteilsverkauf bleibt die Gesellschaft Arbeitgeberin und an die Personalausstattung der laufenden Pflegesatzvereinbarung gebunden.

Heimaufsicht beim Betreiberwechsel: Anzeige, Fristen und Untersagung

Neben dem Sozialrecht gilt das Heimrecht der Länder; am Beispiel Bayerns: Eine stationäre Einrichtung muss unter der Verantwortung eines zuverlässigen Trägers stehen. Wer ihren Betrieb aufnehmen will, zeigt das spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme an, unter anderem mit Angaben zu Träger, Leitung und Pflegedienstleitung samt Ausbildung, zum Versorgungsvertrag, zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen und zur fachlichen Konzeption. Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich anzuzeigen, die Einstellung des Betriebs spätestens sechs Monate vorher.

Ob ein Trägerwechsel in einem laufenden Heim als Betriebsaufnahme gilt, sagt der bayerische Wortlaut nicht ausdrücklich; Änderungen der Trägerangaben sind aber unverzüglich anzuzeigen (Art. 4 Abs. 4 PfleWoqG). Üblich ist, das früh mit der zuständigen Behörde zu klären. Niedersachsen regelt den Fall dagegen ausdrücklich: Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorher anzuzeigen.

Fehlt die Anzeige oder ist sie unvollständig, kann die bayerische Behörde den Betrieb untersagen, unter Umständen schon vor der Betriebsaufnahme; Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Wird einem Heimträger die Betriebserlaubnis entzogen oder der Betrieb untersagt, können die Landesverbände der Pflegekassen den Versorgungsvertrag fristlos kündigen. Von einzelnen baulichen Mindestanforderungen, etwa der Barrierefreiheit, nimmt das bayerische Recht Einrichtungen aus, die vor dem 1. September 2011 bestanden oder deren Baugenehmigung vor diesem Tag beantragt oder erteilt war.

Pflegeheim kaufen oder übernehmen: Voraussetzungen und Prüfpunkte

Eine Pflegeausbildung des Käufers verlangt das Gesetz nicht; die Anforderung richtet sich an das Heim und seine verantwortliche Pflegefachperson. Anerkannt wird, wer nach der Pflegeausbildung innerhalb der letzten acht Jahre zwei Jahre im Beruf gearbeitet und eine Leitungsweiterbildung von in der Regel mindestens 460 Stunden abgeschlossen hat. Ein Käufer ohne diese Qualifikation besetzt die Rolle mit einer angestellten Pflegedienstleitung. Auf den Versorgungsvertrag besteht ein Anspruch, solange diese und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, darunter Tarifbezahlung, internes Qualitätsmanagement und Bereitschaft zu Qualitätsprüfungen; Heime verpflichten sich zudem zur Datenübermittlung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Geprüft wird anhand von Unterlagen, die es so nur im Heim gibt. Regelprüfungen sind im Abstand von höchstens einem Jahr vorgesehen, durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung oder Sachverständige; bei hohem Qualitätsniveau soll die Prüfung vollstationärer Einrichtungen seit dem 1. Januar 2023 im Abstand von höchstens zwei Jahren stattfinden. Hinzu kommen Pflegesatzvereinbarung, Versorgungsvertrag, Heimvertragsmuster, Belegung über mehrere Jahre und die Vorgänge der Heimaufsicht.

Beim Pachtvertrag zählen Laufzeit, Pachthöhe im Verhältnis zu den Investitionskosten und beim Trägerwechsel die Zustimmung des Verpächters, ohne dessen Erlaubnis der Gebrauch keinem Dritten überlassen werden darf. Wird ein Pachtvertrag über Räume für mehr als ein Jahr nicht in Textform geschlossen, gilt er nach den entsprechend anwendbaren Mietvorschriften für unbestimmte Zeit.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Für Pflegeheime nennen wir keine Multiplikator-Bandbreite. Die Bandbreite unseres Rechners für die Branche Medizin ist eine allgemeine Orientierung für gewerbliche Gesundheitsunternehmen, kein für vollstationäre Einrichtungen erhobener Wert. Im Heim werden die Erlöse im Pflegesatzverfahren für jede Einrichtung gesondert vereinbart, Miete und Pacht dürfen nicht in den Pflegesatz, und Betrieb und Immobilie lassen sich getrennt bewerten. Der Rechner taugt deshalb höchstens als grobe erste Orientierung für die Betriebsgesellschaft, wenn im Ergebnis eine marktübliche Pacht und ein Geschäftsführergehalt berücksichtigt sind.

