Methodik des Rechners

EBITDA-Multiplikatoren je Branche: Prüfung und Quellen

Hier legen wir offen, wie der Unternehmenswertrechner rechnet, woher seine Branchenwerte stammen, wie wir sie prüfen und wo seine Grenzen liegen. Branchenwerte, Größenfaktor, Prüfregel und Rechenbeispiel liest die Seite aus denselben Dateien, mit denen der Rechner rechnet.

Eigene Festlegung, offen geprüft

Die Branchenwerte sind gerundete Orientierungswerte, die wir selbst festgelegt haben, keine Auswertung einer Datenbank. Kaufpreise im Mittelstand werden kaum veröffentlicht.

Geprüft gegen Börsenmultiplikatoren

Unser Höchstwert darf höchstens 80 Prozent des Bewertungsniveaus börsennotierter europäischer Unternehmen betragen, unser Richtwert höchstens 70 Prozent.

Grenzen offen benannt

Der Rechner liefert eine Preisindikation, kein Gutachten. Wo Daten fehlen oder andere Verfahren üblich sind, steht es auf dieser Seite.

Nachrechenbar

Rechenbeispiel, Prüfregel und Größenfaktor lassen sich mit dem Taschenrechner nachvollziehen. Die Vergleichstabelle gibt es zum Herunterladen.

Formel

So rechnet der Rechner

  1. Bereinigtes EBITDAEBIT + Abschreibungen ± Korrektur des Geschäftsführergehalts ± Sondereffekte und Nutzungsentgelte
  2. Unternehmensgesamtwert (Enterprise Value)bereinigtes EBITDA × Branchen-Multiplikator × Größenfaktor
  3. Wert Ihrer Anteile (Equity Value)Unternehmensgesamtwert − Finanzverbindlichkeiten − Pensionsrückstellungen + nicht betriebsnotwendige liquide Mittel + nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Voreingestellt ist der Richtwert der Branche. Die Bandbreite im Ergebnis entsteht aus dem niedrigsten und dem höchsten Multiplikator der Branche, jeweils mit demselben Größenfaktor. Sie zeigt, wie weit die Branchenwerte auseinanderliegen, und ist keine statistische Schwankungsbreite.

Praxisbeispiel

Ein Beispiel Schritt für Schritt

Ein Industriebetrieb (Branche Industrie & Produktion) mit 6 Mio. € Umsatz. Alle Beträge berechnet der Rechenkern des Rechners selbst; mit denselben Eingaben erhalten Sie im Rechner dasselbe Ergebnis. Der Umsatz geht nicht in den Wert ein; der Rechner prüft mit ihm nur, ob die EBITDA-Marge plausibel ist.

Bereinigtes EBITDA

  • EBIT laut Jahresabschluss600.000 €
  • +Abschreibungen200.000 €
  • −Gehaltskorrektur (gebucht 120.000 €, marktüblich 150.000 €)30.000 €
  • +einmalige Kosten eines Rechtsstreits40.000 €

=Bereinigtes EBITDA810.000 €

Der Inhaber zahlt sich 30.000 € weniger, als eine angestellte Geschäftsführung kosten würde. Diesen Betrag muss ein Käufer zusätzlich aufbringen, deshalb wird er abgezogen. Würde der Inhaber gar kein Gehalt buchen, etwa als Einzelunternehmer, zöge der Rechner die vollen 150.000 € ab.

Unternehmensgesamtwert (Enterprise Value)

  • Bereinigtes EBITDA810.000 €
  • ×Branchen-Multiplikator (Richtwert)5,5x
  • ×Größenfaktor0,81

=Unternehmensgesamtwert3.608.550 €

Größenfaktor: 810.000 € liegt zwischen den Stützstellen 750.000 € (0,80) und 2.000.000 € (0,95). Linear dazwischen ergibt sich 0,807, gerundet 0,81.

Wert Ihrer Anteile (Equity Value)

  • Unternehmensgesamtwert3.608.550 €
  • −Finanzverbindlichkeiten900.000 €
  • −Pensionsrückstellungen100.000 €
  • +nicht betriebsnotwendige liquide Mittel350.000 €
  • +nicht betriebsnotwendiges Vermögen0 €

=Wert der Anteile2.958.550 €

Bandbreite mit dem niedrigsten (4,5x) und dem höchsten Multiplikator der Branche (7,0x) und demselben Größenfaktor: 2.302.450 € bis 3.942.700 €.

Fachteil

Festlegung, Prüfung und Grenzen

Dieser Teil legt jede Annahme offen, nennt ihre Belege und sagt, wo es keine gibt.

Herkunft

Woher die Branchenwerte kommen

Eine frei zugängliche, neutrale Statistik tatsächlich erzielter Kaufpreise oder Multiplikatoren kleiner und mittlerer Unternehmen je Branche ist uns für den deutschsprachigen Raum nicht bekannt. Die uns bekannten Veröffentlichungen mit Branchenwerten beruhen auf Befragungen von Beratern oder sind nur kostenpflichtig zugänglich; KfW Research erhebt nur die Preisvorstellungen der Inhaber und nennt konkrete Zahlen zu Unternehmenswerten Mangelware [Q2]. Die Werte des Rechners sind deshalb eine eigene Festlegung von Gesellschafter24: gerundete Orientierungswerte, nicht aus Daten je Branche hergeleitet.

Wir prüfen sie offen: nach oben gegen das Bewertungsniveau börsennotierter Unternehmen (Prüfregel) und in der Größenordnung gegen veröffentlichte Befragungs- und Transaktionsdaten (Gegenprobe).

Bezugsgröße: Die Werte der Tabelle gelten für Unternehmen ab rund 3 Mio. € bereinigtem EBITDA. Für kleinere Unternehmen kürzt der Größenfaktor den Multiplikator.

Obergrenze

Die Prüfregel und ihre Herleitung

In jeder Branche darf unser Höchstwert höchstens 80 Prozent und unser Richtwert (der gesetzte Ausgangswert je Branche) höchstens 70 Prozent des Bewertungsniveaus börsennotierter europäischer Unternehmen der zugeordneten Vergleichsgruppe betragen [Q1]. Liegt eine Branche darüber, senken wir ihre Werte.

