Ratgeber Betriebsart

Fahrschule verkaufen

Wer eine Fahrschule verkaufen will, gibt Unterrichtsraum, Lehrfahrzeuge und das Team der Fahrlehrer ab, aber nicht die Erlaubnis, auf der das alles beruht. Nach dem Fahrlehrergesetz wird die Fahrschulerlaubnis dem Bewerber persönlich erteilt: Wer den Betrieb übernimmt, braucht eine eigene, und bis er sie hat, dürfen auch die übernommenen Fahrlehrer nicht für ihn ausbilden. Anders liegt es beim Verkauf von Anteilen einer Fahrschul-GmbH; dann kommt es auf die verantwortliche Leitung an und auf eine Frist von drei Monaten, falls diese ausscheidet. Diese Seite ordnet ein, was das Gesetz verlangt, was mit Fahrschülern und ihren Vorauszahlungen geschieht, wovon der Wert abhängt und was die geplante Reform der Fahrausbildung ändern soll.

Im Detail

Worauf es bei Verkauf und Kauf ankommt

Fahrschule verkaufen: Geht die Fahrschulerlaubnis auf den Käufer über?

Beim Verkauf des Betriebs nicht. Wer als selbstständiger Fahrlehrer ausbildet oder durch angestellte Fahrlehrer ausbilden lässt, braucht nach § 17 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) eine Fahrschulerlaubnis, und die Urkunde nennt den Inhaber mit Namen und Anschrift (§ 26 FahrlG). Eine Regel für die Weitergabe an einen Käufer enthält das Gesetz nicht; eine Fortführung für Rechnung anderer kennt es nur in Sonderfällen wie dem Tod des Inhabers (§ 28 FahrlG). So sieht es auch die Checkliste des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg.

Der Käufer beantragt deshalb eine eigene Fahrschulerlaubnis für die übernommenen Räume, und die Behörde prüft Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge vor Ort (§ 22 Abs. 3 FahrlG); Käufer mit eigener Fahrschule können stattdessen eine Zweigstellenerlaubnis beantragen (§ 27 FahrlG). Der Verkäufer zeigt die Schließung unverzüglich an (§ 30 Satz 1 Nr. 1 FahrlG). Nach der Verbandscheckliste ordnet die Behörde im Regelfall eine Abschlussüberwachung an; der Verband regt an, sie mit der Abnahme beim Käufer zusammenzulegen.

Bis zur Erteilung darf der Käufer dort weder selbst noch durch übernommene Fahrlehrer ausbilden; andernfalls droht eine Geldbuße bis 5.000 Euro (§ 56 FahrlG), weshalb Kaufverträge den Übergabetag an die Erteilung knüpfen können. Liegt eine Fahrschule aus einem vom Inhaber zu vertretenden Grund länger als ein Jahr still, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen (§ 34 Abs. 3 FahrlG).

Fahrschule als GmbH verkaufen: verantwortliche Leitung und Dreimonatsfrist

Eine GmbH, eine UG oder eine rechtsfähige Personengesellschaft erhält die Fahrschulerlaubnis selbst; die Gesellschafter müssen keine Fahrlehrer sein. Voraussetzung ist nach § 18 Abs. 2 FahrlG, dass die durch Gesetz, Satzung oder Einzelprokura zur Vertretung Berechtigten zuverlässig sind und eine von ihnen zur verantwortlichen Leitung bestellt wird. Diese Person muss die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 erfüllen, darunter die Fahrlehrerlaubnis, zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer und den Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft.

Werden die Anteile verkauft, bleibt die Erlaubnis bei der Gesellschaft, und die Fahrlehrer bleiben ihre Angestellten; ein bloßer Anteilserwerb ist nach dem Bundesarbeitsgericht kein Betriebsübergang. Schon der Anteilskaufvertrag ist notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 4 GmbHG).

Kritisch wird es, wenn der Verkäufer selbst die Leitung innehat: Scheidet die bestellte Leitung aus, erlischt die Erlaubnis, wenn nicht binnen drei Monaten eine andere Person zur verantwortlichen Leitung bestellt wird (§ 33 Abs. 5 FahrlG). Die Frist läuft ab dem Ausscheiden, nicht ab dem Kaufvertrag. Bestellung und Entlassung der Leitung sowie der Wechsel von Vertretungsberechtigten sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen, Letzterer mit beglaubigtem Handelsregisterauszug (§ 30 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 3 FahrlG). Erscheinen neue Vertretungsberechtigte als unzuverlässig, ist die Erlaubnis zu widerrufen (§ 34 Abs. 2 FahrlG).

