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Experten-Verzeichnis

So prüfen wir Berater: unser Prüfstandard

Bevor ein Berater-Profil im Verzeichnis erscheint, prüfen wir es nach einem festen Ablauf in vier Schritten. Hier steht jeder Schritt mit den Registern, die wir nutzen, den Nachweisen, die wir verlangen, und den Grenzen der Prüfung.

Die vier PrüfschritteZum Experten-Verzeichnis
Vor der Freischaltung

Kein echtes Profil erscheint ungeprüft. Beispielprofile sind als solche gekennzeichnet.

Amtliche Register

Wir gleichen die Angaben mit Handels- und Berufsregistern in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab.

Technisch erzwungen

Die Freigabe ist erst möglich, wenn alle Pflichtpunkte dokumentiert sind. Jede Prüfung wird protokolliert.

Klare Grenzen

Wir prüfen, ob die Firma existiert, ob die Person zu ihr gehört und bei Zulassungsberufen die Zulassung, nicht die fachliche Qualität. Das Abzeichen ist keine Empfehlung.

Überblick

Der Ablauf auf einen Blick

Die Prüfung beginnt, sobald ein Berater sein Profil vollständig angelegt hat, und folgt bei jedem Profil denselben Schritten. Die Schritte 1 bis 3 prüft der Betreiber (Gesellschafter24 UG) von Hand; automatisch laufen nur der Domain-Abgleich und der Bestätigungslink in Schritt 4. Technisch erzwungen ist, dass ohne dokumentierte Pflichtpunkte keine Freigabe möglich ist.

  1. Profil anlegen

    Der Berater gibt Firma, Sitz und Beratertyp an, dazu, falls vorhanden, Website und Ansprechpartner.

  2. Vier Prüfschritte

    Firma, Impressum, Berufszulassung und Zugehörigkeit der Person, jeweils unten beschrieben.

  3. Entscheidung

    Verifiziert mit Prüfdatum oder abgelehnt mit Begründung per E-Mail.

  4. Freischaltung

    Sichtbar im Verzeichnis ist ein Profil erst nach bestandener Prüfung und mit laufendem Abonnement.

  • 1Die Firma existiert
  • 2Das Impressum passt
  • 3Die Berufszulassung besteht
  • 4Die Person gehört zur Firma
Schritt 1

Die Firma existiert

Wir suchen die Firma im amtlichen Register ihres Sitzlandes und gleichen Name und Sitz mit dem Profil ab.

Amtliches Register
  • DEDeutschlandHandelsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister (gemeinsames Registerportal), Unternehmensregister
  • ATÖsterreichFirmenbuch, Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • CHSchweizZentraler Firmenindex (Zefix), UID-Register

Ohne Eintragungspflicht: Einzelunternehmer und Freiberufler stehen oft in keinem Register. Dann prüfen wir, ob Name, Anschrift und Tätigkeit schlüssig zusammenpassen. Nennt der Firmenname eine Rechtsform wie GmbH, UG oder KG, ist ein Eintrag gesetzlich vorgeschrieben; dann suchen wir ihn. Liegt der Sitz außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz, nutzen wir das amtliche Handelsregister des Sitzlandes; ist es für uns nicht einsehbar, verifizieren wir das Profil nicht.

In Österreich ist Unternehmensberatung ein reglementiertes Gewerbe. Dort genügt für M&A- und Unternehmensberater der Eintrag im Gewerberegister GISA.

Schritt 2

Das Impressum passt

Nennt das Profil eine Website, öffnen wir ihr Impressum und vergleichen Name, Anschrift und Registernummer mit dem Registereintrag aus Schritt 1 sowie Firmenname und Ort mit dem Profil. Hat die Firma keinen Registereintrag (Schritt 1, Weg ohne Eintragungspflicht), vergleichen wir Name und Anschrift im Impressum mit den in Schritt 1 geprüften Angaben und mit dem Profil; eine Registernummer entfällt dann.

1Gehört die Website zur Firma?

Die Website gibt der Berater selbst an. Deshalb suchen wir mindestens eine unabhängige Fundstelle dafür, dass sie wirklich zur Firma gehört, etwa einen Eintrag im Berufsregister mit derselben Domain oder Nennungen durch Dritte. Die Fundstelle halten wir im Prüfprotokoll fest.

2Stimmt das Impressum überein?
Impressumauf der Website des Beraters
muss übereinstimmen mit
Registereintragaus Schritt 1
  • Name
  • Anschrift
  • Registernummer
ProfilAngaben im Profil
  • Firmenname
  • Ort

Ohne eigene Website entfällt dieser Schritt. Den Nachweis in Schritt 4 erbringt der Berater dann per Bestätigungslink oder Telefonat, mit einer Adresse oder Nummer aus einem Berufsregister oder dem Verzeichnis eines Berufsverbands. Gibt es keine solche unabhängige Quelle, können wir die Zugehörigkeit nicht belegen und verifizieren das Profil nicht; der Berater kann eine Website nachreichen.