Höchstwert je Branche≤ 80 %
Richtwert je Branche≤ 70 %

Was für eine Obergrenze spricht und was dagegen

GrößeAbschlag zum Börsenniveau

Der Vergleichswert ist ein Aggregat: die Summe der Unternehmenswerte der börsennotierten Unternehmen einer Branche mit positivem EBITDA, geteilt durch die Summe ihrer EBITDA [Q1]. Er wird von großen Konzernen geprägt. Kleinere Unternehmen erzielen niedrigere Multiplikatoren, in US-Befragungen ebenso wie in europäischen Transaktionsdaten [Q5][Q10]. Das ist der wichtigste Grund für die Obergrenze.

Fehlende BörsennotierungAbschlag gegenüber börsennotierten Unternehmen

In Spanien schätzen die Autoren für Transaktionen nicht börsennotierter Unternehmen bei sonst gleichen Merkmalen (Branche, Größe, Jahr, Wachstum, Rentabilität, Verschuldung, Ergebnisschwankung, Kontrollanteil, Käufertyp) ein um rund 32 Prozent niedrigeres EV/EBITDA als für Transaktionen in börsennotierten Unternehmen (Regressionsschätzung; der unbereinigte Unterschied der Durchschnittswerte beträgt nur rund 8 Prozent) [Q13]. Weil diese Vergleichstransaktionen fast nur Minderheitsanteile betrafen, ist die Bezugsgröße dort das Kursniveau. Die US-Belege messen dagegen den Abstand zu Übernahmepreisen börsennotierter Unternehmen, die eine Kontrollprämie bereits enthalten: Nicht börsennotierte Unternehmen wurden 15 bis 30 Prozent unter den Übernahmepreisen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen gekauft [Q12]; eine weitere Studie fand 20 bis 30 Prozent, wobei die nicht börsennotierten Ziele dort kleiner waren und schneller wuchsen [Q9]. Außerhalb der USA fand dieselbe Studie 40 bis 50 Prozent [Q9].

Gegenläufig: die KontrollprämieAufschlag zum Börsenniveau

Börsenkurse sind Preise einzelner Aktien. Wer die Kontrolle über ein ganzes Unternehmen erwirbt, zahlt mehr: In Deutschland lagen kontrollerlangende Übernahmeangebote im Mittel 24 Prozent über dem Durchschnittskurs der drei Monate davor [Q14]; in den USA lagen Übernahmemultiplikatoren börsennotierter Ziele im Mittel rund 37 Prozent über den eigenen Börsenmultiplikatoren dieser Ziele vor der Übernahme (Robustheitsprüfung über vier Kennzahlen) [Q12]. Die Kontrollprämie wirkt dem Abschlag für die fehlende Börsennotierung entgegen, hebt ihn aber nicht auf: In einer Nebenrechnung vergleicht Officer nicht börsennotierte Ziele auch direkt mit den Börsenmultiplikatoren branchen- und größengleicher börsennotierter Unternehmen; die Ergebnisse sind nach seinen Angaben denen für Tochtergesellschaften sehr ähnlich, für die er im Mittel einen Abschlag von rund 28 Prozent ausweist (die Einzelwerte der Nebenrechnung veröffentlicht er nicht) [Q12]. Auch gegenüber dem Börsenniveau bleibt in den US-Daten also ein Abschlag, außerhalb der USA ebenso [Q9][Q13]. Die Prüfregel setzt deshalb keinen Ausgleich durch die Kontrollprämie voraus.

Die Schwellen von 80 und 70 Prozent sind eine eigene Festlegung, keine aus einer Studie abgeleitete Zahl. Die Obergrenze stützt sich vor allem auf den Größenunterschied: Die Schwellen verlangen beim Höchstwert einen Abstand von rund 20 Prozent und beim Richtwert von 30 Prozent zum Börsenniveau, obwohl die Unternehmen unserer Zielgruppe ein Vielfaches kleiner sind als die Vergleichsgruppen. Nach der spanischen Schätzung entspricht die Richtwert-Schwelle allerdings schon etwa dem Niveau, das sich allein aus der fehlenden Börsennotierung bei sonst gleicher Größe ergibt (rund 68 Prozent des Börsenniveaus) [Q13]; der Größenunterschied zu den Vergleichsgruppen ist darin noch nicht berücksichtigt.

Was die Regel leistet: Sie erkennt Werte, die zu hoch sind; bestätigen kann sie Werte nicht. Bei 14 von 23 Branchen liegt unser Höchstwert unter 70 Prozent des Börsenniveaus, dort ist die Regel kaum mehr als eine Plausibilitätsschranke. Der Abstand zum Börsenniveau fällt je Branche zudem sehr unterschiedlich aus: Der Richtwert liegt zwischen 29 und 69 Prozent des Börsenmultiplikators. Diese Unterschiede zwischen den Branchen sind nicht aus dem Börsenvergleich abgeleitet, sondern Teil unserer Festlegung; eine belegte Rangfolge der Branchen gibt es nicht. Wie wir das Niveau zusätzlich prüfen, steht unter „Gegenprobe des Niveaus“.

Branchenvergleich

Die Werte je Branche

Bandbreite und Richtwert des Rechners für Unternehmen ab rund 3 Mio. € bereinigtem EBITDA; bei kleineren Unternehmen senkt der Größenfaktor die Werte. Daneben stehen das Bewertungsniveau börsennotierter Unternehmen in Europa [Q1] und unsere Werte im Verhältnis dazu.

