Ratgeber Betriebsart

SHK-Betrieb verkaufen

Wer einen SHK-Betrieb verkaufen möchte, ob Sanitärbetrieb, Heizungsbaubetrieb oder Installateurbetrieb mit Klima- und Kältetechnik, klärt neben Preis und Nachfolge eine Reihe gewerkstypischer Fragen. Installateur und Heizungsbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk: Auf Dauer weiterführen darf den Betrieb nur, wer mit einem qualifizierten Betriebsleiter in der Handwerksrolle steht. Wer bei Kunden Gas- und Wasseranlagen installiert, braucht außerdem einen Eintrag im Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers oder Wasserversorgers. Für Arbeiten an Wärmepumpen und Klimaanlagen verlangt die F-Gase-Verordnung eine Zertifizierung, auch bei natürlichen Kältemitteln. Hinzu kommen die Wartungsverträge und die Haftung für bereits eingebaute Anlagen. Wie diese Fragen ausgehen, hängt meist davon ab, ob Anteile einer GmbH oder der Betrieb selbst verkauft werden.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

SHK-Betrieb verkaufen: Wer darf den Betrieb führen?

Kaufen kann einen Sanitär- oder Heizungsbaubetrieb jede Person, auch ohne Handwerksausbildung; selbstständig führen darf ihn nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist. Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24 der Anlage A der Handwerksordnung) ist ebenso zulassungspflichtig wie Klempner (Nr. 23), Kälteanlagenbauer (Nr. 18) und Elektrotechniker (Nr. 25). Eingetragen wird ein Einzelunternehmer oder eine Gesellschaft, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt. Im Handwerk insgesamt nennen übergabewillige Inhaber nach Umfragen vor allem ein Familienmitglied, dann einen Mitarbeiter als Nachfolger (ZDH, drittes Quartal 2020: 36 und 12 Prozent; Kammerbezirk Dortmund, Frühjahr 2026: 38 und 18 Prozent), Wettbewerber und Existenzgründer nur selten.

Nach der Verordnung über verwandte Handwerke ist Installateur und Heizungsbauer mit keinem anderen Handwerk verwandt. Ein Klempner- oder Elektromeister kann einen Installateur- und Heizungsbaubetrieb deshalb nicht über eine Verwandtschaft leiten.

Der Betriebsleiter muss die Leitung tatsächlich ausüben, bei einem Vollzeitbetrieb nach dem Merkblatt der Handwerkskammer Düsseldorf grundsätzlich in Vollzeit. Bleibt der verkaufende Meister übergangsweise, gilt nach demselben Merkblatt: Schon der Wechsel in einen Minijob kann faktisch eine Abberufung sein, die der Kammer anzuzeigen ist. Scheidet der Betriebsleiter aus, ist unverzüglich ein neuer einzusetzen. Nach dem Tod des Inhabers dürfen Ehegatte, Lebenspartner oder Erben den Betrieb ohne eigene Qualifikation fortführen, müssen aber ebenso unverzüglich einen Betriebsleiter bestellen; in Härtefällen kann die Kammer eine Frist setzen (§ 4 HwO).

Installateurverzeichnis: Geht die Eintragung beim Verkauf mit über?

Einen automatischen Übergang der Eintragung auf einen Käufer sieht das Vertragsmuster der Verbände nicht vor; das Weitere legt der jeweilige Netzbetreiber oder Wasserversorger fest. Wichtig ist das, weil die Handwerksrolle allein für Gas- und Wasseranlagen der Kunden nicht genügt. Arbeiten an Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung dürfen außer dem Netzbetreiber nur Unternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Abs. 2 NDAV); für Wasseranlagen hinter dem Hausanschluss gilt das für die Errichtung und wesentliche Veränderungen (§ 12 Abs. 2 AVBWasserV).

Für Gas darf der Netzbetreiber die Eintragung nur vom Nachweis ausreichender fachlicher Qualifikation abhängig machen, beim Inhaber oder bei einer fest angestellten, verantwortlichen und weisungsberechtigten Fachkraft; eine ausreichende Betriebshaftpflicht kann er verlangen (§ 13a NDAV). Grundlage ist ein Installateurvertrag. Nach den Musterrichtlinien der Verbände von Versorgungswirtschaft, SHK-Handwerk und Gebäudetechnik (Fassung 2021) muss eine GmbH oder Personengesellschaft mindestens eine solche Fachkraft fest angestellt haben; Regelnachweis ist die Meisterprüfung im Gewerk mit mindestens 50 Punkten im Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik.