Was ist eine Fahrschule wert? Schülerbestand, Fahrlehrer und Fahrzeuge

Eine Faustregel für den Wert gibt es nicht; so steht es in der Checkliste des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. Der Verband erstellt auf Anfrage eine gutachterliche Stellungnahme und stützt sie unter anderem auf die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sowie auf Schüler- und Anmeldelisten. Ein älteres Kaufvertragsmuster des Verbands nennt als Wertfaktoren Umsätze, Erträge und Ertragserwartungen, Lage und Ausstattung, den Schülerbestand und die Zahl der Ausbildungsabbrecher.

Wertvoll ist, was der Käufer tatsächlich weiterführen kann. Die Erlaubnis selbst gehört beim Betriebsverkauf nicht dazu. Die Fahrlehrer gehen zwar nach § 613a BGB mit über, jeder von ihnen kann aber innerhalb eines Monats nach Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung schriftlich widersprechen (bei fehlerhafter Unterrichtung beginnt die Frist nicht), und ohne eigene Fahrschulerlaubnis darf ein Fahrlehrer nur im Beschäftigungsverhältnis mit einem Fahrschulinhaber ausbilden. Die Klassen der Erlaubnis (A, BE, CE, DE) entscheiden, ob neben Motorrad- und Pkw-Ausbildung auch Lkw- und Busausbildung zum Angebot gehört. Hinzu kommen Lehrfahrzeuge, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung entsprechen, ein Unterrichtsraum mit tragfähigem Mietvertrag und der Bericht der letzten Überwachung, die die Behörde nach geltendem Recht mindestens alle zwei Jahre vor Ort vornehmen soll.

Gibt der Inhaber selbst Fahrstunden und Unterricht, steckt deren Lohn noch im Gewinn; ohne ihn müsste ein angestellter Fahrlehrer diese Stunden übernehmen.

Fahrschüler beim Verkauf: Ausbildungsverträge und Vorauszahlungen

Fahrschüler haben ihren Ausbildungsvertrag mit der bisherigen Fahrschule; § 613a BGB erfasst nur Arbeitsverhältnisse, die Ausbildungsverträge gehen nicht automatisch über. Beim Betriebsverkauf kann der Käufer die Ausbildung mit Zustimmung des Fahrschülers fortsetzen, rechtlich eine Vertragsübernahme, oder einen neuen Ausbildungsvertrag schließen.

Die Checkliste des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg wertet die Schließung als Ende der Ausbildungsverträge: Nach der Musterklausel der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände stehe der Fahrschule der Grundbetrag dann nicht zu, und Vorauszahlungen seien zu erstatten. Der Verband regt an, den Fahrschülern in Absprache mit dem Käufer einen Ausbildungsvertrag bei dessen Fahrschule anzubieten. Wechselt ein Fahrschüler die Fahrschule, sind ihm die absolvierten Ausbildungsteile im Ausbildungsnachweis zu bestätigen, der ihm ausgehändigt oder elektronisch übermittelt wird (§ 6 Abs. 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Die Datenschutzkonferenz unterscheidet im Beschluss vom 11.09.2024: Beim Anteilskauf bleibt die Fahrschul-GmbH Verantwortliche. Beim Betriebsverkauf dürfen Interessenten vor Vertragsschluss grundsätzlich keine Fahrschülerdaten erhalten; danach verarbeitet der Käufer Daten laufender Ausbildungen, deren Vertrag mit Zustimmung übergeht. Aufzeichnungen über jede Ausbildung sind nach Ablauf des Abschlussjahres fünf Jahre aufzubewahren und danach zu löschen (§ 31 FahrlG). Daten früherer Fahrschüler bleiben beim Verkäufer oder gehen nur zur Aufbewahrung, im Auftrag und getrennt, an den Käufer; Gesundheitsdaten gehen nur mit ausdrücklicher Einwilligung über.

Fahrlehrer, Räume und Fahrzeuge: was beim Fahrschulverkauf mitgeht

Angestellte Fahrlehrer gehen beim Betriebsverkauf nach § 613a BGB auf den Käufer über; beim Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeberin. Von der Fahrlehrerlaubnis darf aber nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden (§ 1 Abs. 4 FahrlG). Beginn und Ende jeder Beschäftigung sind der Behörde anzuzeigen (§ 30 Satz 1 Nr. 2 FahrlG). Fahrlehrer müssen alle vier Jahre an einem dreitägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen; holen sie ihn auch nach einer Frist der Behörde nicht nach, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden (§ 53 FahrlG).