Branchenwerte des Rechners im Vergleich zum Börsenmultiplikator, Stand Oktober 2026
BrancheRechnerBörse EuropaAnteil am BörsenmultiplikatorPrüfregel„eingehalten“: Höchst- und Richtwert liegen beide unter den Grenzen der Prüfregel.
BandbreiteNiedrigster und höchster Multiplikator, mit dem der Rechner in dieser Branche rechnet, vor dem Größenfaktor.RichtwertFester Ausgangswert des Rechners je Branche. Er ist kein statistischer Mittelwert aus Daten und nicht die rechnerische Mitte der Bandbreite.VergleichsgruppeBranchengruppe aus der Datensammlung von Prof. Damodaran (NYU Stern), mit der wir die Branche vergleichen.EV/EBITDAUnternehmenswert geteilt durch EBITDA aller börsennotierten europäischen Unternehmen der Gruppe mit positivem EBITDA (Summe der Werte durch Summe der EBITDA).HöchstwertUnser Höchstwert geteilt durch den Börsenwert. Die Prüfregel erlaubt höchstens 80 Prozent.RichtwertUnser Richtwert geteilt durch den Börsenwert. Die Prüfregel erlaubt höchstens 70 Prozent.
Agrarwirtschaft3,5–5,5x4,5xFarming/Agriculture46 Unternehmen12,31xeingehalten
Bildung & BeratungSchätzwert4,0–6,0x5,0xEducation18 Unternehmenkleine Gruppe10,45xeingehalten
Finanzen & RechtSchätzwert5,0–8,0x6,5xInvestments & Asset Management338 Unternehmen10,43xeingehalten
Fitness & Wellness3,0–5,0x4,0xRecreation59 Unternehmen13,52xeingehalten
Freizeit & Kultur3,0–5,0x4,0xRecreation59 Unternehmen13,52xeingehalten
Bauwesen3,0–5,0x4,0xEngineering/Construction160 Unternehmen9,71xeingehalten
Immobilien (Verwaltung, Vermittlung)Schätzwert5,0–8,0x6,5xBusiness & Consumer Services176 Unternehmen12,81xeingehalten
Industrie & Produktion4,5–7,0x5,5xTotal Market (without financials)5.757 Unternehmen10,77xeingehalten
Medizin & GesundheitSchätzwert5,0–7,5x6,2xHospitals/Healthcare Facilities29 Unternehmenkleine Gruppe10,23xeingehalten
Pharmaindustrie6,0–9,0x7,5xDrugs (Pharmaceutical)115 Unternehmen11,96xeingehalten
VersicherungSchätzwert4,5–6,4x5,5xInsurance (General)34 Unternehmen8,07xeingehalten
Dienstleistungen3,5–6,0x4,8xBusiness & Consumer Services176 Unternehmen12,81xeingehalten
E-CommerceSchätzwert4,5–7,4x5,8xSoftware (Internet)23 Unternehmenkleine Gruppe9,34xeingehalten
Energie (klassisch)Schätzwert5,0–7,0x6,0xPower69 Unternehmen8,82xeingehalten
Erneuerbare Energien / CleantechSchätzwert7,0–9,5x8,0xGreen & Renewable Energy60 Unternehmen11,91xeingehalten
Gastronomie & Hotel2,5–4,5x3,5xRestaurant/Dining38 Unternehmen12,15xeingehalten
Handel3,0–5,0x4,0xRetail (Distributors)117 Unternehmen11,64xeingehalten
Handwerk3,0–5,0x4,0xEngineering/Construction160 Unternehmen9,71xeingehalten
IT-Services & Beratung6,0–9,5x7,5xComputer Services210 Unternehmen12,03xeingehalten
Software / SaaS8,0–14,0x10,5xSoftware (System & Application)290 Unternehmen20,85xeingehalten
Medien & Werbung4,0–6,0x5,2xPublishing & Newspapers59 Unternehmen7,52xeingehalten
Transport & Logistik4,0–6,0x5,0xTransportation56 Unternehmen12,60xeingehalten
Sonstige Branche3,5–5,5x4,5xTotal Market (without financials)5.757 Unternehmen10,77xeingehalten

Vergleichsgruppen nach der Brancheneinteilung von Prof. Damodaran; die Kennzahl umfasst nur die Unternehmen der Gruppe mit positivem EBITDA. Jede Branche ordnen wir der Gruppe zu, die ihr Geschäftsmodell am besten abbildet; kommen mehrere gleich gut passende Gruppen in Frage, nehmen wir die strengere (niedrigere), sofern sie mindestens 20 Unternehmen umfasst. Sammelbranchen, die keine einzelne Gruppe abbildet, vergleichen wir mit dem Gesamtmarkt ohne Finanzunternehmen. Eine kleinere Gruppe nehmen wir nur, wenn es keine andere passende gibt; unter 30 Unternehmen kennzeichnen wir eine Gruppe zusätzlich als „kleine Gruppe“, weil einzelne Unternehmen den Aggregatwert dann spürbar bewegen. Die genannte Unternehmenszahl umfasst die ganze Gruppe; wie viele davon ein positives EBITDA haben und in die Kennzahl eingehen, weist die Quelle nicht aus. Ohne gewählte Branche rechnet der Rechner mit dem Standardwert 4,0 bis 6,0 (Richtwert 5,0). Der Richtwert ist der Ausgangswert des Rechners innerhalb der Bandbreite, nicht deren rechnerische Mitte.

Besondere Zuordnungen: Industrie & Produktion und Sonstige vergleichen wir mit dem Gesamtmarkt ohne Finanzunternehmen (10,77x, 5.757 Unternehmen), weil keine einzelne Gruppe diese Sammelbranchen abbildet; Banken und Versicherungen bleiben außen vor, weil ihr EBITDA nicht vergleichbar ist. Die Industriegruppen liegen weit auseinander: Unser Höchstwert für Industrie & Produktion (7,0x) entspräche bei Luft- und Raumfahrt (21,62x) 32 Prozent, beim Maschinenbau (14,98x) 47 Prozent, bei Verpackung (8,34x) 84 Prozent, bei Stahl (8,27x) 85 Prozent, beim Schiffbau (6,65x) 105 Prozent und bei Autozulieferern (5,81x) 120 Prozent. Für Zulieferer und Grundstoffbetriebe spricht der Börsenvergleich deshalb eher für das untere Ende der Bandbreite; der Rechner weist bei dieser Branche darauf hin. Immobiliendienstleistungen (Verwaltung, Vermittlung) zu „Business & Consumer Services“, weil „Real Estate (Operations & Services)“ (24,55x) vor allem Bestandshalter abbildet. E-Commerce ersatzweise zur strengeren Gruppe „Software (Internet)“ statt zu „Retail (Special Lines)“ (14,06x). Gastronomie & Hotel zu „Restaurant/Dining“; auch mit der niedrigeren Gruppe „Hotel/Gaming“ (10,92x), die zudem Glücksspielunternehmen umfasst, wäre die Prüfregel eingehalten (Höchstwert 41 Prozent). Handel zu „Retail (Distributors)“, der größten Handelsgruppe (117 Unternehmen); auch mit den niedrigeren Gruppen „Retail (Grocery and Food)“ (9,73x) und „Retail (Building Supply)“ (9,28x) wäre die Prüfregel eingehalten (Höchstwert höchstens 54 Prozent). Energie zu „Power“ (69 Unternehmen), weil „Utility (General)“ nur 18 umfasst; mit dieser Gruppe (7,58x) lägen die Energie-Werte über der Prüfregel (Höchstwert 92 Prozent, Richtwert 79 Prozent), auch deshalb sind sie als Schätzwert markiert.