Das Vertragsmuster verlangt, Inhaberwechsel und Wechsel der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich schriftlich mitzuteilen und einen dadurch ungültig gewordenen Ausweis einzusenden. Geschlossen wird der Vertrag nach den Richtlinien in der Regel für höchstens drei Jahre; der Betrieb kann die Fortsetzung verlangen, wenn an seiner fachlichen Befähigung und Zuverlässigkeit kein Zweifel besteht.

F-Gase-Zertifikat bei Wärmepumpe und Klimaanlage: Was gilt beim Verkauf?

Beim Verkauf zählt, wer die F-Gase-Zertifikate hält: die ausführenden Personen oder das Unternehmen. Wer ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen installiert, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt, braucht eine Zertifizierung nach Art. 10 der EU-F-Gase-Verordnung 2024/573, auch bei Alternativen zu fluorierten Gasen wie Kohlenwasserstoffen, Kohlendioxid oder Ammoniak, je nach Einrichtung und Kältemittel. Die ausführenden Personen brauchen eine Sachkundebescheinigung, eine GmbH und nach deutschem Recht auch eine Personengesellschaft ein Unternehmenszertifikat. Das bloße Aufstellen eines Geräts ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf gilt nach dem Umweltbundesamt nicht als Installation.

Nach der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung brauchen Sachkundige neben der Bescheinigung die nötige technische Ausstattung und müssen zuverlässig sein; ist die Bescheinigung älter als sieben Jahre, gehört ab 13.03.2029 ein Auffrischungskurs dazu. Das Unternehmenszertifikat erteilt die zuständige Behörde auf Antrag; Einzelunternehmen mit sachkundigen Beschäftigten können es beantragen. Ältere Bescheinigungen und Unternehmenszertifikate gelten meist nur bis 12.03.2029 (§ 17 ChemKlimaschutzV).

Beim Anteilskauf bleibt das zertifizierte Unternehmen bestehen. Verlassen aber die Sachkundigen mit dem Verkäufer den Betrieb, darf diese Arbeiten nur noch ausführen, wer selbst eine Sachkundebescheinigung hat. Ob ein Unternehmenszertifikat bei einer Betriebsübertragung auf den Erwerber übergeht, regelt die Verordnung nicht. Weil das Zertifikat auf das Unternehmen ausgestellt ist, liegt ein eigener Antrag des erwerbenden Unternehmens nahe; verbindlich beantwortet die Frage die zuständige Behörde.

Wartungsverträge beim Verkauf: Gehen sie auf den Käufer über?

Ob die Wartungsverträge für Heizungen und Wärmepumpen beim Verkauf mitgehen, entscheidet die Form des Verkaufs. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Vertragspartnerin, die Verträge laufen unverändert weiter. Bei der Betriebsübertragung wechselt dagegen der Vertragspartner, was die Zustimmung jedes Kunden verlangt (Vertragsübernahme). Auch eine Schuldübernahme wird gegenüber dem Kunden erst mit seiner Genehmigung wirksam; bis dahin ist der Käufer im Zweifel nur dem Verkäufer gegenüber verpflichtet (§ 415 BGB).

Für den Wert zählt außerdem, wie fest die Verträge binden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern ist eine Bindung über mehr als zwei Jahre unwirksam, eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Für vor März 2022 geschlossene Verträge gilt die frühere Fassung (Art. 229 § 60 EGBGB). Gegenüber Unternehmern gilt nur die allgemeine Inhaltskontrolle (§ 307 BGB). Privatkunden sichern damit keinen langjährigen Umsatz.

Bei einer Betriebsübertragung dürfen Interessenten Kundendaten vor Abschluss des Kaufvertrags nach dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11.09.2024 grundsätzlich nicht erhalten, außer die Kunden willigen ein. Aussagekräftig sind anonymisierte Kennzahlen wie Zahl der Verträge, Kundenart und Kündigungsfristen. Werden Verträge mit Zustimmung übernommen, darf der Käufer die Daten zur Vertragserfüllung nutzen; Daten früherer Kunden ohne laufenden Vertrag dienen beim Käufer ohne Einwilligung nur der gesetzlichen Aufbewahrung, im Auftrag des Verkäufers getrennt gespeichert.

Was ist ein SHK-Betrieb wert? Bewertung nach AWH-Standard

Die Betriebsberater der Handwerksorganisation bewerten SHK-Betriebe nach dem AWH-Standard des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Ausgangspunkt sind die bereinigten Jahresabschlüsse der letzten vier Jahre, aus denen ein Ertragswert entsteht. Der Substanzwert aus Fahrzeugen, Werkzeug und Lager hat nur eine Hilfsfunktion; die absolute Untergrenze bildet der Liquidationswert.