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Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Berichte der letzten Regelprüfungen und die veröffentlichten Qualitätsergebnisse
  • Pflegesatzvereinbarung: Laufzeit, vereinbarte Personalausstattung nach Berufsgruppen und Eigenanteile
  • Versorgungsvertrag mit Platzzahl und Versorgungsauftrag sowie Nachweis der Tarifbezahlung
  • Belegung und Verteilung der Pflegegrade über mehrere Jahre
  • Heimvertragsmuster, Entgeltbestandteile, gesondert berechnete Investitionskosten und Erhöhungsschreiben
  • Vorgänge der Heimaufsicht: Anzeigen, Anordnungen und bauliche Anforderungen samt Bestandsschutz
  • Pachtvertrag: Laufzeit, Pacht im Verhältnis zu den Investitionskosten und Zustimmung zur Übernahme
  • Einrichtungs- und Pflegedienstleitung: Anerkennung, Bleibeabsicht und Vertretung
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Pflegeheim verkaufen: Was muss ich beachten?

Beim Verkauf eines Pflegeheims bestimmen fünf Punkte den Ablauf. Erstens die Struktur: Beim Anteilsverkauf bleibt der Träger derselbe, beim Verkauf des Betriebs braucht der Käufer eigene Verträge mit den Pflegekassen. Zweitens die Heimverträge, die nach dem WBVG grundsätzlich unbefristet laufen und vom Betreiber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Drittens Versorgungsvertrag und Pflegesatzvereinbarung, die Versorgungsauftrag, Pflegesätze und Personalausstattung festlegen. Viertens das Personal, das beim Betriebsverkauf nach § 613a BGB übergeht und vorher in Textform zu unterrichten ist. Fünftens die Heimaufsicht, der nach Landesrecht Änderungen oder die Übernahme anzuzeigen sind.

Unternehmen verkaufsfertig machen

Pflegeheim verkaufen: Wie wird der Preis bestimmt?

Möglich ist, Betrieb und Immobilie getrennt zu bewerten: den Betrieb nach seinem nachhaltigen Ertrag nach marktüblicher Pacht und nach Abzug eines Geschäftsführergehalts, die Immobilie über Pachtertrag und die Beurteilung des Betreibers. Den Rahmen setzt das Pflegesatzverfahren. Die Sätze werden je Heim vereinbart, müssen leistungsgerecht sein und das Unternehmerrisiko angemessen berücksichtigen; Überschüsse bleiben beim Heim, Verluste trägt es. Miete und Pacht fließen nicht in den Pflegesatz, sondern können, soweit keine öffentliche Förderung sie deckt, als Investitionskosten gesondert berechnet werden. Zu- und Abschläge ergeben sich vor allem aus Belegung, Personalausstattung und Prüfergebnissen.

Ertragswertverfahren

Pflegeheim verkaufen: Wie lange dauert das?

Eine feste Dauer nennt kein Gesetz, wohl aber heimtypische Fristen, die in den Zeitplan gehören. In Bayern ist die Aufnahme des Betriebs einer stationären Einrichtung spätestens drei Monate vorher der Heimaufsicht anzuzeigen, in Niedersachsen die Übernahme eines bestehenden Heims zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Einigen sich Heim und Kostenträger binnen sechs Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht auf Pflegesätze, setzt die Schiedsstelle sie auf Antrag in der Regel binnen drei Monaten fest, und rückwirkend treten Pflegesätze nicht in Kraft. Beim Betriebsverkauf können die Beschäftigten binnen eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen, bei wesentlich fehlerhafter Unterrichtung auch später.

Gehen die Heimverträge der Bewohner auf den Käufer über?

Beim Anteilsverkauf stellt sich die Frage nicht: Die Betreibergesellschaft bleibt Vertragspartnerin, die Heimverträge laufen unverändert weiter. Beim Verkauf des Betriebs wechselt der Vertragspartner, und das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz enthält dafür keine eigene Regel. Üblich ist, die Verträge mit Zustimmung der Bewohner oder ihrer Vertreter zu übernehmen oder neu abzuschließen, abgestimmt auf den neuen Versorgungsvertrag. Verkauft der Betreiber den überlassenen Wohnraum an einen Dritten, gelten für die Überlassung die mietrechtlichen Regeln entsprechend, nach denen Kauf nicht Miete bricht.

Share Deal

Darf der neue Betreiber Bewohnern kündigen oder die Kosten erhöhen?

Kündigen darf der Betreiber eines Heims nur aus wichtigem Grund, schriftlich und begründet. Den Verkauf nennt der gesetzliche Katalog wichtiger Gründe nicht, und eine Kündigung zur Erhöhung des Entgelts ist ausgeschlossen. Erhöhungen setzen eine geänderte Berechnungsgrundlage voraus, sind schriftlich zu begründen und frühestens vier Wochen nach Zugang geschuldet; die Bewohner können Einsicht in die Kalkulationsunterlagen nehmen. Für Bewohner mit Leistungen der Pflegeversicherung gilt die nach dem SGB XI festgelegte Höhe als vereinbart und angemessen. Kündigt ein Betreiber, weil er das Heim einstellt, muss er auf Verlangen angemessenen Leistungsersatz nachweisen und Umzugskosten in angemessenem Umfang tragen.