„Schätzwert“ kennzeichnet Branchen, bei denen auch der Börsenvergleich wenig trägt: weil das EBITDA dort wenig aussagt (Finanzen & Recht, Versicherung), weil die Vergleichsgruppe klein ist oder andere Geschäftsmodelle abbildet (Bildung & Beratung, Immobilien (Verwaltung, Vermittlung), E-Commerce, Medizin & Gesundheit) oder weil Anlagen- und Projektgeschäft die Börsenwerte prägt (Energie, Erneuerbare Energien). „Kleine Gruppe“ steht bei weniger als 30 Unternehmen. Bei Versicherungen ist die Datenzeile zudem in sich nicht schlüssig: EV/EBIT (7,55x) liegt unter EV/EBITDA (8,07x).

Marktdaten

Gegenprobe des Niveaus

Die Prüfregel begrenzt die Werte nur nach oben. Für das Gesamtniveau vergleichen wir den Standardwert des Rechners ohne Branchenwahl (5,0x) nach Größenfaktor mit veröffentlichten Daten, die nicht nach Branchen getrennt sind.

Bereinigtes EBITDARechnerVergleichsdaten
250.000 €3,00xkeine Daten in den zitierten Quellen
500.000 €3,50xkeine Daten in den zitierten Quellen
1 Mio. €4,15xUSA, Befragung von Investmentbanken, 1 Mio. US-Dollar: 4,25x [Q5]; EU, Übernahmen aus der Transaktionsdatenbank Mergermarket (nach Angabe der Autoren nicht börsennotierte Zielunternehmen), kleinstes Zehntel mit einem mittleren Unternehmenswert von 7,0 Mio. €, das entspricht bei 6,77x rund 1,0 Mio. € EBITDA: 6,77x [Q10]
ab 3 Mio. €5,00xUSA, 5 Mio. US-Dollar: 5,50x; 10 Mio. US-Dollar: 6,34x [Q5]. Linear zwischen 1 und 5 Mio. US-Dollar interpoliert ergeben sich für 3 Mio. € etwa 4,9x (eigene Rechnung aus [Q5]; Euro und US-Dollar sind hier wie in der Zeile für 1 Mio. gleichgesetzt).

Ergebnis: Mit dem Standardwert liegt der Rechner bei 1 Mio. € (4,15x) unter beiden Vergleichswerten, ab 3 Mio. € (5,00x) knapp über dem interpolierten US-Wert (4,9x) und unter den Werten größerer Unternehmen. Mit dem Median der Branchen-Richtwerte (5,2x) läge er bei 1 Mio. € mit 4,32x knapp über der US-Befragung (4,25x) und deutlich unter den EU-Transaktionsdaten (6,77x).

Die Befragungsdaten stammen aus den USA (Beträge in US-Dollar, Mittel der Jahre 2010 bis 2023), die Transaktionsdaten aus den Jahren 2005 bis 2015 und betreffen überwiegend größere Unternehmen. Euro- und Dollarbeträge setzen wir in der Gegenprobe gleich; eine Umrechnung würde die Vergleichswerte nur geringfügig verschieben. Für einzelne Branchen gibt es keine vergleichbare neutrale Quelle; die Gegenprobe gilt nur für das Gesamtniveau.

Unternehmensgröße

Der Größenfaktor

Kleinere Unternehmen erzielen in der Regel niedrigere Multiplikatoren: Ihr Ergebnis hängt stärker an der Person des Inhabers und geht nur zum Teil auf einen Käufer über [Q3]; hinzu kommen nach unserer Einschätzung dünnere Führungsstrukturen und ein kleinerer Käuferkreis. Befragungen von Investmentbanken in den USA zeigen im Mittel der Jahre 2010 bis 2023 für Unternehmen mit rund 1 Mio. US-Dollar EBITDA etwa 77 Prozent des Multiplikators von Unternehmen mit 5 Mio. und etwa 67 Prozent von Unternehmen mit 10 Mio. US-Dollar (eigene Rechnung aus den veröffentlichten Medianwerten 4,25x, 5,50x und 6,34x) [Q5]. Bei Übernahmen in der EU steigen die Multiplikatoren ebenfalls mit dem Unternehmenswert [Q10].

Die Stufen sind eine eigene Festlegung. Vergleichbar sind die Zahlen nur bei gleicher Bezugsgröße: Unser Faktor bei 1 Mio. € (0,83) ist auf 3 Mio. € bezogen, die 77 und 67 Prozent dagegen auf 5 und 10 Mio. US-Dollar. Zwischen 1 und 5 Mio. US-Dollar linear interpoliert zeigen die Befragungsdaten bei 3 Mio. € etwa 4,9x und damit für 1 Mio. gegenüber 3 Mio. € einen Faktor von etwa 0,87 (eigene Rechnung aus [Q5]; Euro und US-Dollar gleichgesetzt). Unser Faktor liegt darunter, kürzt bei 1 Mio. € also etwas stärker als die Daten. Unterhalb von 1 Mio. enthalten die zitierten Daten keine Werte; die unteren Stufen sind dort eine vorsichtige Fortschreibung, kein Messwert.

FaktorBereinigtes EBITDA0,60,81,0250.000 €750.000 €2 Mio. €3 Mio. €0,600,800,951,00
  • bis 250.000 €0,60fester Faktor
  • 250.000 € bis 3 Mio. €0,60 → 1,00steigt linear zwischen den Stützstellen
  • ab 3 Mio. €1,00Branchenwert ungekürzt

Zwischen den Stützstellen verläuft der Faktor linear und wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, damit er nachrechenbar ist. Beispiel 500.000 €:

0,60 + (500.000 € − 250.000 €) / (750.000 € − 250.000 €) × (0,80 − 0,60) = 0,70

Unter rund 250.000 € bereinigtem EBITDA ist die Unsicherheit besonders groß; der Rechner weist dort darauf hin.