Risiken mindern nicht den Gewinn, sondern erhöhen den Kapitalisierungszins. Das Handbuch nennt acht Risikofaktoren, darunter die Kundenabhängigkeit mit dem Verhältnis von Lauf- und Stammkundschaft und den Umsatzanteilen einzelner Kunden, die Beschäftigtenstruktur und, unter den sonstigen betriebsspezifischen Risiken, die Gewährleistungsverpflichtung. Für einen Betrieb, der über Jahre Heizungen und Bäder eingebaut hat, ist das kein abstrakter Posten. Auch die Abhängigkeit vom Inhaber fließt über den Kapitalisierungszins ein.

Wartungs- oder Serviceverträge kommen im AWH-Handbuch nicht vor. Ein Wartungsbestand ist deshalb keine Bewertungsregel, sondern ein Prüfpunkt der Käufer: wie viele Verträge bestehen, mit welchen Kündigungsfristen, mit Verbrauchern oder Unternehmen und mit welchem Anteil am Umsatz. Pauschale Aufschläge für Wartungsbestände oder Erfahrung mit Wärmepumpen, wie sie mitunter genannt werden, lassen sich auf keine nachprüfbare Quelle stützen. Wie viel ein Wartungsbestand einem Käufer wert ist, entscheidet sich in der Verhandlung; auch das Ergebnis einer AWH-Bewertung ist nicht automatisch der Kaufpreis.

Gewährleistung nach dem Verkauf: Wer haftet für eingebaute Anlagen?

Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Schuldnerin, auch für früher eingebaute Anlagen. Bei der Betriebsübertragung bleibt der Werkvertrag beim Verkäufer, solange der Kunde einer Übernahme nicht zugestimmt hat. Führt der Käufer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort, haftet er nach § 25 HGB dennoch für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten, außer ein Ausschluss ist im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Gläubiger mitgeteilt.

Die Dauer regelt im Grundsatz § 634a BGB: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren bei Arbeiten an einer Sache und in fünf Jahren bei einem Bauwerk, ab der Abnahme. Dazu zählen nach dem Bundesgerichtshof auch Umbauten, die für das Gebäude wesentlich sind und deren Teile fest mit ihm verbunden werden (Urteil vom 10.01.2019, VII ZR 184/17). Ob ein Heizungseinbau oder -tausch darunterfällt, entscheidet der Einzelfall.

Ist die VOB/B vereinbart, gelten ohne andere Abrede vier Jahre für Bauwerke und zwei Jahre für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen, für Teile maschineller und elektrotechnischer Anlagen, deren Wartung Sicherheit und Funktion beeinflusst, ebenfalls zwei Jahre, wenn der Betrieb die Wartung für diese Zeit nicht erhält (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Stellt der Betrieb die VOB/B einem Verbraucher, sind diese kürzeren Fristen bei Bauwerken unwirksam (§§ 309, 310 BGB). Der Kaufvertrag kann regeln, wer Nachbesserungen ausführt und trägt.

SHK-Betrieb verkaufen: Anteilskauf oder Betriebsübertragung?

Ein Einzelunternehmen lässt sich nur als Betrieb übertragen; bei einer SHK-GmbH stehen beide Wege offen.

Beim Anteilskauf (Share Deal) bleiben Handwerksrolleneintrag, Installateurvertrag und Wartungsverträge bei der GmbH, ebenso ein vorhandenes F-Gase-Unternehmenszertifikat und die Arbeitsverhältnisse. War der verkaufende Meister zugleich Betriebsleiter, braucht die GmbH unverzüglich einen neuen, dessen Bestellung der Handwerkskammer anzuzeigen ist; wechselt dabei die verantwortliche Fachkraft, ist das nach dem Vertragsmuster auch dem Netzbetreiber mitzuteilen. Kaufvertrag und Abtretung der Anteile bedürfen notarieller Form, und der Gesellschaftsvertrag kann die Zustimmung der Gesellschaft verlangen.

