So prüfen wir Berater: unser Prüfstandard
Bevor ein Berater-Profil im Verzeichnis erscheint, prüfen wir es nach einem festen Ablauf in vier Schritten. Hier steht jeder Schritt mit den Registern, die wir nutzen, den Nachweisen, die wir verlangen, und den Grenzen der Prüfung.
Kein echtes Profil erscheint ungeprüft. Beispielprofile sind als solche gekennzeichnet.
Wir gleichen die Angaben mit Handels- und Berufsregistern in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab.
Die Freigabe ist erst möglich, wenn alle Pflichtpunkte dokumentiert sind. Jede Prüfung wird protokolliert.
Wir prüfen, ob die Firma existiert, ob die Person zu ihr gehört und bei Zulassungsberufen die Zulassung, nicht die fachliche Qualität. Das Abzeichen ist keine Empfehlung.
Der Ablauf auf einen Blick
Die Prüfung beginnt, sobald ein Berater sein Profil vollständig angelegt hat, und folgt bei jedem Profil denselben Schritten. Die Schritte 1 bis 3 prüft der Betreiber (Gesellschafter24 UG) von Hand; automatisch laufen nur der Domain-Abgleich und der Bestätigungslink in Schritt 4. Technisch erzwungen ist, dass ohne dokumentierte Pflichtpunkte keine Freigabe möglich ist.
- Profil anlegen
Der Berater gibt Firma, Sitz und Beratertyp an, dazu, falls vorhanden, Website und Ansprechpartner.
- Vier Prüfschritte
Firma, Impressum, Berufszulassung und Zugehörigkeit der Person, jeweils unten beschrieben.
- Entscheidung
Verifiziert mit Prüfdatum oder abgelehnt mit Begründung per E-Mail.
- Freischaltung
Sichtbar im Verzeichnis ist ein Profil erst nach bestandener Prüfung und mit laufendem Abonnement.
Die Firma existiert
Wir suchen die Firma im amtlichen Register ihres Sitzlandes und gleichen Name und Sitz mit dem Profil ab.
- DeutschlandHandelsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister (gemeinsames Registerportal), Unternehmensregister
- ÖsterreichFirmenbuch, Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
- SchweizZentraler Firmenindex (Zefix), UID-Register
Ohne Eintragungspflicht: Einzelunternehmer und Freiberufler stehen oft in keinem Register. Dann prüfen wir, ob Name, Anschrift und Tätigkeit schlüssig zusammenpassen. Nennt der Firmenname eine Rechtsform wie GmbH, UG oder KG, ist ein Eintrag gesetzlich vorgeschrieben; dann suchen wir ihn. Liegt der Sitz außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz, nutzen wir das amtliche Handelsregister des Sitzlandes; ist es für uns nicht einsehbar, verifizieren wir das Profil nicht.
In Österreich ist Unternehmensberatung ein reglementiertes Gewerbe. Dort genügt für M&A- und Unternehmensberater der Eintrag im Gewerberegister GISA.
Das Impressum passt
Nennt das Profil eine Website, öffnen wir ihr Impressum und vergleichen Name, Anschrift und Registernummer mit dem Registereintrag aus Schritt 1 sowie Firmenname und Ort mit dem Profil. Hat die Firma keinen Registereintrag (Schritt 1, Weg ohne Eintragungspflicht), vergleichen wir Name und Anschrift im Impressum mit den in Schritt 1 geprüften Angaben und mit dem Profil; eine Registernummer entfällt dann.
Die Website gibt der Berater selbst an. Deshalb suchen wir mindestens eine unabhängige Fundstelle dafür, dass sie wirklich zur Firma gehört, etwa einen Eintrag im Berufsregister mit derselben Domain oder Nennungen durch Dritte. Die Fundstelle halten wir im Prüfprotokoll fest.