Zur Abgrenzung: Für objektivierte Unternehmenswerte nach IDW S 1, dem Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, halten Bundessteuerberaterkammer und IDW in ihren Hinweisen von 2014 kapitalmarkttheoretisch nicht nachvollziehbare Risikozuschläge auf den Kapitalisierungszins (den Zinssatz, mit dem künftige Überschüsse abgezinst werden), etwa sogenannte Size Premiums, nicht für sachgerecht (Tz. 47); die Bindung des Ergebnisses an den Inhaber wird dort über ein Abschmelzen der übertragbaren Überschüsse erfasst [Q3]. Unser Größenfaktor beansprucht keinen objektivierten Wert. Er bildet Preisunterschiede zwischen kleineren und größeren Transaktionen ab und gehört zur Preisindikation.

Feinjustierung

Werttreiber-Check und eigener Multiplikator

Ohne weitere Angaben rechnet der Rechner mit dem Richtwert der Branche. Im freiwilligen Werttreiber-Check beantworten Sie vier Fragen: wiederkehrende Umsätze, Abhängigkeit vom Inhaber, Anteil des größten Kunden am Umsatz und Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre. Jede Antwort zählt 0, 0,5 oder 1 Punkt, alle Fragen zählen gleich viel.

Empfehlung = Tiefstwert + Durchschnitt der Punkte × (Höchstwert − Tiefstwert), gerundet auf eine Nachkommastelle.

Beispiel Industrie & Produktion (4,5x bis 7,0x), Antworten 1 / 0,5 / 0,5 / 1: Durchschnitt 0,75, Empfehlung 6,4x.

Die Empfehlung gilt erst, wenn Sie sie übernehmen. Fragen, Punkte, gleiche Gewichtung und die Schwelle von 30 Prozent beim größten Kunden sind eine eigene, vereinfachende Festlegung und nicht empirisch kalibriert. Bei durchweg mittleren Antworten liegt die Empfehlung in der Mitte der Spanne, nicht genau beim Richtwert. Der Größenfaktor erfasst die bei kleinen Unternehmen übliche Bindung an den Inhaber bereits; die Frage nach der Inhaberabhängigkeit soll deshalb nur die Abweichung davon abbilden.

Mit dem Regler können Sie den Multiplikator auch selbst wählen, von einem Punkt unter dem Tiefstwert bis zwei Punkte über dem Höchstwert. Außerhalb der Branchenspanne gilt die Prüfregel nicht mehr, und der Rechner weist darauf hin; die Bandbreite im Ergebnis bleibt die der Branche. Auch ein selbst gewählter Multiplikator bezieht sich auf Unternehmen ab rund 3 Mio. € bereinigtem EBITDA und wird danach mit dem Größenfaktor multipliziert.

Ergebnisbereinigung

Die Bereinigungen

Abschreibungen

Sie führen vom EBIT zum EBITDA. Bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland (u. a. Industrie, Bau, Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Unternehmensdienstleistungen; ohne Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Finanzsektor) machten Abschreibungen 2023 knapp ein Drittel des EBITDA aus (rund 31 Prozent; eigene Rechnung auf Basis der Jahresabschlussstatistik der Deutschen Bundesbank) [Q11]. Bleibt das Feld leer, rechnet der Rechner mit dem EBIT und weist darauf hin; der Wert fällt dann deutlich zu niedrig aus.

Unternehmerlohn

Weicht das gebuchte Geschäftsführergehalt vom marktüblichen ab, wird die Differenz in beide Richtungen korrigiert: Liegt das gebuchte Gehalt unter dem marktüblichen, wird die Differenz abgezogen, denn ein Käufer muss eine marktübliche Geschäftsführung einkalkulieren; liegt es darüber, wird die Differenz hinzugerechnet. Wird gar kein Gehalt gebucht, etwa im Einzelunternehmen, wird das marktübliche Gehalt vollständig abgezogen, auch wenn das Ergebnis dadurch negativ wird; ebenso kann ein marktübliches Gehalt für Angehörige anzusetzen sein, die bisher unentgeltlich oder unter Wert mitarbeiten [Q3][Q4]. Maßgeblich ist, was eine angestellte Geschäftsführung für dieselbe Aufgabe einschließlich Arbeitgeberanteilen kosten würde.

Sondereffekte und Nutzungsentgelte

Einmalige Kosten werden zurückaddiert, einmalige Erträge abgezogen [Q4]. Nutzt der Betrieb eine Immobilie oder andere Vermögenswerte des Inhabers ohne marktübliches Entgelt, wird das Ergebnis auf eine marktübliche Miete korrigiert, soweit die Überlassung nach dem Verkauf nicht zu den bisherigen Bedingungen weiterläuft [Q3]; im Rechner geschieht das im Feld Sondereffekte.

Vom Gesamtwert zum Wert der Anteile

Abgezogen werden Finanzverbindlichkeiten und Pensionsrückstellungen; hinzugerechnet werden liquide Mittel, soweit der laufende Betrieb sie nicht braucht, und nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Das ist die übliche Überleitung, im Rechner vereinfacht. Pensionsrückstellungen gehen mit dem Betrag aus der Handelsbilanz ein; ein Käufer rechnet häufig mit einem höheren Ablösebetrag zu Marktzinsen. Gesellschafterdarlehen können wirtschaftlich Eigenkapital sein [Q3]; der Rechner zieht sie ab, soweit sie beim Verkauf abgelöst werden. Miet- und Leasingraten bleiben als Aufwand im EBITDA; Leasingverpflichtungen werden deshalb nicht zusätzlich abgezogen. Weitere schuldenähnliche Posten wie Steuernachzahlungen, ein Investitionsstau oder ein ungewöhnliches Umlaufvermögen berücksichtigt der Rechner nicht; ein Käufer prüft sie vor dem Kauf.

Die Wertindikation auf den Inseratsseiten

Auf Inseratsseiten mit Betriebsergebnis steht eine kleine Wertindikation mit demselben Rechenkern. Inserate nennen keine Abschreibungen; Sie schätzen diese dort als Anteil am EBIT, voreingestellt sind 30 Prozent. Das liegt bewusst unter dem Wert für kleine und mittlere Unternehmen insgesamt von rund 45 Prozent des EBIT [Q11]. Gehalts- und Sonderkorrekturen sind dort nicht möglich, weil das Inserat diese Angaben nicht enthält; die Seite weist darauf hin. Das Ergebnis ist dort auf zwei gültige Stellen gerundet, weil die Abschreibungen geschätzt sind; der Rechner selbst zeigt den ungerundeten Betrag, die Bandbreite daneben macht die Unsicherheit sichtbar. Bei Kaufgesuchen und Insolvenzen zeigt sie keine Indikation, bei Kooperations- und Franchise-Inseraten erscheint sie nicht, bei Finanzierungs- und Beteiligungsinseraten zeigt sie ausdrücklich den Wert für 100 Prozent der Anteile. Wo eine Inseratsbranche im Rechner geteilt ist, rechnet die Seitenleiste mit der vorsichtigeren Gruppe (Immobilien & Bauwesen mit Bauwesen, IT mit IT-Services, Energie mit klassischer Energie) und nennt die höhere Bandbreite daneben.