Der Unterrichtsraum muss nach § 3 und Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) in einem ortsfesten Gebäude liegen, darf kein Wohnraum und nicht Teil einer Gastwirtschaft sein, braucht einen eigenen Zugang und je Fahrschüler mindestens einen Quadratmeter Arbeitsfläche, dazu acht Quadratmeter für Fahrlehrer und Lehrmittel. Eine Verlegung oder Verkleinerung ist anzeigepflichtig (§ 30 Satz 1 Nr. 3 FahrlG).

Lehrfahrzeuge der Klassen B, C1, C, D1 und D brauchen eine Doppelbedienung, Lkw und Busse zusätzlich einen Fahrtenschreiber; für Klasse B genügen Pkw mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h (§ 5 DV-FahrlG). Zweigstellen brauchen eine eigene Zweigstellenerlaubnis (§ 27 FahrlG), die mit Rücknahme oder Widerruf der Fahrschulerlaubnis grundsätzlich erlischt (§ 34 Abs. 6 FahrlG).

Fahrschule verkaufen vor der Reform: Was der Gesetzentwurf ändern soll

Das Bundeskabinett hat am 20.05.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes beschlossen und ihn als Drucksache 21/7404 vom 29.07.2026 in den Bundestag eingebracht. Am 24.09.2026 fand die erste Lesung statt, am 05.10.2026 eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss. Für die Änderungen des Fahrlehrergesetzes sieht der Entwurf ein Inkrafttreten am 1. Juli 2027 vor.

Für Verkäufer zählt vor allem eine Änderung: In § 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG sollen Unterrichtsraum und Lehrmittel als Voraussetzung der Fahrschulerlaubnis entfallen; die Lehrfahrzeuge bleiben. Präsenzunterricht in der Theorie wäre nicht mehr verpflichtend, die Fahrschulen entschieden selbst über Lernmethoden und Form. Die Entgelte blieben frei, müssten aber vor ihrer Anwendung an ein Transparenzregister gemeldet werden; nach geltendem Recht sind sie in den Geschäftsräumen auszuhängen. Die Begründung hält es für möglich, dass Fahrschulen Räume aufgeben oder verkleinern. Die Überwachung, nach geltendem Recht in der Regel alle zwei Jahre vor Ort, gestaltete die Behörde nach eigenem Ermessen.

Nicht in der Änderungsliste stehen die persönlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 (Mindestalter, Fahrlehrerlaubnis, zwei Jahre Tätigkeit, Lehrgang), die Regeln zur verantwortlichen Leitung in § 18 Abs. 2 und die Dreimonatsfrist des § 33 FahrlG. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht samt Raumabnahme. Zu Kaufpreisen oder Unternehmenswerten enthält der Entwurf keine Aussage.

Fahrschule kaufen oder übernehmen: Voraussetzungen für Käufer

Wer als natürliche Person eine Fahrschule übernimmt, braucht nach § 18 Abs. 1 FahrlG: mindestens 25 Jahre und Zuverlässigkeit, die Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Klasse, mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer bei einem Fahrschulinhaber, einen Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten sowie Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge. Die Fahrlehrerlaubnis selbst gibt es schon ab 21 Jahren. Ein angestellter Fahrlehrer des Betriebs kann die zwei Jahre dort erworben haben.

Zum Antrag gehören unter anderem eine amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins, der Tätigkeitsnachweis, die Lehrgangsbescheinigung, ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume, eine Aufstellung der Lehrfahrzeuge sowie erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister, beide höchstens drei Monate alt (§ 22 FahrlG). Eine Bearbeitungsfrist nennt das Fahrlehrergesetz nicht; die Landeshauptstadt München etwa gibt eine Bearbeitungszeit von drei Monaten an.

Von der Zwei-Jahres-Voraussetzung und dem Lehrgang kann die Landesbehörde Ausnahmen genehmigen, etwa bei einer anderen Tätigkeit von ausreichender Dauer, sofern Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen (§ 54 FahrlG). Wer selbst kein Fahrlehrer ist, kann Anteile einer Fahrschul-GmbH erwerben und die Fahrschule weiterführen, wenn eine qualifizierte vertretungsberechtigte Person die Leitung übernimmt. Eine benachbarte Fahrschule kann einen Standort mit Zweigstellenerlaubnis weiterführen (§ 27 FahrlG), und bis zu fünf Inhaber einer Fahrschulerlaubnis können eine Gemeinschaftsfahrschule als GbR mit schriftlichem Gesellschaftsvertrag betreiben (§ 19 FahrlG).