Bei der Betriebsübertragung (Asset Deal) braucht der Käufer eine eigene Eintragung. Liegen die Voraussetzungen vor und vergehen nach Eingang der vollständigen Unterlagen drei Monate ohne Eintragung, gilt sie grundsätzlich als erfolgt. Der Käufer legt die Handwerkskarte mit der Gewerbeanzeige vor (§ 16 Abs. 1 HwO), der Verkäufer zeigt die Aufgabe seines Betriebs an (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Betriebshaftpflicht geht kraft Gesetzes über (§ 102 Abs. 2 VVG); die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und beide Seiten können binnen eines Monats kündigen. Für betriebliche Steuern des Verkäufers haftet der Käufer nach § 75 AO zeitlich begrenzt und mit dem übernommenen Vermögen, bei Firmenfortführung nach § 25 HGB auch darüber hinaus. Wird ein Grundstück mitverkauft, ist der Vertrag notariell zu beurkunden.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Eine Multiplikator-Bandbreite zeigen wir für SHK-Betriebe bewusst nicht, weil für das Gewerk keine nachprüfbare Bandbreite vorliegt: Verbreitete Faktoren stammen aus allgemeinen Auswertungen kleiner und mittlerer Unternehmen oder sind nicht belegt. Die Betriebsberater der Handwerksorganisation rechnen nach dem AWH-Standard mit dem Ertragswert aus den bereinigten Jahresabschlüssen der letzten vier Jahre, ziehen einen Unternehmerlohn ab, für den ein Meistergehalt die Untergrenze bildet, und erfassen Risiken wie Kundenabhängigkeit und Gewährleistungsverpflichtung im Kapitalisierungszins. Unser Rechner multipliziert dagegen das bereinigte Ergebnis und gibt für einen inhabergeführten Installateurbetrieb nur eine erste Orientierung, wenn darin ein solcher Unternehmerlohn berücksichtigt und eine eigene Halle herausgerechnet ist.

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Unternehmenswert berechnen
Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Wer die Betriebsleitung trägt, ob mit Arbeitsvertrag in Vollzeit, und wie lange diese Person bleibt
  • Welche Fachkraft beim Netzbetreiber für Gas und Wasser geführt wird und wie lange der Installateurvertrag läuft
  • Welche Monteure F-Gase-Sachkunde haben, wann die Auffrischung fällig ist und ob ein Unternehmenszertifikat vorliegt
  • Wartungsverträge: Anzahl, Laufzeit, Kündigungsfristen, Verbraucher oder Unternehmen und Anteil am Umsatz
  • Abnahmedaten der Anlagen aus den letzten fünf Jahren, offene Mängelrügen und Rückstellungen für Gewährleistung
  • Umsatzanteil aus Heizungstausch- und Förderprojekten und aus den größten Auftraggebern
  • Alter und Qualifikation der Monteure und wie viele Kunden ohne den Inhaber betreut werden
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht und Zustand von Fahrzeugen, Werkzeug und Lager
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

SHK-Betrieb verkaufen: Was muss ich beachten?

Neben Preis und Nachfolge prägen fünf Punkte den Verkauf eines Sanitär- oder Heizungsbaubetriebs. Erstens die Handwerksrolle: Auf Dauer weiterführen darf nur, wer einen qualifizierten Betriebsleiter stellt. Zweitens der Eintrag im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers oder Wasserversorgers, ohne den das Unternehmen keine Gas- und Wasseranlagen bei Kunden installieren darf. Drittens die F-Gase-Zertifikate, wenn der Betrieb Wärmepumpen oder Klimaanlagen installiert oder wartet. Viertens die Wartungsverträge, die bei einer Betriebsübertragung nur mit Zustimmung der Kunden übergehen. Fünftens die Gewährleistung für eingebaute Anlagen, die nach dem BGB je nach Leistung zwei oder fünf Jahre ab Abnahme läuft. Bei einer Betriebsübertragung gehen zudem die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Käufer über.

Kann man einen Sanitär- oder Heizungsbaubetrieb ohne Meisterbrief übernehmen?

Ja. Die Handwerksordnung verlangt die Qualifikation nicht vom Käufer persönlich, sondern vom Betriebsleiter. Das kann ein angestellter Meister sein, der den Betrieb tatsächlich und im Vollzeitbetrieb grundsätzlich in Vollzeit leitet. Ein langjähriger Monteur mit Gesellenbrief kann eine Ausübungsberechtigung beantragen, wenn er sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, vier davon in leitender Stellung; das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk ist davon nicht ausgenommen. Hinzu kommen die Ausnahmebewilligung und Hochschul- oder Fachschulabschlüsse mit passendem Schwerpunkt. Ein Meisterbrief als Klempner oder Elektrotechniker reicht allein nicht, weil diese Gewerke nicht als verwandt gelten; wer damit schon einen eigenen Betrieb führt, kann eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO beantragen. Für Gas- und Wasserarbeiten prüft der Netzbetreiber die Qualifikation zusätzlich.