Übersicht

Alle Annahmen auf einen Blick

Jede Zeile sagt, was der Rechner annimmt und ob dahinter ein Beleg oder unsere eigene Festlegung steht.

AnnahmeFestlegung im RechnerBelegArt
Ergebnisbasisein repräsentatives Jahr oder der Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre, keine Planung–Vereinfachung
KennzahlEBITDA = EBIT + Abschreibungen; ein leeres Feld meldet der Rechner[Q1] [Q11]eigene Festlegung
UnternehmerlohnKorrektur in beide Richtungen; ohne gebuchtes Gehalt voller Abzug des marktüblichen Gehalts[Q3] [Q4]belegt
Sondereffekte, Nutzungsentgelteeinmalige Kosten zurück, einmalige Erträge ab; marktübliche Miete für Vermögen des Inhabers[Q3] [Q4]belegt
Branchenwertfester Ausgangswert je Branche („Richtwert“), nicht die rechnerische Mitte der Bandbreite–eigene Festlegung
BezugsgrößeBranchenwerte ungekürzt ab rund 3 Mio. € bereinigtem EBITDA–eigene Festlegung
Größenfaktor0,60 bis 1,00, linear zwischen Stützstellen, auf zwei Nachkommastellen gerundet[Q5] [Q10]Richtung belegt, Höhe eigene Festlegung
PrüfregelHöchstwert ≤ 80 %, Richtwert ≤ 70 % des Börsenmultiplikators[Q1] [Q5] [Q9] [Q10] [Q12] [Q13] [Q14]eigene Festlegung
BandbreiteTiefst- und Höchstwert der Branche mit demselben Größenfaktor–eigene Festlegung
Werttreiber-Checkvier Fragen, gleich gewichtet, linear in die Branchenspanne–eigene Festlegung
Überleitung zum Wert der AnteileNettoverschuldung (Finanzschulden + Pensionsrückstellungen − nicht betriebsnotwendige liquide Mittel) und nicht betriebsnotwendiges Vermögen, mit den Beträgen aus der Handelsbilanz, ohne Steuereffekte–Vereinfachung
Verlustkein Ergebnis bei bereinigtem EBITDA von null oder darunter–eigene Festlegung
InseratsseitenAbschreibungen geschätzt, voreingestellt 30 % des EBIT; geteilte Branchen mit der vorsichtigeren Gruppe[Q11]eigene Festlegung
Vergleichsgruppeneigene Zuordnung zur Börsengruppe, die das Geschäftsmodell am besten abbildet; bei mehreren die strengere ab 20 Unternehmen; Sammelbranchen zum Gesamtmarkt ohne Finanzunternehmen[Q1]eigene Festlegung
Standardwert ohne Branche4,0 bis 6,0, Mittel 5,0–eigene Festlegung
Grenzen

Abgrenzung zur Bewertung nach IDW S 1

Ein Gutachten nach IDW S 1 leitet den Wert aus den künftig erwarteten finanziellen Überschüssen ab, abgezinst mit einem kapitalmarktgestützten Zinssatz; Grundlage sind eine Analyse der Vergangenheit und eine Planungsrechnung. Der Rechner tut das nicht. Er überträgt ein Vielfaches auf ein einzelnes, bereinigtes Jahresergebnis. Solche vereinfachten Preisfindungen dienen nach den Kammerhinweisen und der Rechtsprechung vor allem der Plausibilisierung, also der Gegenprobe eines anders ermittelten Werts; das Oberlandesgericht Düsseldorf nennt ausdrücklich auch die Argumentation in Verhandlungen [Q3][Q6]. Genau dafür ist der Rechner gedacht: als erste Größenordnung vor einem Gespräch.

Wo ein objektivierter Unternehmenswert gefragt ist (der von einem neutralen Gutachter ermittelte, von persönlichen Wertvorstellungen losgelöste Wert), kann eine vereinfachte Preisfindung wie dieser Rechner eine Bewertung nach den Grundsätzen des IDW S 1 nicht ersetzen [Q3]. Das betrifft etwa Erbauseinandersetzung oder Pflichtteil; in Streitfällen holen Gerichte in der Regel ein Bewertungsgutachten ein. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten die Regeln des Bewertungsgesetzes, das auch ein vereinfachtes Ertragswertverfahren zulässt [Q4]. Ein allgemein anerkanntes, einheitliches Schema für Kaufpreise gibt es nach KfW Research nicht [Q2].

Was das Verfahren bewusst nicht abbildet

Zukunft

Keine Planung, kein Wachstum, keine Zinsentwicklung. Grundlage ist ein vergangenes Jahr.

Investitionsbedarf

Das EBITDA lässt Abschreibungen und damit Ersatzinvestitionen außen vor. Bei anlageintensiven Betrieben mit Investitionsstau fällt der Wert zu hoch aus.

Rechnungslegung

Die Börsenwerte beruhen überwiegend auf IFRS-Abschlüssen, in denen Leasingzahlungen das EBITDA seit 2019 nicht mehr mindern, in HGB-Abschlüssen schon. In miet- und leasingintensiven Branchen wie Handel, Gastronomie und Logistik ist der Vergleich deshalb unscharf.

Vertrag und Steuern

Ertragsteuern des Verkäufers, Anteils- oder Betriebsverkauf, Earn-out, Verkäuferdarlehen und Garantien.

Käuferseite

Synergien, strategische Aufschläge, Verhandlungslage.

Branchenverfahren

Handwerksbetriebe bewerten die Handwerkskammern üblicherweise nach dem AWH-Standard, einem Ertragswertverfahren [Q7]; für Arztpraxen gibt es Bewertungshinweise von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung [Q8]. Dort ist der Multiplikator nur eine grobe Orientierung. Bei Finanz- und Versicherungsunternehmen sagt das EBITDA wenig aus.