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung im Einzelfall.

Wert

Was Ihr Unternehmen wert ist

Eine Multiplikator-Bandbreite zeigen wir für Fahrschulen bewusst nicht: Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg nennt für den Wert ausdrücklich keine Faustregel und bewertet auf Anfrage anhand von Unterlagen wie den Jahresabschlüssen der letzten drei Jahre sowie den Schüler- und Anmeldelisten. Die Fahrschulerlaubnis lässt sich beim Verkauf des Betriebs nicht mitverkaufen, und bei Inhabern, die selbst unterrichten, steckt im Gewinn noch der Lohn für die eigene Arbeit. Unser Rechner multipliziert das bereinigte Ergebnis; ein Gehalt korrigiert er nur, wenn tatsächlich eines gezahlt wird, und einen Mindestwert aus der Substanz kennt er nicht. Für Fahrschulen liefert er deshalb allenfalls eine grobe Orientierung.

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Käufersicht

Worauf Käufer schauen

Diese Punkte prüfen Interessenten früh — und sie entscheiden häufig darüber, wie ernst aus einem ersten Gespräch eine Verhandlung wird.

  • Welche Erlaubnisklassen (A, BE, CE, DE) und Zweigstellenerlaubnisse bestehen und welche der Käufer neu beantragen muss
  • Bei einer Fahrschul-GmbH: wer die verantwortliche Leitung innehat und ob sie nach dem Verkauf bleibt
  • Fahrlehrerlaubnisse, Arbeitsverträge und Fortbildungsnachweise der angestellten Fahrlehrer
  • Letzter Überwachungsbericht der Behörde zu Ausbildung, Räumen, Lehrmitteln und Fahrzeugen
  • Schüler- und Anmeldelisten, Abbrecher sowie offene Grundbeträge und Vorauszahlungen
  • Mietvertrag des Unterrichtsraums: Restlaufzeit, Zustimmung des Vermieters, Raumgröße
  • Lehrfahrzeuge: Eigentum oder Leasing, Doppelbedienung, Fahrtenschreiber
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, bereinigt um den Lohn des selbst unterrichtenden Inhabers
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Fahrschule verkaufen: Was muss ich beachten?

Zuerst die Form des Verkaufs: Beim Verkauf des Betriebs braucht der Käufer eine eigene Fahrschulerlaubnis, beim Verkauf von GmbH-Anteilen bleibt sie bei der Gesellschaft, solange eine qualifizierte verantwortliche Leitung bestellt ist. Danach folgen die Anzeigen an die Behörde, etwa zur Schließung der Fahrschule und zu Beginn und Ende der Beschäftigung jedes Fahrlehrers. Fahrschüler erhalten bei einem Wechsel den Ausbildungsnachweis; die Beschäftigten werden beim Betriebsverkauf vorher in Textform unterrichtet. Mietvertrag, Versicherungen und Software stehen auf der Checkliste des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. Die Käufersuche kann anonym beginnen, mit einem Inserat ohne Namen und einem neutralen Branchenbild statt eigener Fotos.

Unternehmen verkaufen: der Leitfaden

Wie viel ist eine Fahrschule wert, und wie wird der Preis ermittelt?

Eine Faustregel nennt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg ausdrücklich nicht. Auf Anfrage erstellt er eine gutachterliche Stellungnahme und zieht dafür unter anderem die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sowie Schüler- und Anmeldelisten heran. Als Wertfaktoren nennt ein älteres Vertragsmuster des Verbands Umsätze, Erträge und Ertragserwartungen, Lage und Ausstattung, Schülerbestand und Ausbildungsabbrecher. Beim Betriebsverkauf hat die Fahrschulerlaubnis keinen übertragbaren Wert, weil der Käufer eine eigene braucht. Unterrichtet der Inhaber selbst, steckt im Gewinn noch der Lohn für diese Arbeit, den ein Käufer ohne ihn einem angestellten Fahrlehrer zahlen müsste.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Wie lange dauert der Verkauf einer Fahrschule?