Wie viel ist ein SHK-Betrieb wert, und wie wird er bewertet?

Eine nachprüfbare Multiplikator-Bandbreite speziell für SHK-Betriebe liegt nicht vor; die Betriebsberater des Handwerks ermitteln den Wert nach dem AWH-Standard, einem Ertragswertverfahren auf Basis der bereinigten Jahresabschlüsse der letzten vier Jahre. Risiken wie Kundenabhängigkeit, Beschäftigtenstruktur und Gewährleistungsverpflichtung sowie die Abhängigkeit vom Inhaber erhöhen den Kapitalisierungszins. Der Substanzwert hat nur eine Hilfsfunktion, der Liquidationswert bildet die Untergrenze. Wartungsverträge sind im AWH-Handbuch keine eigene Bewertungsgröße; ihren Bestand prüfen Käufer, und so fließt er in die Verhandlung ein. Das Bewertungsergebnis entspricht nicht automatisch dem Kaufpreis.

AWH-Standard

Geht die Eintragung im Installateurverzeichnis auf den Käufer über?

Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Die Eintragung beruht auf einem Installateurvertrag mit dem jeweiligen Wasserversorger oder Gasnetzbetreiber, und die fachliche Qualifikation muss beim Inhaber oder bei einer fest angestellten verantwortlichen Fachkraft vorliegen. Nach dem Vertragsmuster der Verbände sind Inhaberwechsel und Wechsel der Fachkraft unverzüglich schriftlich mitzuteilen und ungültig gewordene Ausweise einzusenden. Beim Anteilskauf bleibt das Unternehmen Vertragspartner. Ob nach einer Betriebsübertragung ein neuer Vertrag nötig ist, entscheidet der Netzbetreiber; seine Vorgaben können vom Verbandsmuster abweichen.

Gehen Wartungsverträge beim Verkauf auf den Käufer über?

Beim Verkauf von GmbH-Anteilen müssen sie gar nicht übergehen, denn die GmbH bleibt Vertragspartnerin der Kunden. Bei einer Betriebsübertragung braucht jeder einzelne Vertrag die Zustimmung des Kunden; ohne sie bleibt der Verkäufer Vertragspartner, und der Käufer ist im Zweifel nur ihm gegenüber zur Wartung verpflichtet. Werden die Verträge mit Zustimmung übernommen, darf der Käufer die Kundendaten zur Vertragserfüllung nutzen. Wie viel ein Bestand wert ist, hängt auch von der Laufzeit ab: Gegenüber Verbrauchern binden Wartungsverträge in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst höchstens zwei Jahre, danach nur, wenn sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sind; für Verträge von vor März 2022 gilt noch die frühere Fassung.

Asset Deal

Wer haftet nach dem Verkauf für Mängel an eingebauten Heizungs- und Sanitäranlagen?

Das hängt von der Form des Verkaufs ab. Beim Anteilskauf haftet weiter die GmbH, unabhängig davon, wann die Anlage eingebaut wurde. Bei einer Betriebsübertragung bleibt der Verkäufer Vertragspartner seiner Kunden, bis diese einer Übernahme zustimmen; wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB zusätzlich für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten, außer beim Kauf aus einem eröffneten Insolvenzverfahren. Nach dem BGB verjähren die Ansprüche je nach Leistung in zwei Jahren oder, bei Arbeiten an einem Bauwerk, in fünf Jahren ab Abnahme; ist die VOB/B vereinbart, sind es bei Bauwerken vier Jahre, gegenüber Verbrauchern aber nur, wenn nicht der Betrieb sie gestellt hat. Ob ein Heizungseinbau als Bauwerksarbeit gilt, ist eine Frage des Einzelfalls.

Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)

Braucht der Käufer eines Heizungsbaubetriebs ein F-Gase-Zertifikat?

Ja, sobald der Betrieb ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen installiert, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt, und zwar nicht nur bei fluorierten Kältemitteln, sondern auch bei Kohlenwasserstoffen, Kohlendioxid oder Ammoniak, je nach Einrichtung und Kältemittel. Dann brauchen die ausführenden Personen eine Sachkundebescheinigung, und eine GmbH oder Personengesellschaft braucht ein Unternehmenszertifikat, das die zuständige Behörde auf Antrag erteilt; ein Einzelunternehmen mit sachkundigen Beschäftigten kann eines beantragen. Ab dem 13.03.2029 braucht zusätzlich einen Auffrischungskurs, wessen Sachkundebescheinigung älter als sieben Jahre ist; ältere Bescheinigungen und Zertifikate gelten meist nur bis zum 12.03.2029. Beim Anteilskauf bleibt ein vorhandenes Zertifikat beim Unternehmen. Ob es bei einer Betriebsübertragung auf den Erwerber übergeht, regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung nicht; das klärt die zuständige Behörde.