Schritt 3

Die Berufszulassung besteht

Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater in Deutschland und Österreich sind Zulassungsberufe mit amtlichem Register. Bei ihnen prüfen wir zusätzlich den Eintrag im Berufsregister; bei Steuerberatern aus der Schweiz, wo es kein solches Register gibt, einen Qualifikationsnachweis.

Die Berufszulassung besteht
BerufDE DeutschlandAT ÖsterreichCH Schweiz
RechtsanwaltBundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAK)Rechtsanwaltsverzeichnis des ÖRAKKantonales Anwaltsregister des Sitzkantons (keine zentrale Suche; Auskunft oder Online-Register der kantonalen Anwaltsaufsicht)
SteuerberaterAmtliches Steuerberaterverzeichnis der BundessteuerberaterkammerMitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW)Kein amtliches Register; stattdessen Qualifikationsnachweis (eidgenössisches Diplom als Steuerexperte oder Mitgliedschaft in einem Berufsverband)
WirtschaftsprüferBerufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)Mitgliederverzeichnis der KSWRegister der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

M&A-Berater und Unternehmensberater sind in Deutschland und der Schweiz keine Zulassungsberufe; für sie entfällt dieser Schritt. In Österreich deckt der GISA-Eintrag aus Schritt 1 die Gewerbeberechtigung ab.

Die Zulassung prüfen wir zum Prüfdatum. Eine laufende Überwachung findet nicht statt.

Schritt 4

Die Person gehört zur Firma

Ein Registereintrag zeigt, dass die Firma existiert, aber nicht, dass die Person, die das Profil angelegt hat, zu ihr gehört. Diesen Nachweis verlangen wir auf genau einem von drei Wegen.

Firmen-E-Mail

Die bestätigte Anmelde-Adresse gehört zur Domain der Firmen-Website, etwa name@kanzlei-muster.de zu kanzlei-muster.de. Adressen bei allgemeinen Anbietern wie Gmail oder GMX zählen nicht.

oder
Bestätigungslink

Wir senden einen Link an eine Adresse aus einer Quelle, die nicht vom Berater stammt: Berufsregister, Verzeichnis eines Berufsverbands oder das Impressum, nachdem Schritt 2 unabhängig belegt hat, dass die Website zur Firma gehört. Nie an eine Adresse aus dem Profil. Der Punkt ist erst erfüllt, wenn dort jemand bestätigt. Der Link gilt 14 Tage.

oder
Telefonat oder Video

Nur auf Wunsch des Beraters. Die Nummer stammt aus einem Berufsregister, dem Verzeichnis eines Berufsverbands oder dem in Schritt 2 belegten Impressum, nie aus dem Profil. Datum und Gesprächspartner halten wir im Protokoll fest.

Ergebnis

Die Entscheidung

Freigabe nur mit allen Pflichtpunkten

Unser System lässt die Freigabe erst zu, wenn alle Pflichtpunkte abgehakt sind und genau ein Nachweis aus Schritt 4 vorliegt. Ein Überspringen ist nicht vorgesehen.

Verifiziert

Das Profil erhält das Abzeichen „Verifiziert“. Das Prüfdatum steht im Profil.

Abgelehnt

Der Berater erhält eine E-Mail mit der Begründung. Lehnen wir vor der ersten Veröffentlichung ab, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge vollständig.

Protokoll

Jede Entscheidung wird mit Datum, geprüften Punkten und Nachweis intern gespeichert. Einträge werden nur ergänzt, nie überschrieben.

Einordnung

Was das Abzeichen nicht bedeutet

Keine Qualitätsbewertung

Wir bewerten nicht, wie gut ein Berater berät.

Keine geprüften Referenzen

Erfahrung, Transaktionen, Deal-Größen, Teamgröße und Referenzen sind Angaben des Beraters. Erfragen Sie sie im Gespräch.

Keine Empfehlung

Das Abzeichen bestätigt nur die Prüfpunkte zum Prüfdatum. Es ist keine Empfehlung durch uns.

Unabhängigkeit

Unabhängig vom Tarif

Gleiche Prüfung

Jedes Profil durchläuft dieselbe Prüfung, gleich welcher Tarif gebucht ist. Ein höherer Tarif ersetzt keinen Prüfschritt.

Keine gekaufte Reihenfolge

Die Reihenfolge im Verzeichnis hängt nicht vom Tarif ab. Voreingestellt ist „Neueste“ (Datum, an dem das Profil angelegt wurde); Besucher können nach Name, Teamgröße oder diesem Datum sortieren.

Beispiele gekennzeichnet

Beispielprofile, die zeigen, wie ein Profil aussieht, sind gekennzeichnet, nicht verifiziert und stehen immer hinter echten Beratern.

Grundlage

Umfang und Grenzen der Prüfung sind in unseren AGB (§ 9.3) und in der Datenschutzerklärung (Ziffer 10) festgelegt. Diese Seite beschreibt, wie wir die dort vorgesehene Plausibilitätsprüfung konkret durchführen.

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