Eine gesetzliche Frist für den Verkauf gibt es nicht, und das Fahrlehrergesetz nennt auch keine Bearbeitungsfrist für die Erlaubnis des Käufers. Die Landeshauptstadt München etwa gibt für die Fahrschulerlaubnis eine Bearbeitungszeit von drei Monaten an. Hinzu kommen die Prüfung der Räume vor Ort, die Abstimmung mit dem Vermieter und die Käufersuche selbst. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg regt an, die Abschlussüberwachung beim Verkäufer mit der Abnahme beim Käufer zusammenzulegen. Nicht zu verwechseln ist das mit der Dreimonatsfrist des § 33 Abs. 5 FahrlG: Sie läuft erst, wenn etwa bei einer Fahrschul-GmbH die bestellte verantwortliche Leitung ausscheidet.

Kann man eine Fahrschule ohne Fahrlehrerschein kaufen oder übernehmen?

Als Einzelunternehmer grundsätzlich nicht: Die Fahrschulerlaubnis setzt unter anderem die eigene Fahrlehrerlaubnis, zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer und den Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft voraus. Ausnahme: Nach dem Tod des Inhabers darf die Fahrschule für Rechnung des Ehegatten, Lebenspartners oder, zeitlich begrenzt, eines Erben weiterlaufen, nach sechs Monaten nur mit qualifizierter verantwortlicher Leitung (§ 28 FahrlG). Über eine Gesellschaft ist es möglich: Anteile einer Fahrschul-GmbH kann auch erwerben, wer kein Fahrlehrer ist. Zur verantwortlichen Leitung muss aber eine vertretungsberechtigte Person bestellt sein, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, etwa ein Geschäftsführer mit Fahrlehrerlaubnis, zwei Jahren Fahrlehrertätigkeit und Lehrgang. Von der Zwei-Jahres-Voraussetzung und dem Lehrgang kann die Landesbehörde Ausnahmen genehmigen. Wer ohne Erlaubnis ausbildet oder ausbilden lässt, riskiert eine Geldbuße bis 5.000 Euro.

Share Deal

Was passiert mit den Fahrschülern und ihren Vorauszahlungen beim Verkauf?

Ausbildungsverträge sind keine Arbeitsverhältnisse und gehen beim Betriebsverkauf nicht automatisch auf den Käufer über. Er kann die Ausbildung mit Zustimmung des Fahrschülers fortführen oder einen neuen Vertrag schließen. Nach Einschätzung des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg beendet die Schließung der Fahrschule die Verträge; der Grundbetrag stehe ihr dann nicht zu, Vorauszahlungen seien zu erstatten. Wer die Fahrschule wechselt, bekommt die absolvierten Ausbildungsteile im Ausbildungsnachweis bestätigt. Beim Anteilskauf bleibt die GmbH Vertragspartnerin der Fahrschüler. Bestehende Verträge behalten grundsätzlich ihren Preis: Den Inhalt eines Vertrags ändern die Beteiligten nur gemeinsam (§ 311 Abs. 1 BGB), und Preiserhöhungen sind während der Laufzeit des Ausbildungsvertrags nach dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg nicht zulässig. Neue Verträge schließt jede Fahrschule zu frei gebildeten, ausgehängten Entgelten (§ 32 Abs. 1 FahrlG).

Was geschieht mit den Fahrlehrern beim Verkauf einer Fahrschule?

Beim Verkauf des Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den Käufer über, und jeder Fahrlehrer kann innerhalb eines Monats nach Zugang einer ordnungsgemäßen Unterrichtung schriftlich widersprechen (bei fehlerhafter Unterrichtung beginnt die Frist nicht); beim Anteilskauf bleibt die GmbH Arbeitgeberin. Für Fahrlehrer kommt eine Besonderheit des Fahrlehrergesetzes hinzu: Ohne eigene Fahrschulerlaubnis dürfen sie nur im Beschäftigungsverhältnis mit einem Fahrschulinhaber ausbilden. Solange dem Käufer die eigene Erlaubnis fehlt, können die übernommenen Fahrlehrer also nicht für ihn unterrichten. Beginn und Ende jeder Beschäftigung sind der Behörde anzuzeigen. Zur Prüfung durch den Käufer gehören auch die Fortbildungsnachweise, die alle vier Jahre fällig werden.

Betriebsübergang nach § 613a BGB

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Fahrschule an?