- Name
- Anschrift
- Registernummer
- Firmenname
- Ort
Ohne eigene Website entfällt dieser Schritt. Den Nachweis in Schritt 4 erbringt der Berater dann per Bestätigungslink oder Telefonat, mit einer Adresse oder Nummer aus einem Berufsregister oder dem Verzeichnis eines Berufsverbands. Gibt es keine solche unabhängige Quelle, können wir die Zugehörigkeit nicht belegen und verifizieren das Profil nicht; der Berater kann eine Website nachreichen.
Die Berufszulassung besteht
Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater in Deutschland und Österreich sind Zulassungsberufe mit amtlichem Register. Bei ihnen prüfen wir zusätzlich den Eintrag im Berufsregister; bei Steuerberatern aus der Schweiz, wo es kein solches Register gibt, einen Qualifikationsnachweis.
| Beruf | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Rechtsanwalt | Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAK) | Rechtsanwaltsverzeichnis des ÖRAK | Kantonales Anwaltsregister des Sitzkantons (keine zentrale Suche; Auskunft oder Online-Register der kantonalen Anwaltsaufsicht) |
| Steuerberater | Amtliches Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer | Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) | Kein amtliches Register; stattdessen Qualifikationsnachweis (eidgenössisches Diplom als Steuerexperte oder Mitgliedschaft in einem Berufsverband) |
| Wirtschaftsprüfer | Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) | Mitgliederverzeichnis der KSW | Register der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) |
M&A-Berater und Unternehmensberater sind in Deutschland und der Schweiz keine Zulassungsberufe; für sie entfällt dieser Schritt. In Österreich deckt der GISA-Eintrag aus Schritt 1 die Gewerbeberechtigung ab.
Die Zulassung prüfen wir zum Prüfdatum. Eine laufende Überwachung findet nicht statt.
Die Person gehört zur Firma
Ein Registereintrag zeigt, dass die Firma existiert, aber nicht, dass die Person, die das Profil angelegt hat, zu ihr gehört. Diesen Nachweis verlangen wir auf genau einem von drei Wegen.
Die Entscheidung
Unser System lässt die Freigabe erst zu, wenn alle Pflichtpunkte abgehakt sind und genau ein Nachweis aus Schritt 4 vorliegt. Ein Überspringen ist nicht vorgesehen.
Das Profil erhält das Abzeichen „Verifiziert“. Das Prüfdatum steht im Profil.
Der Berater erhält eine E-Mail mit der Begründung. Lehnen wir vor der ersten Veröffentlichung ab, erstatten wir bereits gezahlte Beiträge vollständig.
Jede Entscheidung wird mit Datum, geprüften Punkten und Nachweis intern gespeichert. Einträge werden nur ergänzt, nie überschrieben.
Was das Abzeichen nicht bedeutet
Wir bewerten nicht, wie gut ein Berater berät.
Erfahrung, Transaktionen, Deal-Größen, Teamgröße und Referenzen sind Angaben des Beraters. Erfragen Sie sie im Gespräch.
Das Abzeichen bestätigt nur die Prüfpunkte zum Prüfdatum. Es ist keine Empfehlung durch uns.
Unabhängig vom Tarif
Jedes Profil durchläuft dieselbe Prüfung, gleich welcher Tarif gebucht ist. Ein höherer Tarif ersetzt keinen Prüfschritt.
Die Reihenfolge im Verzeichnis hängt nicht vom Tarif ab. Voreingestellt ist „Neueste“ (Datum, an dem das Profil angelegt wurde); Besucher können nach Name, Teamgröße oder diesem Datum sortieren.
Beispielprofile, die zeigen, wie ein Profil aussieht, sind gekennzeichnet, nicht verifiziert und stehen immer hinter echten Beratern.
Grundlage
Umfang und Grenzen der Prüfung sind in unseren AGB (§ 9.3) und in der Datenschutzerklärung (Ziffer 10) festgelegt. Diese Seite beschreibt, wie wir die dort vorgesehene Plausibilitätsprüfung konkret durchführen.