Belege

Quellen

Keine Quelle liefert die Branchenwerte selbst. Tragend sind Q1 für die Prüfregel sowie Q5 und Q10 für Größenfaktor und Gegenprobe; Q9, Q12, Q13 und Q14 begründen die Herleitung der Prüfregel, die übrigen Quellen Bereinigungen, Abgrenzungen und Hinweise.

  1. Q1ÜbersichtvebitdaEurope.xlsDamodaran, A. (2026): Enterprise Value/EBIT & Enterprise Value/EBITDA Multiples by Industry Sector, Regionsfassung Europe (Datei vebitdaEurope.xls), NYU Stern School of Business. Datei vom 5. Januar 2026 (Herausgeberseite zuletzt vollständig aktualisiert am 9. Januar 2026; Abschlussdaten laut Herausgeber die letzten zwölf Monate bis zum dritten Quartal des Vorjahres), Blatt „Industry Averages“, Spalten EV/EBITDA und EV/EBIT der Unternehmen mit positivem EBITDA. Kennzahl laut Datei: Summe der Unternehmenswerte (Marktkapitalisierung + Finanzschulden − liquide Mittel) geteilt durch die Summe der EBITDA.Rolle auf dieser Seite: Obergrenze je Branche (Prüfregel). Grenze: Börsenkurse ohne Kontrollprämie, nach unserer Einschätzung überwiegend IFRS-Abschlüsse (die Datei weist den Rechnungslegungsstandard nicht aus), von großen Unternehmen geprägt, teils kleine Gruppen.
  2. Q2www.kfw.deSchwartz, M. (KfW Research): Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025: Pläne für Geschäftsaufgaben wachsen erneut – Kaufpreisvorstellungen deutlich gestiegen, Fokus Volkswirtschaft Nr. 526, 9. Januar 2026, S. 5 f.Rolle auf dieser Seite: Datenlage: Zahlen zu Kaufpreisen im Mittelstand sind kaum veröffentlicht, ein einheitliches Preisschema gibt es nicht.
  3. Q3www.bstbk.deBundessteuerberaterkammer: Hinweise zu den Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen, 13. März 2014 (gleichlautend mit IDW-Praxishinweis 1/2014; beruht noch auf IDW S 1 in der Fassung 2008, inzwischen gilt die Fassung 2026), Tz. 3, 13 f., 26 f., 32 f., 47 und 58–62.Rolle auf dieser Seite: Bereinigungen (Unternehmerlohn, Nutzungsentgelte, Gesellschafterdarlehen) und Abgrenzung zum objektivierten Wert, auch zu Größenzuschlägen (Tz. 47).
  4. Q4§ 199 BewG§ 202 BewG§ 199 Abs. 1 und 2 und § 202 Abs. 1 Satz 2 Bewertungsgesetz (BewG): vereinfachtes Ertragswertverfahren (anwendbar, sofern es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt); Hinzurechnungen und Kürzungen, u. a. einmalige Veräußerungsverluste und -gewinne, außerordentliche Aufwendungen und Erträge sowie angemessener Unternehmerlohn.Rolle auf dieser Seite: Bereinigungen; steuerliche Bewertung.
  5. Q5armgpublishing.comEverett, C. R. (2024): Private Capital Markets Insights 2024: The Return of Warrants to Mezzanine Debt, Financial Markets, Institutions and Risks 8(2), S. 151–164, Table 15 auf S. 161 (Median-EBITDA-Multiplikatoren aus Befragungen von Investmentbanken nach Unternehmensgröße, 2010–2023). DOI 10.61093/fmir.8(2).151-164.2024. Lizenz CC BY 4.0.Rolle auf dieser Seite: Größeneffekt und Gegenprobe des Niveaus. Grenze: USA, Befragung, kleinste Klasse 1 Mio. US-Dollar EBITDA, keine Branchen.
  6. Q6nrwe.justiz.nrw.deOLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2022, 26 W 3/21, Rn. 68.Rolle auf dieser Seite: Multiplikatoren dienen der Plausibilisierung und der Argumentation in Verhandlungen.
  7. Q7www.zdh.deZentralverband des Deutschen Handwerks (o. J.): Das AWH-Verfahren zur Bewertung von Handwerksbetrieben, Webseite mit dem AWH-Handbuch 5.3 zum Download, abgerufen am 3. Oktober 2026.Rolle auf dieser Seite: Hinweis auf das übliche Verfahren im Handwerk (Ertragswert).
  8. Q8www.aerzteblatt.deBundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (2008): Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen, Stand 9. September 2008, Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 51–52, S. A-2778 bis A-2780.Rolle auf dieser Seite: Hinweis auf das übliche Verfahren bei Arztpraxen.
  9. Q9pages.stern.nyu.eduDamodaran, A. (2005): Marketability and Value: Measuring the Illiquidity Discount, Stern School of Business, Abschnitt zu Koeplin/Sarin/Shapiro (2000), S. 51 f.Rolle auf dieser Seite: Abstand nicht börsennotierter Unternehmen bei Übernahmen. Grenze: vergleicht Übernahmepreise, nicht Börsenkurse; Daten 1984–1998; kleine Stichprobe (84 nicht börsennotierte Ziele), die zudem kleiner waren und schneller wuchsen als die börsennotierten; Studie zitiert nach Damodaran.
  10. Q10polek.vse.czSkálová, J./Podškubka, T./Diviš, P. (2018): Vliv velikosti podniku na transakční násobitele (Der Einfluss der Unternehmensgröße auf Transaktionsmultiplikatoren), Politická ekonomie 66(1), S. 57–77, hier S. 59 (Datengrundlage) und Tabulka 7 auf S. 69 (EV/EBITDA von Übernahmen in der EU 2005–2015 aus der Transaktionsdatenbank Mergermarket, Medianwerte je Zehntel, gruppiert nach Unternehmenswert (Enterprise Value)). DOI 10.18267/j.polek.1181.Rolle auf dieser Seite: Größeneffekt in Europa und Gegenprobe. Grenze: ältere Daten, überwiegend größere Unternehmen, Gruppen nach Unternehmenswert; die Autoren beschreiben die Daten als Transaktionen nicht börsennotierter Unternehmen, der Methodikteil nennt dafür keinen Filter, die oberen Zehntel enthalten sehr wahrscheinlich börsennotierte Ziele.
  11. Q11www.bundesbank.deQuelle: Deutsche Bundesbank, Jahresabschlussstatistik (Hochgerechnete Angaben), Dezember 2025, Tabelle III.1 Kleine und mittelgroße Unternehmen (Umsatz unter 50 Mio. €), Werte 2023, S. 107. Eigene Rechnung: EBITDA genähert als Jahresergebnis vor Gewinnsteuern + Zinsaufwendungen − Zinserträge + Abschreibungen (173,6 + 21,4 − 6,9 + 84,2 = 272,3 Mrd. €); Abschreibungen 84,2 Mrd. € = 30,9 % davon bzw. rund 45 % des EBIT.Rolle auf dieser Seite: Anteil der Abschreibungen (Hinweis leeres Feld, Voreinstellung auf den Inseratsseiten). Grenze: EBITDA ist eine eigene Näherung; erfasst nur ausgewählte Wirtschaftszweige (u. a. Industrie, Bau, Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Unternehmensdienstleistungen; ohne Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Finanzsektor).
  12. Q12doi.orgOfficer, M. S. (2007): The price of corporate liquidity: Acquisition discounts for unlisted targets, Journal of Financial Economics 83(3), S. 571–598, hier S. 571 (Zusammenfassung), S. 581 f. (Abschnitt 3.2 mit Fußnote 9), S. 583 f. (Table 3) und S. 585 (Abschnitt 3.3). DOI 10.1016/j.jfineco.2006.01.004.Rolle auf dieser Seite: Abschlag nicht börsennotierter Unternehmen gegenüber den Übernahmepreisen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen (15 bis 30 %); in einer Nebenrechnung (Fußnote 9) auch gegenüber den Börsenmultiplikatoren branchen- und größengleicher börsennotierter Unternehmen, nach Angabe des Autors mit sehr ähnlichen Ergebnissen wie für Tochtergesellschaften (dort im Mittel rund 28 %; die Einzelwerte der Nebenrechnung sind nicht veröffentlicht); Prämie der Übernahmemultiplikatoren börsennotierter Ziele über deren eigene Börsenmultiplikatoren (rund 37 %, Robustheitsprüfung über vier Kennzahlen). Grenze: USA, Übernahmen ab 50 Mio. US-Dollar.
  13. Q13doi.orgRodríguez López, Á./Rubio Martín, G. (2019): The marketability discount in Spanish valuation multiples: investors’ perception in listed companies versus private transactions, Journal of Business Economics and Management 20(1), S. 107–130, hier S. 117, 119, 124 und 128. DOI 10.3846/jbem.2019.8101. Lizenz CC BY 4.0.Rolle auf dieser Seite: Europäischer Beleg: Abschlag beim EV/EBITDA gegenüber Transaktionen in börsennotierten Unternehmen, die fast nur Minderheitsanteile betrafen (rund 32 %, Regressionsschätzung bei sonst gleichen Merkmalen einschließlich Größe und Kontrollanteil; der unbereinigte Unterschied der Durchschnittswerte beträgt nur rund 8 %, Tabelle 3 auf S. 120), kleiner bei größeren Unternehmen; der Kontrollanteil wirkt nur schwach. Grenze: Spanien 2006–2017; Größe der Ziele im Aufsatz nur als Mittelwerte ohne Einheit angegeben, nach unserer Einschätzung überwiegend deutlich größer als unsere Zielgruppe.
  14. Q14doi.orgBrefo Osei, K./Schwetzler, B. (2026): Do ETFs Undermine Takeover Success? Evidence from German Takeover Offer Outcomes, Schmalenbach Journal of Business Research 78(3), Artikel 8, Abschnitt 3. DOI 10.1007/s41471-026-00243-y. Lizenz CC BY 4.0.Rolle auf dieser Seite: Kontrollprämie in Deutschland: kontrollerlangende Übernahmeangebote im Mittel 24 % über dem Dreimonatskurs. Grenze: börsennotierte Ziele, Prämie auf den Kurs, nicht auf Multiplikatoren.