Der Veräußerungsgewinn wird nach § 16 EStG erfasst, bei selbständiger Arbeit entsprechend (§ 18 Abs. 3 EStG). Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einmal einen Freibetrag von 45.000 Euro, der ab 136.000 Euro Gewinn abschmilzt, und einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz von 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes, mindestens 14 Prozent, für den Teil des Gewinns bis 5 Millionen Euro. Freiberufler müssen dafür nach dem Bundesfinanzhof ihre Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis eine gewisse Zeit einstellen. Für GmbH-Anteile ab einem Prozent Beteiligung gilt § 17 EStG, ohne den ermäßigten Steuersatz. Wird die Fahrschule im Ganzen an einen Unternehmer übertragen, der den Betrieb fortführt, fällt keine Umsatzsteuer an (§ 1 Abs. 1a UStG).

Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Was gehört in den Kaufvertrag beim Verkauf einer Fahrschule?

Ein Kaufvertragsmuster des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg aus dem Jahr 2003 gliedert so: Inventar und Lehrmodelle, Lehrfahrzeuge in einem gesonderten Vertrag, Kaufpreis, Namensführung mit dem Zusatz „Inhaber“, Meldung an die Erlaubnisbehörde binnen sieben Tagen, Verrechnung von Entgelten und Grundbeträgen zum Stichtag und ein Konkurrenzverbot nach Monaten und Gebiet mit Vertragsstrafe. Wechseln einzelne Fahrschüler nicht, hat der Käufer nach dem Muster keinen Anspruch auf Minderung. Weil die Erlaubnis beim Betriebsverkauf nicht übergeht, kann der Vertrag den Übergabetag an ihre Erteilung knüpfen. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen muss schon der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, nicht erst die Abtretung (§ 15 Abs. 4 GmbHG).

Unternehmenskaufvertrag

Lohnt es sich, die Fahrschule vor der Fahrschulreform zu verkaufen?

Belegen lässt sich ein solcher Vorteil nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7404 vom 29.07.2026) enthält keine Aussage zu Kaufpreisen oder Unternehmenswerten. Er sieht vor, Unterrichtsraum und Lehrmittel als Voraussetzung der Fahrschulerlaubnis zu streichen, die Präsenzpflicht in der Theorie aufzuheben und Preise an ein Transparenzregister melden zu lassen; in Kraft treten soll er am 1. Juli 2027. Die erste Lesung im Bundestag fand am 24.09.2026 statt. Nicht in der Änderungsliste stehen die persönlichen Voraussetzungen für Inhaber und Leitung aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FahrlG. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht samt Raumabnahme.

Braucht der Käufer eigene Unterrichtsräume und eine Zweigstellenerlaubnis?

Für die Fahrschulerlaubnis müssen Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen, und die Behörde prüft das vor Ort. Übernimmt der Käufer die Räume des Verkäufers, werden sie nach der Verbandscheckliste erneut abgenommen. Jede Zweigstelle braucht eine eigene Zweigstellenerlaubnis; ihre Zahl soll insgesamt zehn nicht übersteigen. Mit Rücknahme oder Widerruf der Fahrschulerlaubnis erlischt grundsätzlich auch die Zweigstellenerlaubnis. Der Gesetzentwurf 21/7404 will Unterrichtsraum und Lehrmittel als Voraussetzung streichen, die Lehrfahrzeuge blieben; bis zu seinem Inkrafttreten gelten die Mindestmaße der Durchführungsverordnung, etwa ein Quadratmeter Arbeitsfläche je Fahrschüler und ein eigener Zugang.

Was geschieht mit der Fahrschule, wenn der Inhaber stirbt?

Bei einem Einzelinhaber erlaubt das Fahrlehrergesetz eine Fortführung für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners, eines Erben, solange dieser unter 26 ist oder seit dem Erbfall noch keine drei Jahre vergangen sind, oder etwa eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters (§ 28 FahrlG). Nach sechs Monaten darf nur weiter ausgebildet werden, wenn die Person, für deren Rechnung fortgeführt wird, oder eine bestellte verantwortliche Leitung die Voraussetzungen erfüllt; scheidet eine solche Leitung aus, erlischt die Erlaubnis, wenn nicht binnen drei Monaten eine andere bestellt wird (§ 33 Abs. 5 FahrlG). Bei einer Fahrschul-GmbH bleibt die Erlaubnis bei der Gesellschaft; war der Verstorbene ihre Leitung, gilt dieselbe Dreimonatsfrist. Verkaufen die Erben den Betrieb, braucht der Käufer wie bei jedem Betriebsverkauf eine eigene Erlaubnis.

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