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines SHK-Betriebs an, und wann ist er steuerfrei?

Ganz steuerfrei ist der Verkauf selten. Beim Einzelunternehmen ist der Gewinn aus Verkauf oder Aufgabe des ganzen Betriebs steuerpflichtig, bei einer zurückbehaltenen Halle in der Regel samt deren stillen Reserven. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einmal einen Freibetrag von höchstens 45.000 Euro, der um jeden Euro Gewinn über 136.000 Euro kleiner wird, und einmal im Leben 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 Prozent. Der Gewinn aus GmbH-Anteilen (ab einem Prozent Beteiligung binnen fünf Jahren) ist nach § 17 EStG zu 60 Prozent steuerpflichtig, ohne ermäßigten Satz; vermietet der Gesellschafter seiner GmbH die Halle, kann der Verkauf auch deren stille Reserven aufdecken. Umsatzsteuer entfällt bei Übertragung im Ganzen an einen fortführenden Unternehmer.

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Was geschieht mit den Monteuren beim Verkauf eines SHK-Betriebs?

Bei einer Betriebsübertragung gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über; eine Kündigung, die auf den Übergang gestützt wird, ist unwirksam, eine aus anderen Gründen bleibt möglich. Über den Übergang sind die Monteure in Textform zu informieren; erst eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Monatsfrist für ihren schriftlichen Widerspruch in Gang, sonst bleibt er länger möglich. Ansprüche aus der Zeit vor dem Übergang, die innerhalb eines Jahres fällig werden, kann ein Monteur auch noch beim Verkäufer geltend machen. Im SHK-Betrieb reicht das über das Arbeitsrecht hinaus: Widerspricht die verantwortliche Fachkraft für den Installateurvertrag oder ein Sachkundiger für F-Gase, fehlt dem Käufer womöglich die Grundlage für diese Arbeiten. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeberin.

Betriebsübergang nach § 613a BGB

Wie lange dauert der Verkauf eines Sanitär- oder Heizungsbaubetriebs?

Eine allgemeine Dauer lässt sich nicht angeben; sie hängt von Käufersuche, Prüfung und Finanzierung ab. Feste Fristen setzen nur einzelne Schritte. Erfüllt der Käufer die Voraussetzungen, trägt ihn die Handwerkskammer binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen ein; lässt sie die Frist verstreichen, gilt die Eintragung als erfolgt. Ist die Sache schwierig, kann die Kammer die Frist einmal angemessen verlängern. Beschäftigte können einer Betriebsübertragung binnen eines Monats nach einer ordnungsgemäßen Unterrichtung widersprechen. Scheidet der Betriebsleiter aus, ist unverzüglich ein neuer zu bestellen, und ein Wechsel der verantwortlichen Fachkraft ist dem Netzbetreiber nach dem Vertragsmuster ebenso unverzüglich mitzuteilen. Für die Übergabe von Wartungsverträgen kommt es darauf an, wie schnell die Kunden ihre Zustimmung erteilen.

SHK-Betrieb verkaufen: Wie geht das, und braucht man einen Notar?

Am Anfang steht die Wahl zwischen Anteilskauf und Betriebsübertragung, denn davon hängen Handwerksrolle, Installateurvertrag, Wartungsverträge und Mitarbeiter ab. Es folgen die Prüfung durch Interessenten, bei der Kundennamen vor Abschluss einer Betriebsübertragung grundsätzlich nicht herausgegeben werden, und der Kaufvertrag. Einen Notar braucht es bei Kauf und Abtretung von GmbH-Anteilen und beim Mitverkauf eines Grundstücks, etwa mit Lagerhalle. Für die Übertragung eines Einzelunternehmens ohne Grundstück ist keine notarielle Form vorgeschrieben, außer der Vertrag erfasst das gesamte gegenwärtige Vermögen des Verkäufers (§ 311b Abs. 3 BGB). Auf Gesellschafter24 lässt sich der Betrieb vollständig anonym inserieren, ohne Namen und mit einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos.

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