Abgerufen am 2. und 3. Oktober 2026. Alle Fundstellen sind im Volltext an der Originalquelle geprüft. Gesetze und Gerichtsentscheidungen sind amtliche Werke; aus den übrigen Quellen geben wir Aussagen sinngemäß mit Fundstelle wieder.

Transparenz

Offenlegung und Nachprüfbarkeit

Unabhängigkeit der Werte

Gesellschafter24 verdient an Inseratspaketen und an Abonnements für Berater, nicht an Provisionen auf Kaufpreise. Damit die Werte des Rechners davon unberührt bleiben, gelten feste Regeln: Die Prüfregel begrenzt jeden Branchenwert nach oben, und alle drei Rechner (der öffentliche Unternehmenswertrechner, der Rechner im Nutzerbereich und die Wertindikation auf den Inseratsseiten) lesen dieselbe Branchentabelle und denselben Rechenkern; die Wertindikation auf Inseratsseiten schätzt lediglich die Abschreibungen, weil Inserate sie nicht nennen.

Selbst nachrechnen

  1. Datenquelle

    Die Börsenwerte stammen aus der Datei vebitdaEurope.xls von Prof. Damodaran vom 5. Januar 2026, Blatt „Industry Averages“, Spalte EV/EBITDA der Unternehmen mit positivem EBITDA.

  2. Archiv

    Wir haben die Datei am 2. Oktober 2026 archiviert. Weil die Seite des Herausgebers jedes Jahr im Januar aktualisiert wird, senden wir Fachleuten die archivierte Fassung samt Prüfsumme auf Anfrage per E-Mail.

  3. Prüfskript

    Ein Prüfskript liest die Archivdatei, prüft ihre Prüfsumme, ordnet die Branchen zu und bricht ab, sobald eine Branche die Prüfregel verletzt.

  4. Ergebnis

    Die Tabelle oben erzeugt dieses Skript; keine Zahl ist von Hand übertragen.

    Tabelle als CSV herunterladen

Die nächste planmäßige Prüfung folgt, sobald Prof. Damodaran die neuen Börsendaten veröffentlicht (jährlich im Januar).

So zitieren Sie diese Seite
Gesellschafter24 (2026): EBITDA-Multiplikatoren je Branche: Prüfung und Quellen. Methodik des Unternehmenswertrechners, Version 2026-10. Verantwortlich: Joel Jahn. Online unter https://gesellschafter24.de/unternehmensbewertung/methodik, abgerufen am [Datum].
Autor

Verantwortlich für diese Seite