Kann ich den Betrieb verkaufen und die Immobilie behalten oder verpachten?

Ja; die Pacht lässt sich über die Investitionskosten refinanzieren, nicht über den Pflegesatz. Wird das Gebäude mit laufendem Pachtvertrag verkauft, tritt der Erwerber in den Vertrag ein. Ist die Immobilie gepachtet, braucht ein neuer Betreiber die Erlaubnis des Verpächters. Behalten Sie als Einzelunternehmer das Gebäude aus dem Betriebsvermögen, liegt in der Regel eine Betriebsaufgabe vor, bei der auch seine stillen Reserven versteuert werden. Gehört es Ihnen persönlich oder einer Besitzgesellschaft und hat Ihre GmbH es gepachtet, kann eine Betriebsaufspaltung bestehen: Deren Wegfall führt grundsätzlich zur Betriebsaufgabe mit Aufdeckung stiller Reserven, außer die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen liegen vor. Zur Umsatzsteuer optieren kann der Verpächter eines Heims in der Regel nicht, außer eine Übergangsregel für ältere Gebäude greift.

Betriebsaufspaltung

Pflegeheim verkaufen: Welche Steuern und Kosten fallen an?

Beim Pflegeheim hängt das am Kaufgegenstand. Verkauft der Inhaber selbst, nicht seine GmbH, den ganzen Gewerbebetrieb, gibt es ab 55 oder bei dauernder Berufsunfähigkeit auf Antrag einmal einen Freibetrag von 45.000 Euro, der oberhalb von 136.000 Euro Gewinn abschmilzt, und einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz bis fünf Millionen Euro. Für GmbH-Anteile ab einem Prozent Beteiligung in den letzten fünf Jahren gilt stattdessen § 17 EStG mit Teileinkünfteverfahren. Grunderwerbsteuer fällt beim Grundstückskauf an, außer etwa beim Erwerb durch Ehegatten oder Kinder, und unter anderem, wenn binnen zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; der Verkauf des ganzen Betriebs an einen Unternehmer, der ihn fortführt, unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Welche Voraussetzungen gelten, wenn ich ein Pflegeheim kaufen will?

Das Gesetz stellt die Anforderungen an das Heim, nicht an die Ausbildung des Käufers. Erforderlich ist eine anerkannte verantwortliche Pflegefachperson; wer diese Qualifikation nicht selbst mitbringt, stellt sie mit einer angestellten Pflegedienstleitung sicher. Wer die Voraussetzungen einschließlich Tarifbezahlung, Qualitätsmanagement und Prüfbereitschaft erfüllt, hat Anspruch auf den Versorgungsvertrag. Das Heimrecht verlangt, in Bayern etwa, einen zuverlässigen Träger und eine Anzeige bei der Heimaufsicht, die auch Name, Ausbildung und Werdegang der Pflegedienstleitung enthält. Zur Prüfung gehören die Berichte der Regelprüfungen, die bei vollstationären Heimen höchstens ein Jahr und bei hoher Qualität höchstens zwei Jahre auseinanderliegen sollen.

Due Diligence beim Unternehmenskauf

Altenheim oder Pflegeheim verkaufen: Was passiert mit den Mitarbeitern?

Beim Anteilsverkauf bleibt die Gesellschaft Arbeitgeberin, die Arbeitsverhältnisse bestehen mit ihr fort. Wird der Betrieb übertragen, tritt der Käufer nach § 613a BGB in die Arbeitsverhältnisse ein; tarifliche Regelungen werden Vertragsinhalt und dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil geändert werden, außer beim Käufer gilt ein anderer Tarifvertrag. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam. Unterrichtet wird vor dem Übergang in Textform, danach läuft ein Monat für den Widerspruch, bei wesentlichen Fehlern der Unterrichtung aber nicht. Weil Versorgungsvertrag und Pflegesatzvereinbarung an der verantwortlichen Pflegefachperson und der vereinbarten Personalausstattung hängen, ist deren Bleibeabsicht für jeden Käufer zentral.

Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Kann ich mein Pflegeheim anonym verkaufen?

Ja. Ein Heim lässt sich ohne Namen inserieren, mit einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos und einem Standort, der nur so genau erscheint, wie Sie es wählen. Im Heim hat das handfeste Gründe: Bewohner können den Heimvertrag zum Monatsende kündigen, und das Heim muss die vereinbarte Personalausstattung auf Verlangen nachweisen; ein vorzeitig bekannt gewordener Verkauf kann beides belasten. Beim Verkauf des Betriebs dürfen Interessenten vor Vertragsschluss grundsätzlich keine Bewohnerdaten erhalten, Prüfunterlagen werden deshalb ohne Personenbezug aufbereitet. Belegung, Pflegesätze und Prüfberichte folgen üblicherweise erst, wenn ein ausgewählter Interessent eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet hat.

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